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Die kurze Antwort
Nach dem Antrag muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 18c SGB XI); Leistungen wie Pflegegeld gibt es rückwirkend ab dem Antragsmonat (§ 33 SGB XI). Beim Termin selbst schaut eine Gutachterin, wie selbstständig ein Mensch im Alltag noch ist, nicht wie viele Minuten Pflege er braucht.
Gewertet werden sechs Lebensbereiche, am stärksten die Selbstversorgung mit 40 Prozent. Der Termin dauert meist etwa eine Stunde und findet in der Regel zu Hause statt; eine ärztliche Untersuchung ist es nicht. Der häufigste Fehler ist, alles zu beschönigen: Die Gutachterin sieht nur diesen einen kurzen Moment, und was sie nicht erfährt, kann sie nicht bewerten. Schildern Sie den Alltag deshalb so, wie er wirklich ist, am besten mit konkreten Beispielen aus den letzten Tagen. Als Angehöriger dürfen Sie dabei ausdrücklich ergänzen, was fehlt oder beschönigt wurde.
Inhalte fachlich geprüft von Susanne, examinierte Altenpflegerin mit über zehn Jahren Erfahrung in der Altenpflege · Herausgegeben von Johnny Mucha · Stand: 10. August 2026. Wer dahintersteht →
Ein Termin mit dem Medizinischen Dienst steht an, und Sie fragen sich, was da auf Sie zukommt. Das ist verständlich, und Sie sind damit nicht allein. Hier finden Sie ehrliche Antworten auf die Fragen, die vor so einem Termin aufkommen. Ohne Fachchinesisch und ohne Versprechen. Nur das, was Sie wirklich wissen müssen. Wie Sie sich Schritt für Schritt vorbereiten, lesen Sie ausführlich im Ratgeber Pflegebegutachtung vorbereiten. Antworten zu allem, was vor und nach dem Termin ansteht, finden Sie in den übrigen Kapiteln zur Begutachtung.
Vor dem Termin
Wie lange dauert es vom Antrag bis zum Termin und bis zum Bescheid?
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Ihrem Antrag entscheiden (§ 18c SGB XI). Der Begutachtungstermin liegt davor. In dringenden Fällen, etwa im Krankenhaus, im Hospiz oder bei angekündigter Pflegezeit, gelten kürzere Fristen von einer bis zwei Wochen (§ 18a SGB XI).
Ausführlich, mit allen Fristen und der 70-Euro-Regel bei Verzögerung: Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
Was ist die Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK)?
Die Begutachtung ist der Termin, bei dem eine Gutachterin oder ein Gutachter feststellt, wie viel Unterstützung ein Mensch im Alltag braucht. Grundlage ist Ihr Antrag bei der Pflegekasse. Aus dem Termin entsteht eine Empfehlung für den Pflegegrad, über den dann Ihre Pflegekasse entscheidet.
Kommt bei privater Pflegeversicherung der MD oder MEDICPROOF?
Bei gesetzlich Versicherten kommt der Medizinische Dienst (MD). Privat Versicherte werden von MEDICPROOF begutachtet, dem Gutachterdienst der privaten Versicherer. Der Ablauf, die geprüften Bereiche und die Bewertung sind in beiden Fällen gleich. MEDICPROOF schickt vorab in der Regel ein „Pflegeprotokoll“, das Sie in Ruhe ausfüllen können.
Welche sechs Bereiche zählen für den Pflegegrad, und wie stark?
Für den Pflegegrad zählen sechs Bereiche (Module). Am stärksten wiegt die Selbstversorgung mit 40 Prozent. Es folgen der Umgang mit Krankheit und Therapie (20 Prozent), die Gestaltung des Alltags (15 Prozent), Kognition sowie Verhalten und Psyche (15 Prozent, hier fließt nur der höhere der beiden Werte ein) und die Mobilität (10 Prozent). Welche Leistungen dann zu welchem Pflegegrad gehören, zeigt unsere Übersicht der Leistungen je Pflegegrad.
Richtet sich der Pflegegrad nach Minuten oder nach Selbstständigkeit?
