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Die kurze Antwort
Auf die Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst bereiten Sie sich am besten vor, indem Sie vorher aufschreiben, wie ein normaler Tag wirklich abläuft, mit allen Stellen, an denen Ihr Angehöriger Hilfe oder Aufsicht braucht. Im Termin schaut ein Gutachter rund 30 bis 60 Minuten lang, wie selbstständig Ihr Angehöriger im Alltag noch ist. Er bewertet dabei sechs Lebensbereiche; die Selbstversorgung wiegt mit 40 Prozent am schwersten.
Entscheidend ist, dass Sie dabei sind, ruhig den echten Alltag schildern, auch die Nächte und die schlechten Tage, und das mit konkreten Beispielen und einem kurzen Pflegetagebuch belegen können. Sagen Sie dabei immer dazu, wie oft etwas vorkommt. Wer das vorbereitet, vergisst unter Anspannung nichts Wichtiges. Die Checkliste weiter unten führt Sie in sieben Schritten durch alles, was vorher, am Terminmorgen und im Gespräch selbst dran ist.
Inhalte fachlich geprüft von Susanne, examinierte Altenpflegerin · Herausgegeben von Johnny Mucha · Stand: 10. August 2026. Wer dahintersteht →
Wenn Sie das hier lesen, steht der Termin wahrscheinlich kurz bevor, und Sie spüren diese Mischung aus „das ist wichtig“ und „ich weiß nicht genau, was auf uns zukommt“. Das ist völlig normal. Die gute Nachricht: Sie müssen nichts auswendig lernen und nichts „richtig machen“ im Sinne einer Prüfung. Sie müssen nur dafür sorgen, dass der Gutachter den echten Alltag zu sehen bekommt, nicht den geschönten Ausschnitt eines guten Moments. Wenn Sie außer der Vorbereitung noch anderes klären müssen: alle Kapitel rund um die Begutachtung stehen nebeneinander.
Die Checkliste: in sieben Schritten vorbereitet
Gute Vorbereitung ist kein großer Akt. Es geht darum, vorher einmal in Ruhe zu sortieren, was im Termin sonst unter Anspannung untergeht. Diese Liste ist zum Ausdrucken und Abhaken gedacht; hinter jedem Punkt steht, wann er dran ist.
Vorbereiten in sieben Schritten
- Dabei seinVereinbaren Sie den Termin so, dass Sie oder eine andere vertraute Person sicher anwesend sind. Das ist der wichtigste Punkt überhaupt.Bei der Terminabsprache
- Demenz oder Besonderheiten vorab nennenSagen Sie schon bei der Terminankündigung, wenn eine Demenz oder eine andere wichtige Erkrankung vorliegt. Dann kann sich der Gutachter darauf einstellen.Bei der Terminabsprache
- Ein Pflegetagebuch führenSchon ein paar Stichworte pro Tag über ein bis zwei Wochen zeigen schwarz auf weiß, was nachts und über die Woche passiert.Ein bis zwei Wochen vorher
- Einen normalen Tag aufschreibenNotieren Sie, wie ein typischer Tag wirklich abläuft: Morgen, Mittag, Abend, Nacht, und an welchen Stellen es hakt.In den Tagen davor
- Konkrete Beispiele sammelnNicht „sie ist vergesslich“, sondern „letzte Woche dreimal den Herd angelassen“. Konkret schlägt allgemein.In den Tagen davor
- Unterlagen bereitlegenArztbriefe, Diagnosen, Medikamentenplan, Hilfsmittel, Therapie-Verordnungen. Die vollständige Liste steht weiter unten.Am Terminmorgen
- Ruhe bewahrenEs ist kein Verhör. Der Gutachter will ein ehrliches Bild, Sie helfen ihm, es zu bekommen.Im Termin
Zum Ausdrucken und Abhaken. Die Kästchen sind für den Stift gedacht, nicht zum Anklicken: Wir speichern nichts von dem, was Sie hier eintragen.
