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Die kurze Antwort
Über den Pflegegrad entscheidet bei Demenz nicht die Diagnose, sondern wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigt. Alzheimer, vaskuläre Demenz und die übrigen Demenzformen werden deshalb nach demselben Maßstab bewertet: Der Medizinische Dienst fragt bei der Begutachtung nicht nach dem Namen der Erkrankung, sondern danach, was allein noch gelingt und wo Erinnerung, Anleitung oder Aufsicht nötig ist.
Bewertet wird in sechs Bereichen, den sogenannten Modulen. Bei Demenz zählen vor allem die Bereiche Gedächtnis und Orientierung (Modul 2) und Verhalten (Modul 3) sowie die tatsächliche Selbstversorgung (Modul 4, mit 40 % das schwerste Modul). Wichtig: Aus Modul 2 und Modul 3 zählt nur der höhere von beiden Werten in die Gesamtwertung, nicht die Summe, deshalb sollten beide Bereiche vollständig geschildert werden. Eine feste Zahl lässt sich vorab nicht versprechen. In frühen Phasen ist oft Pflegegrad 1 oder 2 realistisch, mit Fortschreiten der Erkrankung mehr. Den Pflegegrad stellt am Ende allein Ihre Pflegekasse fest.
Inhalte fachlich geprüft von Susanne, examinierte Altenpflegerin · Herausgegeben von Johnny Mucha · Stand: 10. August 2026. Wer dahintersteht →
Wenn Sie das hier lesen, kümmern Sie sich wahrscheinlich gerade um Vater oder Mutter und merken, wie das Gedächtnis nachlässt. Vielleicht steht der Erstantrag an, vielleicht gab es schon eine Begutachtung, die sich falsch anfühlte. Das ist eine zermürbende Zeit, oft neben Beruf und eigener Familie. Atmen Sie kurz durch. Sie machen gerade etwas Richtiges, Sie informieren sich, bevor es darauf ankommt.
Dieser Ratgeber erklärt Ihnen in normalem Deutsch, warum eine Demenz bei der Begutachtung anders bewertet wird als ein steifes Knie, welcher Pflegegrad realistisch sein kann, welche Alltagspunkte fast immer übersehen werden, und welcher eine Fehler bei Demenz besonders teuer ist. Wie der Antrag grundsätzlich abläuft, lesen Sie in unserem Überblick Pflegegrad beantragen; hier geht es um das, was bei Demenz dazukommt. Was unabhängig von der Diagnose gilt, steht in den allgemeinen Kapiteln zur Begutachtung.
Warum wird Demenz anders bewertet als eine körperliche Erkrankung?
Seit 2017 fragt die Pflegeversicherung nicht mehr „Wie viele Minuten am Tag wird gepflegt?", sondern „Wie selbstständig ist dieser Mensch noch?", körperlich und im Kopf. Diese Umstellung war für Menschen mit Demenz die wichtigste Verbesserung überhaupt. Denn vorher gingen viele leer aus: Sie konnten noch laufen, greifen, sich bewegen, und galten damit als kaum pflegebedürftig, obwohl sie allein nicht mehr sicher durch den Tag kamen.
Der Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei privat Versicherten: MEDICPROOF) arbeitet eine feste Liste ab, das sogenannte Neue Begutachtungsassessment. Er schaut sich sechs Lebensbereiche an, im Amtsdeutsch „Module" genannt. Jeder Bereich zählt unterschiedlich stark:
Bei Demenz zählen Kopf und Verhalten, nicht die Beine
- Modul 4 · Selbstversorgung40 %Waschen, Anziehen, Essen, Toilette
- Modul 5 · Krankheit und Therapie20 %Medikamente, Arzttermine, Behandlungen
- Modul 2 · Kognition15 %Gedächtnis, Orientierung, Gefahren erkennen
- Modul 3 · Verhalten und Psyche15 %Unruhe, Abwehr, Ängste, Misstrauen
- Modul 6 · Alltag und Kontakte15 %den Tag strukturieren, in Kontakt bleiben
- Modul 1 · Mobilität10 %Aufstehen, Gehen, Treppen
Wichtig bei Demenz: Aus Modul 2 (Kopf) und Modul 3 (Verhalten) zählt am Ende nur der höhere der beiden Werte in die Gesamtwertung, nicht die Summe.