Nach Selbstständigkeit. Seit 2017 wird nicht mehr gezählt, wie viele Minuten Pflege jemand braucht. Entscheidend ist, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigt und wo er auf Hilfe angewiesen ist (§§ 14, 15 SGB XI). Deshalb ist es so wichtig, was im Alltag konkret nicht mehr klappt.
Muss ich als Angehöriger beim Termin dabei sein?
Sie müssen nicht, aber es ist sehr zu empfehlen. Der Termin ist zeitlich begrenzt, und viele Betroffene stellen sich dabei besser dar, als der Alltag wirklich ist. Als Angehöriger können Sie ergänzen, was zu Hause tatsächlich passiert, und an Dinge erinnern, die sonst untergehen.
Wie bereite ich mich auf den Begutachtungstermin vor?
Schreiben Sie vorab auf, wie ein ganz normaler Tag abläuft und wo überall Hilfe nötig ist. Legen Sie Ihre Unterlagen bereit (siehe Checkliste weiter unten). Sammeln Sie konkrete Beispiele statt allgemeiner Sätze. Und planen Sie so, dass eine vertraute Person beim Termin dabei sein kann.
Was ist ein Pflegetagebuch, und sollte ich eines führen?
Ein Pflegetagebuch ist eine einfache Notiz darüber, wann Sie am Tag bei welcher Tätigkeit helfen: Waschen, Anziehen, Essen, Toilette, Erinnern, nachts aufstehen. Wenn Sie es über ein bis zwei Wochen führen, zeigt es dem Gutachter den echten Aufwand. Es ist freiwillig, hilft aber sehr.
Welche Unterlagen sollte ich zum Termin bereitlegen?
Hilfreich sind der Schwerbehindertenausweis, Arztbriefe und Krankenhausberichte, eine aktuelle Medikamentenliste, Berichte des Pflegedienstes, eine Liste der Hilfsmittel (etwa Rollator oder Pflegebett) und Ihr Pflegetagebuch. Legen Sie alles griffbereit hin. Kopien müssen Sie nicht zwingend anfertigen. Die Gutachterin sieht die Unterlagen vor Ort ein und macht sich eigene Notizen.
Kann ich den Termin verschieben, wenn er nicht passt?
Ja. Wenn der vorgeschlagene Termin nicht passt oder eine wichtige Bezugsperson nicht dabei sein kann, dürfen Sie bei der Pflegekasse oder beim angegebenen Kontakt um einen neuen Termin bitten. Es ist besser, gut vorbereitet zu sein, als einen unpassenden Termin einfach zu überstehen.
Am Termin
Wie läuft der Termin ab und wie lange dauert er?
Die Gutachterin kommt meist nach Hause und stellt Fragen zum Alltag: Was klappt allein, wobei ist Hilfe nötig? Sie schaut sich die Wohnsituation an und bittet manchmal, eine Bewegung zu zeigen. Ein Termin dauert meist etwa eine Stunde, bei umfangreichem Pflegebedarf auch länger. Ein Verhör ist es nicht.
Was ist der häufigste Fehler im Begutachtungstermin?
Der häufigste Fehler ist, alles zu beschönigen. Viele wollen sich nicht schwächer zeigen, als sie sind, und sagen „das geht schon“. Die Gutachterin sieht aber nur diesen einen kurzen Moment. Was sie nicht erfährt, kann sie nicht bewerten. Schildern Sie den Alltag deshalb so, wie er wirklich ist.
Soll ich schildern, was nicht mehr klappt, auch wenn es unangenehm ist?
Ja. Gerade die unangenehmen Dinge sind wichtig: Probleme auf der Toilette, nächtliche Unruhe, Vergesslichkeit, Stürze. Das ist kein Zeichen von Respektlosigkeit, sondern nötig, damit der tatsächliche Bedarf sichtbar wird. Sprechen Sie ruhig und sachlich darüber, am besten vorher mit dem Betroffenen abgestimmt.
Was mache ich, wenn mein Angehöriger sich beim Gutachter zusammenreißt?