Wenn Sie nur eine einzige Sache aus dieser Liste mitnehmen, dann diese: Seien Sie dabei und schildern Sie den echten Alltag. Warum das so entscheidend ist, sehen wir uns weiter unten an.
Wer kommt zur Begutachtung, und was ist der Unterschied zwischen MD und MDK?
Beide Wörter meinen dieselbe Stelle. Der Medizinische Dienst (MD) hieß früher Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK); die Aufgabe ist unverändert geblieben, nur der Name ist kürzer geworden. Wenn Sie irgendwo „MDK-Begutachtung“ lesen, ist genau dieser Termin gemeint.
Wer kommt, hängt an Ihrer Versicherung:
| Versichert bei | Wer begutachtet | Wie es abläuft |
|---|---|---|
| Gesetzlicher Pflegekasse | Medizinischer Dienst (MD, früher MDK) | Meist Hausbesuch nach Terminvereinbarung |
| Privater Pflegeversicherung | MEDICPROOF | Meist Hausbesuch, oft mit einem Vorbereitungsbogen vorab |
Der Gutachter ist in der Regel eine Pflegefachkraft oder eine Ärztin bzw. ein Arzt. Wichtig für Ihre Erwartung: Er behandelt nicht, er begutachtet. Einen Pflegegrad kann er Ihnen nicht zusagen, darüber entscheidet danach allein Ihre Pflegekasse. Empfehlungen gehören dagegen zu seiner Aufgabe: Er hält im Gutachten fest, welche Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel, Heilmittel oder Reha-Maßnahmen sinnvoll wären. Das ist mehr als ein guter Rat. Eine Empfehlung zu Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln, die der Pflege dienen, gilt mit Ihrer Zustimmung bereits als Antrag bei der Pflegekasse; eine ärztliche Verordnung brauchen Sie dafür nicht. Fragen Sie im Termin ruhig danach.
Was ist der Auskunftsbogen, den die Kasse vorher schickt?
Manche Pflegekassen und die privaten Pflegeversicherungen schicken vor dem Termin einen Bogen mit, meist „Selbstauskunft“ oder „Fragebogen zur Vorbereitung auf die Begutachtung“ genannt. Er fragt in etwa dieselben Bereiche ab, die der Gutachter später anschaut.
Vier Dinge dazu, weil sie oft für Unruhe sorgen:
- Ausfüllen ist freiwillig. Es ist eine Selbstauskunft, keine Pflichtangabe. Niemand darf Ihnen daraus einen Nachteil machen.
- Der Bogen entscheidet nichts. Er ersetzt die Begutachtung nicht. Der Pflegegrad ergibt sich aus dem Gutachten, nicht aus diesem Papier.
- Er lohnt sich trotzdem. Wer ihn in Ruhe ausfüllt, hat den Alltag einmal durchdacht und sitzt im Termin nicht vor einer leeren Erinnerung.
- Lücken sind kein Nachteil. Wenn Sie eine Frage nicht beantworten können, lassen Sie sie offen. Der Gutachter fragt im Termin ohnehin nach.
Kommt kein Bogen, fehlt Ihnen nichts, dann übernimmt die Checkliste oben dieselbe Aufgabe. Bei privater Pflegeversicherung lohnt vorher ein Blick auf die Seite der Begutachtungsstelle: Dort stehen die Vorbereitungsbögen meist zum Herunterladen bereit, auch wenn Ihnen keiner zugeschickt wurde.
Wie läuft die Pflegebegutachtung ab?
Sobald Sie einen Pflegegrad beantragt haben, beauftragt die Pflegekasse einen Gutachter. In aller Regel kommt er zu einem vereinbarten Termin zu Ihnen nach Hause, denn er will den Alltag in der gewohnten Umgebung sehen. Bei einem Erstantrag ist das sogar vorgeschrieben: Ein Telefon- oder Video-Termin ist beim ersten Mal gesetzlich ausgeschlossen, ebenso nach einem Widerspruch und bei Kindern. Wird Ihnen später einmal ein Telefontermin angeboten, dürfen Sie einen Hausbesuch verlangen. Ihr Wunsch geht dem Telefoninterview vor, und der Gutachter muss Sie auf dieses Wahlrecht hinweisen.