- Modul 1, Mobilität (10 %): Aufstehen, Gehen, Treppen. Bei Demenz oft nicht das Entscheidende.
- Modul 2, Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %): Gedächtnis, Orientierung, Abläufe planen, Gefahren erkennen, Entscheidungen treffen. Bei Demenz zentral.
- Modul 3, Verhalten und Psyche (15 %): nächtliche Unruhe, Abwehr von Hilfe, Ängste, Misstrauen. Bei Demenz zentral.
- Modul 4, Selbstversorgung (40 %): Waschen, Anziehen, Essen, Toilette. Zählt am stärksten, auch bei Demenz.
- Modul 5, Umgang mit Krankheit und Therapie (20 %): Medikamente nehmen, Arzttermine, Behandlungen umsetzen.
- Modul 6, Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte (15 %): den Tag selbst strukturieren, in Kontakt bleiben.
Jetzt kommt der Punkt, der bei Demenz alles verändert und den kaum jemand kennt. Aus den beiden „Demenz-Modulen", Kopf (Modul 2) und Verhalten (Modul 3), zählt am Ende nur der höhere von beiden in die Gesamtwertung, nicht die Summe. Klingt erst mal ungünstig, ist aber kein Grund, einen der beiden Bereiche zu vernachlässigen, im Gegenteil. Sie wissen vorher nicht, welcher der beiden Werte höher ausfällt. Deshalb gilt: Schildern Sie beide Bereiche ehrlich und vollständig, damit der höhere von beiden auch wirklich hoch ist. Wer nur über das Gedächtnis spricht und die nächtliche Unruhe verschweigt, verschenkt unter Umständen genau den Wert, der gezählt hätte.
Und dann ist da noch Modul 4, die Selbstversorgung, mit 40 Prozent das mit Abstand schwerste. Hier sitzt bei Demenz eine ganz eigene Falle, der wir gleich einen eigenen Abschnitt widmen: der Unterschied zwischen „könnte sie körperlich" und „macht sie tatsächlich von allein".
Gilt das auch bei Alzheimer und anderen Demenzformen?
Alzheimer ist die häufigste Form der Demenz, und viele suchen deshalb gezielt nach dem Pflegegrad bei Alzheimer. Für die Begutachtung macht der Name der Erkrankung keinen Unterschied. Im Begutachtungsinstrument gibt es kein einziges Kriterium, das eine Diagnose mit Punkten bewertet. Gefragt wird ausschließlich, was im Alltag noch allein gelingt und wo Hilfe, Anleitung oder Aufsicht nötig ist.
Das heißt konkret: Alzheimer, die vaskuläre Demenz, die Lewy-Body-Demenz, die frontotemporale Demenz und Mischformen werden alle nach demselben Maßstab bewertet. Zwei Menschen mit derselben Diagnose können verschiedene Pflegegrade bekommen, und zwei Menschen mit verschiedenen Diagnosen denselben, wenn ihr Alltag gleich viel Hilfe verlangt. Ausschlaggebend ist nicht, was in der Akte steht, sondern was zu Hause tatsächlich passiert.
Wertlos ist die Diagnose deshalb nicht. Sie hilft dem Gutachter einzuordnen, warum bestimmte Einschränkungen bestehen und dass sie dauerhaft sind, und ärztliche Befunde gehören deshalb zum Termin bereitgelegt. Punkte bringt aber erst die Schilderung des Alltags. Deshalb ändert sich für Sie durch die Diagnose nichts an der Vorbereitung: Es sind dieselben sechs Bereiche, dieselben Fragen und dieselben Punkte, die dabei übersehen werden.
Welcher Pflegegrad ist bei Demenz realistisch?
Vorab in aller Deutlichkeit: Eine seriöse Zahl kann Ihnen niemand vorab versprechen, wir nicht, und kein Online-Rechner. Über den Pflegegrad entscheidet am Ende Ihre Pflegekasse; der Medizinische Dienst begutachtet die betroffene Person und gibt eine Empfehlung ab. Was wir Ihnen geben können, ist eine ehrliche Orientierung, wie sich das Bild bei Demenz meist verschiebt.