Das ist häufig, besonders bei Demenz: Vor fremden Menschen strengt sich jemand an und wirkt fitter als sonst. Sprechen Sie das offen an. Sagen Sie ruhig, dass dies gerade ein besonders guter Moment ist und der Alltag sonst anders aussieht. Nennen Sie dazu konkrete Beispiele aus den letzten Tagen.
Darf ich als Angehöriger im Termin antworten oder etwas ergänzen?
Ja, das dürfen Sie, und es ist ausdrücklich erwünscht. Sie kennen den Alltag am besten. Lassen Sie den Betroffenen zuerst selbst antworten und ergänzen Sie dann, was fehlt oder beschönigt wurde. Am hilfreichsten sind ruhige, konkrete Beispiele statt allgemeiner Aussagen wie „es wird immer schlimmer“.
Wird mein Angehöriger beim Termin ärztlich untersucht?
Nein, es ist keine ärztliche Untersuchung wie beim Hausarzt. Die Gutachterin beobachtet, stellt Fragen und bittet manchmal, eine alltägliche Bewegung zu zeigen, etwa Aufstehen oder Gehen. Niemand muss etwas vorführen, was ihm wehtut oder Angst macht. Sagen Sie ruhig Bescheid, wenn etwas nicht möglich ist.
Nach dem Termin
Wann bekomme ich das Ergebnis, und bekomme ich das Gutachten automatisch?
Die Pflegekasse schickt Ihnen den Bescheid innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang (§ 18c SGB XI). Das Gutachten des Medizinischen Dienstes erhalten Sie dabei automatisch mit dem Bescheid. Lesen Sie es in Ruhe: Es zeigt, wie der Gutachter jeden der sechs Bereiche bewertet hat.
Ab wann gibt es Leistungen, zum Beispiel Pflegegeld?
Ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Pflegegeld zum Beispiel wird von diesem Monat an gezahlt, auch wenn der Bescheid erst Wochen später kommt (§ 33 Absatz 1 SGB XI). Wer ohnehin einen Antrag plant, für den kann es sich deshalb lohnen, ihn nicht unnötig aufzuschieben. Ihren Anspruch bestimmt aber immer der tatsächliche Hilfebedarf, nicht der Zeitpunkt.
Ändert die Pflegereform 2027 etwas an der Begutachtung?
Für 2027 liegt ein Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz vor (vom 05.06.2026, noch nicht beschlossen). Der Ablauf des Termins bleibt danach gleich: dieselben sechs Bereiche, dieselben Fragen, dasselbe Gewicht. An Ihrer Vorbereitung ändert das wenig. Ein Punkt soll aber wichtiger werden: Nach dem Entwurf müssen die Beeinträchtigungen mit hoher Wahrscheinlichkeit mindestens sechs Monate andauern, und der Gutachter soll stärker als bisher auf Möglichkeiten der Therapie und der Rehabilitation schauen (§ 14 Absatz 1 SGB XI in der Entwurfsfassung). Schildern Sie deshalb auch, was dauerhaft so bleibt und nicht nur eine vorübergehende Phase ist. Ändern soll sich außerdem die Tabelle, mit der der Gutachter Ihre Antworten am Schluss in Punkte umrechnet, dazu sollen die Punkte-Schwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 steigen. Ein bereits anerkannter Pflegegrad soll weder wegen der höheren Schwellen noch wegen der neuen Bewertungstabelle sinken, und dieser Schutz soll auch dann greifen, wenn später eine neue Begutachtung stattfindet. Anträge bis zum 31. Dezember 2026 sollen vollständig nach heutigem Recht bewertet werden. Alles Weitere im Ratgeber Pflegereform 2027.
Was kann ich tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig ausfällt?
Sie können innerhalb eines Monats nach dem Bescheid Widerspruch einlegen, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Pflegekasse (§ 84 SGG). Prüfen Sie das Gutachten vorher genau auf Stellen, die nicht zum Alltag passen. Unterstützung gibt es zum Beispiel bei der kostenlosen Pflegeberatung (§ 7a SGB XI), bei Verbraucherzentralen, bei Sozialverbänden oder bei einer Anwältin.