Der Termin dauert meist 30 bis 60 Minuten. Der Gutachter stellt Fragen, bittet vielleicht, kurz etwas zu zeigen (zum Beispiel aufzustehen und ein paar Schritte zu gehen), und arbeitet dabei eine feste Liste ab, das Neue Begutachtungsassessment (NBA). Damit schaut er sich sechs Lebensbereiche an, im Amtsdeutsch „Module“ genannt. Sie zählen unterschiedlich stark:
So stark zählt jeder der sechs Bereiche
- Selbstversorgung40 %Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilette
- Umgang mit Krankheit und Therapie20 %Medikamente, Arzttermine, Behandlungen, Reha
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 %Gedächtnis, Orientierung, Entscheidungen
- Verhalten und Psyche15 %Unruhe, Ängste, Abwehr von Hilfe
- Gestaltung des Alltags und Kontakte15 %Tag strukturieren, in Kontakt bleiben
- Mobilität10 %Aufstehen, Gehen, Treppen
Gut zu wissen: Aus „Kognition“ und „Verhalten und Psyche“ zählt am Ende nur der höhere der beiden Werte in die Gesamtwertung, nicht die Summe. Das ist besonders bei Demenz wichtig.
Sie sehen schon hier: Die Selbstversorgung wiegt mit Abstand am schwersten, und Bereiche wie Therapie oder das, was im Kopf und im Verhalten passiert, wiegen zusammen mehr als die Mobilität. Genau deshalb lohnt sich Vorbereitung, damit jeder dieser Bereiche im Termin auch wirklich vorkommt. Welche Punktzahl am Ende welchen Grad ergibt, steht in der Pflegegrad Punkte-Tabelle.
Wenn Sie wissen wollen, was Sie im Termin konkret erwartet, haben wir die 20 häufigsten Fragen vor dem MD-Termin ehrlich beantwortet.
Was ist der häufigste Fehler bei der Begutachtung?
Wenn wir Familien an einer einzigen Stelle warnen dürften, dann an dieser. Dass der Hilfebedarf im Termin nicht vollständig sichtbar wird, liegt selten an einem Formularfehler. Es liegt an einem zutiefst menschlichen Reflex, wir nennen ihn die „guter-Tag-Falle“.
Stellen Sie sich den Termin vor: Es klingelt, eine fremde Person steht in der Wohnung, es geht um etwas Wichtiges. Was passiert? Mutter oder Vater nehmen sich zusammen. Sie sitzen aufrecht, antworten freundlich, sagen „Ja, das geht schon“, auch wenn es im Alltag eben oft nicht geht. Manche schämen sich, Schwäche zu zeigen, gerade vor Fremden. Andere haben schlicht einen guten Moment. Und der Gutachter sieht genau diese halbe Stunde.
Die Folge: Ihr Angehöriger wirkt selbstständiger, als er ist. Angehörige schildern diese Erfahrung immer wieder sinngemäß so:
„Beim Termin saß meine Mutter da und hat freundlich geplaudert, alles beantwortet. Zwei Stunden später wusste sie nicht mehr, dass jemand da war. Im Gutachten stand bei vielen Punkten ‚selbstständig‘.“
Sinngemäße Schilderung, wie sie Angehörige immer wieder berichtenDeshalb die wichtigste Regel: Zeigen und schildern Sie, was NICHT mehr klappt, nicht, was an einem guten Tag gerade noch geht. Das fühlt sich unangenehm an, fast unloyal gegenüber dem eigenen Vater. Aber es ist nicht respektlos, sondern ehrlich. Nächtliche Unruhe, Vergesslichkeit, Abwehr beim Waschen, das sind keine Charakterfehler, sondern Folgen der Erkrankung. Sie sachlich zu benennen sorgt dafür, dass die Hilfe ankommt, die Ihr Angehöriger wirklich braucht.