Beim ersten Antrag findet die Begutachtung immer als persönlicher Besuch statt. Bei einer späteren Begutachtung, etwa nach einem Antrag auf Höherstufung, kann sie auch als Telefon- oder Videogespräch stattfinden. Falls Ihnen das nicht recht ist: Ihr Wunsch nach einem Besuch zu Hause hat Vorrang, das ist ausdrücklich so geregelt. Gerade bei Demenz spricht viel dafür, denn am Telefon ist von der Wohnung, dem Tagesablauf und der tatsächlichen Selbstständigkeit nichts zu sehen.
Bei der Begutachtung werden Punkte vergeben, von 0 bis 100. Je weniger jemand allein schafft, desto höher die Punktzahl und der Pflegegrad:
| Pflegegrad | Punkte | Was das ungefähr bedeutet |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis 27 | geringe Einschränkungen |
| Pflegegrad 2 | 27 bis 47,5 | erhebliche Einschränkungen |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis 70 | schwere Einschränkungen |
| Pflegegrad 4 | 70 bis 90 | schwerste Einschränkungen |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 | schwerste Einschränkungen mit besonderem Aufwand |
Welche Punktzahl zu welchem Grad führt und was der Grad dann an Leistungen bringt, steht vollständig in der Pflegegrad-Tabelle mit allen Punktgrenzen.
Diese Punktgrenzen sollen sich ändern: Nach einem noch nicht beschlossenen Gesetzentwurf steigen die Schwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 ab 2027, während bereits anerkannte Grade unter Bestandsschutz stehen sollen. Was das für einen Antrag bedeutet, steht unter Pflegereform 2027 und der Bestandsschutz für bestehende Pflegegrade.
Das Muster bei Demenz ist typisch und unterscheidet sich von einem rein körperlichen Fall: In den frühen Phasen ist der Körper oft noch fit, also bringt Modul 1 (Mobilität) wenig Punkte. Die Punkte entstehen woanders, im Kopf, im Verhalten, in der tatsächlichen Selbstständigkeit im Alltag. Mit fortschreitender Erkrankung wächst der Bedarf in fast allen Bereichen, und der Pflegegrad steigt entsprechend.
Eine Beobachtung aus der Praxis, die zu denken gibt: Menschen mit Demenz werden bei der Erstbegutachtung oft erst dann eingestuft, wenn die Erkrankung schon weit ist, nicht selten direkt mit einem höheren Grad. Das klingt zunächst gut, heißt aber meist nur eines: Die Familien haben zu lange gewartet. Dabei lohnt der frühe Antrag. Schon mit Pflegegrad 1 haben Sie „einen Fuß in der Tür" des Pflegesystems, bekommen erste Leistungen wie den Entlastungsbetrag, und eine spätere Höherstufung läuft leichter, wenn der Fall schon bekannt ist. Erinnern Sie sich an den Grundsatz aus unserem Antrags-Ratgeber: Das Datum Ihres Antrags zählt rückwirkend, jeder Monat des Zögerns ist verschenkt.
Welcher Pflegegrad bei beginnender, mittlerer und schwerer Demenz?
Viele suchen eine Tabelle, die ein Krankheitsstadium einem Pflegegrad zuordnet: beginnende Demenz gleich Pflegegrad soundso, mittelschwere Demenz gleich der nächste. Diese Tabelle gibt es nicht, und sie könnte es auch nicht geben. Die Begutachtung bewertet keinen Krankheitsverlauf und kein Stadium, sondern den Alltag eines bestimmten Menschen zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Was sich sagen lässt, ist die Richtung. In frühen Phasen ist oft Pflegegrad 1 oder 2 realistisch, mit Fortschreiten der Erkrankung mehr.
Warum das so unbestimmt bleibt, hat einen guten Grund: Zwei Menschen mit derselben Diagnose und demselben Stadium können verschiedene Pflegegrade haben. Entscheidend ist nicht, wie weit die Erkrankung fortgeschritten ist, sondern wie viel Hilfe, Anleitung und Aufsicht der Alltag dieses einen Menschen tatsächlich verlangt. Wer bei beginnender Demenz schon nachts umherwandert, den Herd anlässt und sich beim Waschen wehrt, hat einen ganz anderen Bedarf als jemand, bei dem im selben Stadium vor allem das Kurzzeitgedächtnis nachlässt.
Für Ihre Vorbereitung heißt das etwas sehr Praktisches: Beschreiben Sie im Termin nicht das Stadium, sondern den Tag. „Mittelschwere Demenz" ist für die Bewertung eine leere Angabe. „Sie steht nachts zwei- bis dreimal auf und sucht ihre Mutter" ist eine, die zählt.