Was mache ich, wenn sich der Zustand später verschlechtert?
Wenn jemand deutlich mehr Hilfe braucht als beim letzten Mal, können Sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf Höherstufung stellen. Dann folgt eine neue Begutachtung, für die dieselbe Vorbereitung gilt. Halten Sie am besten fest, was sich seit dem letzten Bescheid verändert hat, etwa neue Stürze oder mehr Hilfe beim Waschen. Ob der Medizinische Dienst auch ohne Ihren Antrag noch einmal kommt, steht unter Wie oft der Pflegegrad überprüft wird.
Checkliste zum Termin
Diese Checkliste können Sie direkt hier auf der Seite nutzen, Punkt für Punkt. Wenn Sie sie lieber ausgedruckt neben sich legen möchten, laden Sie sie weiter unten als PDF herunter. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse.
Teil 1: Bereitlegen (Unterlagen und Dinge)
- PflegetagebuchÜber ein bis zwei Wochen geführt, mindestens sieben Tage.
- Arztbriefe, Krankenhaus- und Reha-Berichte
- Aktuelle Medikamentenliste
- SchwerbehindertenausweisFalls vorhanden.
- Berichte des PflegedienstesFalls vorhanden.
- Liste der HilfsmittelZum Beispiel Rollator, Pflegebett, Hörgerät, Brille.
- Ausweis der pflegebedürftigen Person
- Ein Zettel mit Ihren wichtigsten PunktenDamit Sie im Termin nichts vergessen.
Teil 2: Schildern und zeigen (worauf es im Gespräch ankommt)
- Wie ein ganz normaler Tag abläuftVon morgens bis abends.
- Wobei genau Hilfe nötig istWaschen, Anziehen, Essen, Toilette.
- Was nachts passiertAufstehen, Unruhe, Hilfe.
- Regelmäßige BehandlungenMedikamente, Spritzen, Verbandwechsel, Arzt- und Therapietermine, und wie viel Hilfe dabei nötig ist.
- Gedächtnis und OrientierungWas wird vergessen oder verwechselt?
- Stimmung und VerhaltenÄngste, Unruhe, Rückzug, Abwehr.
- Stürze oder Beinahe-Stürze
- Was der Mensch früher konnte und heute nicht mehr
- Ehrlich sagen, wenn gerade ein guter Tag istUnd dass der Alltag sonst schwerer ist.
Ein kleiner Leitsatz. Zeigen und schildern Sie, was nicht mehr klappt, nicht das, was an einem guten Tag gerade noch geht.
Zum Ausdrucken
Diese Checkliste als PDF
Hier ist die Checkliste als PDF zum Ausdrucken, kostenlos und ohne Anmeldung. Ein Klick, und die Datei ist auf Ihrem Gerät. Wenn Sie mehr möchten, gibt es die vollständige Vorbereitungs-Mappe für 14,95 €. Nur, wenn Sie sie wollen.
Sollen wir Sie an Ihren Termin erinnern?
Das ist freiwillig und unabhängig von der Checkliste oben. Ein paar Tage vor dem Termin schicken wir Ihnen eine einzige Nachricht. Sonst nichts.
Unsicher, worauf es bei Ihnen ankommt?
Wenn Sie vor dem Termin für sich sortieren wollen, welche Punkte in Ihrem Fall besonders wichtig sind, hilft unser kostenloser Fragebogen. Er führt Sie in einfacher Sprache durch dieselben sechs Lebensbereiche, die auch der Gutachter durchgeht, und macht sichtbar, worauf es in Ihrem Fall ankommt, besonders bei den „unsichtbaren“ Themen wie Gedächtnis, Nacht und Verhalten.
- Rund 40 bis 50 Fragen, etwa 15 Minuten, je nachdem was auf Sie zutrifft.
- Am Ende ein Korridor, keine Wunschzahl, und die Punkte, die in Ihrem Fall in den Termin gehören.