Und noch ein Punkt, der vielen neu ist: Es zählt schon, sobald jemand helfen oder dabei sein muss, nicht erst, wenn gar nichts mehr geht. Bei zwei Bereichen kommt es zusätzlich darauf an, wie oft: beim Verhalten und bei Medikamenten und Behandlungen. „Sie könnte sich theoretisch waschen, tut es ohne Erinnerung und Aufsicht aber nicht“ ist genau der Bedarf, um den es geht. Sprechen Sie solche Stellen offen an.
Wie schildere ich den Alltag ehrlich und vollständig?
Der Gutachter fragt frei, aber die Richtung seiner Fragen ist gut vorhersehbar, weil er die sechs Module abarbeitet. Wenn Sie vorher wissen, worauf eine Frage hinauswill, antworten Sie ruhiger und vollständiger. Hier sind typische Fragen und ein Gerüst, wie Sie ehrlich darauf eingehen können. Verstehen Sie die Beispielsätze nicht als Text zum Auswendiglernen, sondern als Anregung, setzen Sie Ihre echten Beispiele ein und sagen Sie nur, was bei Ihrem Angehörigen wirklich so ist.
| Der Gutachter fragt sinngemäß | Worauf er hinauswill | So können Sie ehrlich schildern |
|---|---|---|
| „Erzählen Sie mal, wie der Alltag so aussieht.“ | Gesamteindruck | „An manchen Tagen, gerade bei Besuch, wirkt meine Mutter zusammengerissener, als der Alltag wirklich ist. Ich schildere Ihnen, wie es über die Woche tatsächlich läuft, auch nachts.“ |
| „Kommen Sie allein aus dem Bett oder vom Stuhl hoch?“ | Mobilität und Transfer | „Aufstehen schafft er allein nicht sicher, ich muss anfassen oder bereitstehen. Die paar Schritte hier täuschen; gegen Abend geht ohne Rollator gar nichts.“ |
| „Wäscht und kleidet sich Ihre Mutter selbst?“ | Selbstversorgung (40 %) | „Ohne dass ich sie erinnere und dabei bin, bleibt es liegen oder ist nur halb gemacht. Beim Waschen übernehme ich den Rücken, beim Anziehen die Knöpfe und Schuhe.“ |
| „Nimmt sie ihre Medikamente zuverlässig?“ | Krankheit und Therapie (20 %) | „Nein, die vergisst oder verwechselt sie. Ich stelle sie im Wochendispenser und kontrolliere die Einnahme. Dazu hat sie zweimal die Woche Physio, die ich organisiere und zu der ich sie fahre.“ |
| „Findet sie sich draußen noch zurecht?“ | Kognition und Orientierung | „In der Wohnung ja, draußen nicht mehr verlässlich, letzten Monat hat sie den Heimweg vom Bäcker nicht gefunden. Allein lasse ich sie nicht mehr rausgehen.“ |
Drei Dinge helfen über alle Fragen hinweg:
- Ergänzen statt widersprechen. Wenn Ihr Angehöriger beschönigt („das geht schon“), fallen Sie ihm nicht ins Wort. Sagen Sie ruhig: „Heute klappt das gut, im Alltag ist es leider meist anders, zum Beispiel …“
- Häufigkeit nennen. „Fast jede Nacht“, „zwei- bis dreimal die Woche“: gerade beim Verhalten wird bewertet, wie oft jemand deshalb eingreifen muss, also beruhigen, dabeibleiben, zurückbegleiten. Der Unterschied zwischen „kommt vor“ und „jede Nacht“ ist groß.