Heißt es Pflegestufe oder Pflegegrad?
Beides meint dasselbe Anliegen, aber nur ein Wort ist noch aktuell. Zum 1. Januar 2017 wurden die bisherigen Pflegestufen durch die fünf Pflegegrade ersetzt. Wer heute nach der „Pflegestufe bei Demenz" oder der „Pflegestufe bei Alzheimer" sucht, meint also den Pflegegrad, und alles auf dieser Seite gilt für ihn genauso. Dass Sie ausgerechnet hier über das alte Wort stolpern, passt zum Thema: Genau diese Umstellung war für Menschen mit Demenz die wichtigste Verbesserung überhaupt, weil seitdem nicht mehr nur der Körper zählt, sondern auch der Kopf.
Welche Punkte werden bei Demenz oft übersehen?
Das eigentliche Problem bei Demenz ist nicht, dass der Bedarf fehlt. Das Problem ist, dass er unsichtbar ist. Er passiert nachts, draußen, im Verborgenen, oder er verschwindet hinter dem Satz „die Hand funktioniert doch noch". Der Gutachter sitzt 30, vielleicht 60 Minuten am Küchentisch und kann nur sehen, was in dieser Zeit zur Sprache kommt. Alles andere müssen Sie aktiv benennen.
Diese Punkte gehen besonders häufig unter. Nehmen Sie die Liste als Vorbereitung, gehen Sie sie vor dem Termin durch und überlegen Sie bei jedem Punkt: Trifft das auf meinen Angehörigen zu? Wie oft?
7 Punkte, die bei Demenz oft übersehen werden
- Orientierung draußen. Findet den Weg von gewohnten Strecken nicht mehr zuverlässig zurück, verläuft sich. Im Termin, im eigenen Sessel, kommt das nie vor. (Modul 2)
- Gefahren werden nicht mehr erkannt. Der Herd bleibt an, Fremde werden hereingelassen, bei Glätte geht es ohne Schuhe raus. Das sehen Sie in einer Stunde Begutachtung nicht. (Modul 2)
- Nächtliche Unruhe. Aufstehen, Umherwandern, Tag und Nacht verdrehen. Der Termin ist tagsüber, die Nächte sind komplett unsichtbar, wenn niemand sie schildert. (Modul 3)
- Abwehr von Hilfe. Wehrt sich gegen Waschen, Anziehen oder Medikamente, wird misstrauisch oder ärgerlich. Wirkt im Gespräch wie „ein bisschen eigen", ist aber bewertbarer Pflegebedarf. (Modul 3)
- „Kann körperlich" ist nicht „tut es tatsächlich". Ihr Angehöriger könnte sich waschen und essen, tut es ohne Erinnerung und Aufsicht aber nicht oder nur unvollständig. Genau das zählt in Modul 4 (40 %), nicht die theoretische Fähigkeit. (Modul 4)
- Essen und Trinken werden vergessen. Mahlzeiten fallen aus, getrunken wird zu wenig, mit echtem Risiko für Mangelernährung und Austrocknung. Auch wenn die Hand die Gabel noch führt: Es ist ein realer Verlust an Selbstständigkeit. (Modul 4)
- Medikamente nicht zuverlässig. Werden vergessen, doppelt oder gar nicht genommen; die Einnahme muss gerichtet und überwacht werden. (Modul 5)
Der rote Faden: Es geht nicht darum, etwas zu dramatisieren. Es geht darum, das Unsichtbare sichtbar zu machen. Sagen Sie nicht „sie ist vergesslich", sondern „sie hat letzte Woche dreimal den Herd angelassen, ich habe es beim Reinkommen bemerkt". Konkret schlägt allgemein. Und nennen Sie, wo immer es geht, die Häufigkeit, „fast jede Nacht", „zwei- bis dreimal pro Woche". Denn das Verhalten in Modul 3 wird genau danach bewertet, wie oft etwas vorkommt. Der Unterschied zwischen „kommt vor" und „jede Nacht" ist in der Wertung erheblich.
Was ist die „guter-Tag-Falle" bei Demenz?
Wenn ich Familien bei Demenz an einer einzigen Stelle warnen dürfte, dann an dieser. Eine zu niedrige Einstufung liegt nicht am Formular. Dahinter steckt ein Reflex, der tief im Menschen sitzt und bei Demenz besonders tückisch wirkt.