- Glaubwürdig bleiben. Übertreiben Sie nicht. Erfahrene Gutachter erkennen das sofort, und es kann nach hinten losgehen. Das wahre, vollständige Bild ist stark genug.
Bei einer Demenz klingen die Fragen anders. Welche das sind und wie Sie als Angehöriger ergänzen dürfen, steht unter welche Fragen der MDK bei Demenz stellt.
Welche Punkte zählen bei Ihrem Angehörigen?
Die Checkliste sagt, was Sie tun. Unser kostenloser Fragebogen sagt, worauf es in Ihrem Fall ankommt: Er führt Sie in einfacher Sprache durch die sechs Lebensbereiche und macht sichtbar, welche Punkte im Termin auf keinen Fall untergehen sollten, besonders die „unsichtbaren“ wie Gedächtnis, Nacht und Verhalten.
- Rund 40 bis 50 Fragen, etwa 15 Minuten, je nachdem was auf Sie zutrifft.
- Am Ende ein Korridor, keine Wunschzahl, und die Punkte, die in Ihrem Fall in den Termin gehören.
- Dieselben sechs Bereiche, nach denen der Medizinische Dienst begutachtet (§ 15 SGB XI). Unter jeder Frage steht, warum sie gestellt wird.
So klingen die Fragen: „Findet sich die Person örtlich zurecht, drinnen und draußen?“
Kostenlosen Pflegegrad-Fragebogen startenFragebogen und Einordnung: kostenlos, ohne Anmeldung, ohne E-Mail. Die vollständige Terminmappe kostet einmalig 39 Euro. Der Fragebogen ersetzt keine Begutachtung; den Pflegegrad stellt allein Ihre Pflegekasse fest.
Wie hilft ein Pflegetagebuch bei der Begutachtung?
Das stärkste Werkzeug für den Termin ist ein Pflegetagebuch. Es zeigt schwarz auf weiß, was nachts und über die Woche wirklich passiert, also genau das, was der Gutachter in seiner einen Stunde nicht sehen kann. Es macht Ihre Schilderung glaubwürdig: Sie behaupten nicht nur, Sie belegen.
So einfach geht es:
- Kurz halten. Ein paar Stichworte pro Tag genügen, kein Aufsatz: Uhrzeit, was war, wie viel Hilfe oder Aufsicht nötig war. Lieber zwei Wochen knappe Einträge als zwei perfekte Tage.
- Früh anfangen. Beginnen Sie idealerweise schon mit der Antragstellung, dann ist bis zum Termin genug zusammengekommen. Als Faustregel sind ein bis zwei zusammenhängende Wochen sinnvoll, weil sie gute und schwere Tage zeigen; mindestens sieben zusammenhängende Tage sollten es sein, aber auch wenige Tage helfen schon.
- Die Nächte mitschreiben. Aufstehen, Umherwandern, Unruhe, das ist tagsüber unsichtbar und geht im Termin am leichtesten unter.
- Auch ruhige Tage notieren. Ein realistisches Bild aus guten und schlechten Tagen ist glaubwürdiger und damit stärker als nur die dramatischsten Momente.
Worauf es beim Inhalt ankommt, ist überschaubar. Diese Bereiche sollten vorkommen, weil sie in die Bewertung einfließen und im Termin oft vergessen werden:
| Bereich | Was Sie notieren |
|---|---|
| Nacht | ruhig oder unruhig, aufgestanden, Hilfe nötig? |
| Körperpflege und Anziehen | selbst, nur mit Erinnerung, oder übernommen? |
| Essen und Trinken | von allein ausreichend, erinnert oder angereicht? |
| Toilette | allein, mit Begleitung, oder Versorgung nötig? |
| Medikamente und Behandlungen | selbst zuverlässig, oder gerichtet und überwacht? |
| Mobilität und Stürze | Aufstehen, Gehen, jeder Sturz mit Datum |
| Orientierung und Gefahren | Herd vergessen, verlaufen, Fremde hereingelassen? |
Eine wichtige Klarstellung, die viele falsch machen: Stürze sind kein eigener „Mobilitäts-Punkt“. Ihr Wert ist ein anderer, ein datierter, konkreter Sturz belegt, dass Ihr Angehöriger nicht gefahrlos allein bleiben oder aufstehen kann. „Sie stürzt halt manchmal“ bringt wenig; „am 12. März beim Aufstehen vom Sessel gestürzt, weil die Seite weggeknickt ist“ bringt viel. Notieren Sie deshalb immer Datum und Situation.