Stellen Sie sich den Termin vor. Es klingelt, eine fremde Person mit Aktentasche steht in der Wohnung, es geht um etwas Wichtiges. Was passiert mit einem Menschen mit beginnender Demenz? Er mobilisiert alle Reserven. Er sitzt aufrecht, ist freundlich, antwortet auf „Wie geht es Ihnen?" mit „Och, gut, ich komme schon zurecht". Diese Fassade ist kein Schwindel, sie ist Teil der Erkrankung. In der ungewohnten Situation funktioniert die Person erstaunlich gut. Und fällt danach in sich zusammen.
Der Gutachter sieht dann eine Momentaufnahme an einem guten Moment, nicht den Alltag.
„Beim Termin saß meine Mutter da wie eine Königin, hat freundlich geplaudert und alles beantwortet. Zwei Stunden später wusste sie nicht mehr, dass jemand da war. Im Gutachten stand bei vielen Punkten ‚selbstständig'."
Sinngemäß, wie Angehörige es immer wieder schildern
| Was der Gutachter sieht (30 Minuten) | Wie der Alltag wirklich ist |
|---|---|
| sitzt aufrecht, freundlich | durchwachte, unruhige Nacht |
| plaudert, antwortet sicher | Mahlzeit vergessen, Herd an |
| „ich komme schon zurecht" | Misstrauen, Abwehr beim Waschen |
Nur die rechte Spalte zählt für den Pflegebedarf. Deshalb müssen Sie sie im Termin aktiv schildern.
Deshalb die wichtigste Regel bei Demenz: Schildern Sie den echten, vollständigen Alltag, nicht den geschönten Ausschnitt eines guten Moments. Das fühlt sich unangenehm an, fast ein bisschen, als würden Sie Ihre Mutter „schlechtmachen". Das Gegenteil ist richtig. Nächtliches Wandern, Misstrauen, Abwehr, das sind keine Charakterfehler, sondern Symptome der Krankheit. Sie sachlich zu benennen ist nicht respektlos, sondern ehrlich. Sie sorgen dafür, dass die Hilfe ankommt, die Ihr Angehöriger wirklich braucht.
Drei Dinge helfen konkret gegen die Falle:
- Seien Sie dabei. Bei Demenz ist eine Vertrauensperson im Termin besonders wichtig, weil die betroffene Person ihren eigenen Zustand oft zu positiv schildert. Ergänzen Sie ruhig und freundlich, wenn beschönigt wird: „Das klappt heute gut, im Alltag ist es leider meist anders, zum Beispiel …"
- Bleiben Sie glaubwürdig. Übertreiben Sie nicht. Erfahrene Gutachter erkennen das sofort, und es kann nach hinten losgehen. Das wahre, vollständige Bild ist stark genug, Sie müssen nichts hinzufügen.
- Belegen statt behaupten. Und damit sind wir beim stärksten Werkzeug, das Sie haben.
Wie dokumentiere ich den Pflegebedarf richtig?
Gegen die „guter-Tag-Falle" gibt es ein einfaches, kostenloses Gegenmittel: ein Pflegetagebuch. Es zeigt schwarz auf weiß, was nachts und über die Woche wirklich passiert, also genau das, was der Gutachter im Termin nicht sehen kann. Ein paar Stichworte pro Tag genügen, kein Aufsatz: Uhrzeit, was war, wie viel Hilfe oder Aufsicht nötig war. Schreiben Sie vor allem die Nächte mit und auch das Verhalten (Unruhe, Abwehr, Misstrauen), mit Häufigkeit.
Wichtig und ehrlich: Notieren Sie auch die ruhigeren Tage, nicht nur die schlimmen. Ein realistisches Bild über ein bis zwei Wochen, gute und schlechte Tage, ist glaubwürdiger und damit stärker als nur die dramatischsten Momente. Beginnen Sie idealerweise schon mit der Antragstellung; als Faustregel sind 1 bis 2 Wochen ab Antragstellung sinnvoll (mindestens 7 zusammenhängende Tage), aber auch wenige Tage helfen schon.
Wie Sie so ein Tagebuch konkret aufbauen und führen, mit einer einfachen Vorlage, die Sie sofort nutzen können, zeigen wir Ihnen im eigenen Ratgeber Pflegetagebuch richtig führen. Wie Sie den ganzen Termin vorbereiten, also Ablauf, Checkliste und der häufigste Fehler, lesen Sie im Ratgeber Begutachtung vorbereiten. Und den allgemeinen Ablauf von Antrag bis Bescheid finden Sie jederzeit in unserem Überblick Pflegegrad beantragen.
Kam der Kopf im Termin trotzdem zu kurz und fällt der Bescheid zu niedrig aus, ist das nicht das Ende. Sie können dann innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Pflegegrad einlegen.
Unsicher, worauf es bei Ihnen ankommt?
Wenn Sie sortieren wollen, welche Punkte im Fall Ihres Angehörigen zählen, hilft unser kostenloser Pflegegrad-Fragebogen. Er fragt Sie in einfacher Sprache durch die Bereiche, die bei Demenz entscheiden: Gedächtnis, Orientierung, Verhalten und die echte Selbstständigkeit im Alltag. Kein Verkauf, keine E-Mail-Pflicht, Ihre Antworten bleiben auf Ihrem Gerät.
- Rund 40 bis 50 Fragen, etwa 15 Minuten, je nachdem was auf Sie zutrifft.
- Am Ende ein Korridor, keine Wunschzahl, und die Punkte, die in Ihrem Fall in den Termin gehören.
- Dieselben sechs Bereiche, nach denen der Medizinische Dienst begutachtet (§ 15 SGB XI). Unter jeder Frage steht, warum sie gestellt wird.
So klingen die Fragen: „Findet sich die Person örtlich zurecht, drinnen und draußen?“
Kostenlosen Pflegegrad-Fragebogen startenFragebogen und Einordnung: kostenlos, ohne Anmeldung, ohne E-Mail. Die vollständige Terminmappe kostet einmalig 39 Euro. Der Fragebogen ersetzt keine Begutachtung; den Pflegegrad stellt allein Ihre Pflegekasse fest.
Der Termin steht schon fest?
Dann nimmt Ihnen unser Angebot „Auf die Begutachtung vorbereiten“ das Sortieren ab: Ihre persönliche Auswertung, Übungsfragen für das Gespräch und die Terminmappe zum Ausdrucken. Einmalig 39 Euro, kein Abo.
Häufige Fragen zum Pflegegrad bei Demenz
Welcher Pflegegrad steht mir bei Demenz zu?
Das hängt davon ab, wie selbstständig die betroffene Person im Alltag noch ist, das stellt der Medizinische Dienst bei der Begutachtung fest. Bei Demenz zählen vor allem die Bereiche Gedächtnis/Orientierung (Modul 2) und Verhalten (Modul 3) sowie die tatsächliche Selbstversorgung (Modul 4). Eine feste Zahl lässt sich vorab nicht versprechen. In frühen Phasen ist oft Pflegegrad 1 oder 2 realistisch, mit Fortschreiten der Erkrankung mehr.
Warum bekommt jemand mit Demenz trotz guter Beweglichkeit einen Pflegegrad?
Weil seit 2017 nicht mehr nur der Körper zählt, sondern wie selbstständig jemand seinen Alltag bewältigt, auch im Kopf. Wer noch gut läuft, aber Gefahren nicht erkennt, sich verläuft oder das Essen vergisst, hat einen realen Pflegebedarf, der bewertet wird.
Welche Module sind bei Demenz besonders wichtig?
Modul 2 (kognitive Fähigkeiten), Modul 3 (Verhalten und Psyche) und Modul 4 (Selbstversorgung, mit 40 % das schwerste Modul). Wichtig: Aus Modul 2 und Modul 3 zählt nur der höhere von beiden Werten in die Gesamtwertung, deshalb sollten beide Bereiche vollständig geschildert werden.
Was ist die „guter-Tag-Falle" bei Demenz?
Menschen mit Demenz reißen sich im Begutachtungstermin oft zusammen und wirken selbstständiger, als sie im Alltag sind, danach fällt diese Fassade. Der Gutachter sieht dann ein zu positives Bild. Schildern Sie deshalb den echten, vollständigen Alltag, am besten belegt durch ein Pflegetagebuch und mit einer Vertrauensperson an Ihrer Seite.
Sollte ich den Antrag früh stellen, auch wenn die Demenz erst beginnt?
Ja. Schon mit Pflegegrad 1 sind Sie im System, erhalten erste Leistungen, und eine spätere Höherstufung läuft leichter. Außerdem zahlt die Kasse rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung, Warten kostet Geld.