Welche Unterlagen sollte ich bereitlegen?
Legen Sie alles griffbereit hin, was den Pflegebedarf belegt. Sie müssen nichts davon vorab einschicken, aber wenn der Gutachter danach fragt, sind Sie sofort sprechfähig:
- Arztbriefe und Diagnosen, besonders zu den Erkrankungen, die den Alltag bestimmen.
- Aktueller Medikamentenplan, am besten vom Hausarzt.
- Therapie-Verordnungen, Physio, Ergo, Logopädie (sie gehören in den Bereich Umgang mit Krankheit und Therapie, der mit 20 Prozent gewichtet ist).
- Liste der Hilfsmittel, Rollator, Pflegebett, Inkontinenzmaterial, Hausnotruf.
- Ihr Pflegetagebuch und Ihre Notiz zum „normalen Tag“.
- Eine Vollmacht oder Betreuungsurkunde, falls vorhanden, damit Sie für Ihren Angehörigen sprechen dürfen.
Bei Demenz lohnt sich der Blick in unseren Ratgeber Pflegegrad bei Demenz und Alzheimer, dort steht, welche Alltagspunkte gerade hier fast immer übersehen werden.
Was passiert nach der Begutachtung?
Nach dem Termin schreibt der Gutachter sein Gutachten und schickt es an Ihre Pflegekasse. Die Kasse entscheidet dann und schickt Ihnen den Bescheid mit dem Pflegegrad, das Gutachten liegt bei. Lesen Sie beides in Ruhe durch, auch das Gutachten. Dort steht, wie der Gutachter die sechs Bereiche bewertet hat, und dort sehen Sie, ob Ihr Alltag richtig erfasst wurde.
Zwei Dinge sind gut zu wissen: Die Kasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Ihrem Antrag entscheiden. Hält sie die Frist nicht ein, muss sie Ihnen 70 Euro für jede angefangene Woche Verspätung zahlen. Es gibt Ausnahmen davon: Verzögert sich die Entscheidung aus Gründen, die die Pflegekasse nicht zu verantworten hat, läuft die Frist so lange nicht weiter. Und wenn der Bescheid nicht passt, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids schriftlich Widerspruch gegen den Pflegegrad einlegen. Ob sich das lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Kostenlos einordnen lassen können Sie ihn bei der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die Ihnen Ihre Pflegekasse stellt. Sozialverbände wie VdK und SoVD begleiten ein Widerspruchsverfahren für ihre Mitglieder, dafür ist eine Mitgliedschaft mit Jahresbeitrag nötig; ein Fachanwalt für Sozialrecht rechnet nach der gesetzlichen Gebührenordnung ab.
Bleiben Sie ruhig: Ein erster Bescheid, der den Alltag noch nicht voll abbildet, ist kein Grund zur Verzweiflung. Wichtig ist, dass Sie den Termin gut vorbereiten, damit es im besten Fall gar nicht erst so weit kommt. Den ganzen Weg vom Antrag bis zum Bescheid finden Sie im Überblick Pflegegrad beantragen.
Wie lange es vom Termin bis zum Bescheid dauert, steht unter wie lange es bis zum Bescheid dauert. Ob der Pflegegrad später erneut geprüft wird, klärt wie oft der Pflegegrad überprüft wird; ist der Bedarf gestiegen, ist die Höherstufung der passende Weg. Was sich mit der Pflegereform 2027 ändern soll, steht in einem eigenen Ratgeber.