Muss ich bei der Begutachtung erwähnen, dass eine Demenz vorliegt?
Ja, am besten schon bei der Terminankündigung. So kann sich der Gutachter darauf einstellen. Und benennen Sie die Demenz und ihre Folgen im Termin offen, sachlich, mit konkreten Beispielen und Häufigkeiten.
Wo bekomme ich kostenlose Hilfe speziell bei Demenz?
Bei der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI (über Ihre Pflegekasse), bei einem Pflegestützpunkt und beim Alzheimer-Telefon der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (030 259 37 95 14). Alle drei sind kostenlos.
Ist der Grad der Behinderung dasselbe wie der Pflegegrad?
Nein, das sind zwei verschiedene Systeme. Den Pflegegrad stellt Ihre Pflegekasse fest, auf Grundlage der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Den Grad der Behinderung stellt das Versorgungsamt beziehungsweise die in Ihrem Bundesland zuständige Stelle fest, in einem eigenen Verfahren mit eigenem Antrag. Beide können nebeneinander bestehen, aber aus dem einen folgt nicht automatisch das andere.
Wie viel Pflegegeld gibt es bei Demenz?
Das Pflegegeld hängt am Pflegegrad, nicht an der Diagnose. Einen eigenen Demenz-Satz und einen Zuschlag für die Diagnose gibt es nicht: Wer mit Demenz Pflegegrad 3 hat, bekommt dasselbe Pflegegeld wie jemand mit Pflegegrad 3 nach einem Schlaganfall. Welcher Betrag zu welchem Pflegegrad gehört, steht in der Pflegegrad-Tabelle.
So arbeiten wir
Pflegeklartext wird herausgegeben von Johnny Mucha. Er ist Betriebswirt, weder Pfleger noch Anwalt. Seine Aufgabe ist eine andere: Er verantwortet, dass jede Information auf dieser Seite aktuell ist, aus nachprüfbaren Quellen stammt und ohne Vorwissen verständlich bleibt.
Alle fachlichen Inhalte prüft Susanne, examinierte Altenpflegerin. Sie steht weiter mitten im Beruf und tritt hier deshalb bewusst nur mit Vornamen auf. Ihr Qualifikationsnachweis liegt dem Herausgeber vor.
Wir sind keine Behörde, keine Pflegekasse und kein Medizinischer Dienst. Wir geben keine Rechts- oder Pflegeberatung und stellen keinen Pflegegrad fest. Wer mehr über uns, unsere Quellen und unseren Prüfprozess wissen möchte, findet das auf unserer Herausgeber-Seite: Über uns.
Quellen und Vertrauen
Dieser Ratgeber beruht auf den offiziellen Regelungen der Pflegeversicherung (SGB XI) und auf den Informationen folgender Stellen:
- Compass Pflegeberatung / pflegeberatung.de, Begutachtungsinstrument und Gewichtung der sechs Module
- Verbraucherzentrale, Vorbereitung auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Online-Ratgeber Pflege und Ratgeber Demenz
- Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG), Ratgeber zur Pflegeversicherung für Menschen mit Demenz, Selbsteinschätzungsbogen und Alzheimer-Telefon (030 259 37 95 14)
- Medizinischer Dienst (MD) Bund, Begutachtung nach dem Neuen Begutachtungsassessment
Inhalte fachlich geprüft von Susanne, examinierte Altenpflegerin · Herausgegeben von Johnny Mucha · Stand: 10. August 2026. Wer dahintersteht →
Wichtiger Hinweis: Dieser Ratgeber erklärt das Verfahren allgemein und verständlich. Er ist keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall und ersetzt nicht die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die Sie bei Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt erhalten. Den Pflegegrad stellt allein Ihre Pflegekasse fest. Grundlage ist die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (bei privat Versicherten MEDICPROOF), der den Pflegebedarf erhebt und eine Empfehlung abgibt; einen bestimmten Pflegegrad können und wollen wir Ihnen nicht versprechen. Für die rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls, etwa bei einem Widerspruch, wenden Sie sich an einen Sozialverband (z. B. VdK, SoVD) oder an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht. Bei Fragen rund um die Erkrankung und den Alltag mit Demenz hilft das Alzheimer-Telefon der Deutschen Alzheimer Gesellschaft.