Der Termin steht schon fest?
Dann nimmt Ihnen unser Angebot „Auf die Begutachtung vorbereiten“ das Sortieren ab: Ihre persönliche Auswertung, Übungsfragen für das Gespräch und die Terminmappe zum Ausdrucken. Einmalig 39 Euro, kein Abo.
Häufige Fragen
Wie bereite ich mich am besten auf die Pflegebegutachtung vor?
Schreiben Sie vorher auf, wie ein normaler Tag wirklich abläuft, mit allen Stellen, an denen Hilfe oder Aufsicht nötig ist, auch nachts. Seien Sie beim Termin dabei, schildern Sie den echten Alltag statt des geschönten guten Moments und belegen Sie ihn mit konkreten Beispielen und einem kurzen Pflegetagebuch. Legen Sie Arztbriefe, Medikamentenplan und Therapie-Verordnungen bereit. Die Checkliste oben führt Sie durch alle sieben Schritte.
Ist der MDK dasselbe wie der Medizinische Dienst?
Ja. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) heißt heute nur noch Medizinischer Dienst (MD). Die Aufgabe ist dieselbe geblieben. Bei privat Versicherten begutachtet stattdessen das Unternehmen MEDICPROOF.
Wer kommt zur Begutachtung, und wie lange dauert sie?
Bei gesetzlich Versicherten kommt der Medizinische Dienst (MD, früher MDK), bei privat Versicherten MEDICPROOF. In der Regel besucht ein Gutachter Sie zu Hause; der Termin dauert meist 30 bis 60 Minuten. Der Gutachter ist üblicherweise eine Pflegefachkraft oder eine Ärztin bzw. ein Arzt. Beim Erstantrag findet die Begutachtung immer persönlich statt; ein Telefon- oder Video-Termin ist dort gesetzlich ausgeschlossen. In späteren Fällen können Sie einen Hausbesuch verlangen.
Muss ich den Auskunftsbogen der Pflegekasse ausfüllen?
Nein, das Ausfüllen ist freiwillig. Manche Kassen und die private Pflegeversicherung schicken vor dem Termin einen Selbstauskunfts- oder Vorbereitungsbogen. Er entscheidet nichts und ersetzt die Begutachtung nicht, lohnt sich aber, weil er dieselben Bereiche abfragt. Was Sie nicht beantworten können, lassen Sie offen; der Gutachter fragt im Termin nach.
Was schaut sich der Gutachter an?
Er arbeitet eine feste Liste ab, das Neue Begutachtungsassessment (NBA), und bewertet sechs Lebensbereiche: Selbstversorgung (40 %), Umgang mit Krankheit und Therapie (20 %), Kognition (15 %), Verhalten und Psyche (15 %), Gestaltung des Alltags (15 %) und Mobilität (10 %). Aus Kognition und Verhalten zählt nur der höhere der beiden Werte.
Was ist der häufigste Fehler im Termin?
Die „guter-Tag-Falle“: Die pflegebedürftige Person nimmt sich vor dem fremden Gutachter zusammen und wirkt selbstständiger, als sie im Alltag ist. Schildern Sie deshalb ehrlich, was nicht mehr klappt, nicht, was an einem guten Tag noch geht, und ergänzen Sie ruhig, wenn beschönigt wird.
Sollte ich beim Termin dabei sein?
Ja, unbedingt. Eine vertraute Person kann den Alltag ergänzen, wenn die betroffene Person ihren Zustand zu positiv schildert. Bei Demenz ist das besonders wichtig. Ergänzen Sie ruhig und sachlich, ohne Ihren Angehörigen bloßzustellen.
Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?
Arztbriefe und Diagnosen, einen aktuellen Medikamentenplan, Therapie-Verordnungen (Physio, Ergo, Logopädie), eine Liste der Hilfsmittel, Ihr Pflegetagebuch sowie, falls vorhanden, eine Vollmacht oder Betreuungsurkunde. Einschicken müssen Sie nichts vorab; bereitlegen genügt.
Wie lange sollte ich ein Pflegetagebuch führen?
Als Faustregel ein bis zwei zusammenhängende Wochen, idealerweise ab der Antragstellung, so zeigen sich gute und schwere Tage. Mindestens sieben zusammenhängende Tage sollten es sein, aber auch wenige Tage helfen schon. Es genügen Stichworte pro Tag. Wichtig ist, auch die Nächte und ruhigere Tage zu notieren, weil das ein glaubwürdiges, vollständiges Bild ergibt.
So arbeiten wir
Pflegeklartext wird herausgegeben von Johnny Mucha. Er ist Betriebswirt, weder Pfleger noch Anwalt. Seine Aufgabe ist eine andere: Er verantwortet, dass jede Information auf dieser Seite aktuell ist, aus nachprüfbaren Quellen stammt und ohne Vorwissen verständlich bleibt.
Alle fachlichen Inhalte prüft Susanne, examinierte Altenpflegerin. Sie steht weiter mitten im Beruf und tritt hier deshalb bewusst nur mit Vornamen auf. Ihr Qualifikationsnachweis liegt dem Herausgeber vor.
Wir sind keine Behörde, keine Pflegekasse und kein Medizinischer Dienst. Wir geben keine Rechts- oder Pflegeberatung und stellen keinen Pflegegrad fest. Wer mehr über uns, unsere Quellen und unseren Prüfprozess wissen möchte, findet das auf unserer Herausgeber-Seite: Über uns.
Quellen und Rechtsstand
Dieser Ratgeber beruht auf den offiziellen Regelungen der Pflegeversicherung (SGB XI) und auf den Informationen folgender Stellen:
- § 14 Absatz 2 SGB XI: die sechs Bereiche der Begutachtung und ihre Kriterien
- § 15 SGB XI: die Gewichtung der sechs Module und die Punktgrenzen der Pflegegrade
- § 18 SGB XI: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, bei privat Versicherten durch MEDICPROOF
- § 18b SGB XI: was im Gutachten steht, darunter die Empfehlungen zu Hilfsmitteln, Heilmitteln und Rehabilitation und ihre Wirkung als Antrag
- § 18c SGB XI: Entscheidungsfrist der Pflegekasse und die Pauschale bei Fristüberschreitung
- § 142a SGB XI: wann statt des Hausbesuchs ein telefonisches Interview zulässig ist und das Wahlrecht auf die Untersuchung im Wohnbereich
- Medizinischer Dienst (MD) Bund: Begutachtung nach dem Neuen Begutachtungsassessment
- Bundesministerium für Gesundheit: Online-Ratgeber Pflege
- Verbraucherzentrale: Vorbereitung auf die Begutachtung und Pflegetagebuch
- Sozialverband VdK und SoVD: Hinweise zur Begutachtung und zum Widerspruch
Inhalte fachlich geprüft von Susanne, examinierte Altenpflegerin mit über zehn Jahren Erfahrung in der Altenpflege · Herausgegeben von Johnny Mucha · Stand: 10. August 2026. Wer dahintersteht →
Wichtiger Hinweis: Dieser Ratgeber erklärt das Verfahren allgemein und verständlich. Er ist keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall und ersetzt nicht die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die Sie bei Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt erhalten. Den Pflegegrad stellt allein Ihre Pflegekasse fest. Grundlage ist die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (bei privat Versicherten MEDICPROOF), der den Pflegebedarf erhebt und eine Empfehlung abgibt; einen bestimmten Pflegegrad können und wollen wir Ihnen nicht versprechen. Für die rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls, etwa bei einem Widerspruch, wenden Sie sich an einen Sozialverband (zum Beispiel VdK, SoVD) oder an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht. Stand dieser Seite: 10. August 2026. Fristangaben ohne Gewähr.