- Dieselben sechs Bereiche, nach denen der Medizinische Dienst begutachtet (§ 15 SGB XI). Unter jeder Frage steht, warum sie gestellt wird.
So klingen die Fragen: „Findet sich die Person örtlich zurecht, drinnen und draußen?“
Kostenlosen Pflegegrad-Fragebogen startenFragebogen und Einordnung: kostenlos, ohne Anmeldung, ohne E-Mail. Die vollständige Terminmappe kostet einmalig 39 Euro. Der Fragebogen ersetzt keine Begutachtung; den Pflegegrad stellt allein Ihre Pflegekasse fest.
Der Termin steht schon fest?
Dann nimmt Ihnen unser Angebot „Auf die Begutachtung vorbereiten“ das Sortieren ab: Ihre persönliche Auswertung, Übungsfragen für das Gespräch und die Terminmappe zum Ausdrucken. Einmalig 39 Euro, kein Abo.
So arbeiten wir
Pflegeklartext wird herausgegeben von Johnny Mucha. Er ist Betriebswirt, weder Pfleger noch Anwalt. Seine Aufgabe ist eine andere: Er verantwortet, dass jede Information auf dieser Seite aktuell ist, aus nachprüfbaren Quellen stammt und ohne Vorwissen verständlich bleibt.
Alle fachlichen Inhalte prüft Susanne, examinierte Altenpflegerin. Sie steht weiter mitten im Beruf und tritt hier deshalb bewusst nur mit Vornamen auf. Ihr Qualifikationsnachweis liegt dem Herausgeber vor.
Wir sind keine Behörde, keine Pflegekasse und kein Medizinischer Dienst. Wir geben keine Rechts- oder Pflegeberatung und stellen keinen Pflegegrad fest. Wer mehr über uns, unsere Quellen und unseren Prüfprozess wissen möchte, findet das auf unserer Herausgeber-Seite: Über uns.
Quellen und Rechtsstand
- §§ 14, 15 SGB XI: Begriff der Pflegebedürftigkeit, die sechs Module und die Punkte-Schwellen der Pflegegrade
- § 18a SGB XI: verkürzte Begutachtungsfristen bei Krankenhaus, Hospiz und Pflegezeit
- § 18c SGB XI: Entscheidungsfrist der Pflegekasse (25 Arbeitstage, Absatz 1); 70 Euro je begonnene Woche bei selbst zu vertretender Verzögerung (Absatz 5)
- § 33 SGB XI: Leistungen ab dem Antragsmonat (rückwirkende Zahlung)
- § 84 SGG: Widerspruch gegen den Bescheid (Frist ein Monat)
- Begutachtungs-Richtlinien (BRi) des Medizinischen Dienstes Bund zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
- Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), veröffentlichte Fassung vom 05.06.2026, noch nicht beschlossen. Geplant: höhere Punkte-Schwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 ab 2027, eine geänderte Bewertungstabelle innerhalb der sechs Module (Anlage 2 zu § 15 SGB XI), ein Bestandsschutz für bereits anerkannte Pflegegrade gegen beides und eine Stichtagsregel für Anträge bis zum 31. Dezember 2026 (§ 142b SGB XI in der Entwurfsfassung). Die sechs Module selbst, die Fragen im Termin und das Gewicht der einzelnen Bereiche bleiben nach dem Entwurf gleich; an Ihrer Vorbereitung auf den Termin ändert das wenig. Das Kabinett hat sich bis Anfang August 2026 nicht damit befasst; das Bundesgesundheitsministerium führt das Verfahren weiterhin als laufend. Stand dieser Angaben: 10. August 2026.
Inhalte fachlich geprüft von Susanne, examinierte Altenpflegerin mit über zehn Jahren Erfahrung in der Altenpflege · Herausgegeben von Johnny Mucha · Stand: 10. August 2026. Wer dahintersteht →
Wichtiger Hinweis: Dieser Text informiert allgemein und verständlich über die Pflegebegutachtung. Er ist keine Rechts- oder Pflegeberatung im Einzelfall und ersetzt nicht die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die Sie bei Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt erhalten. Den Pflegegrad stellt allein Ihre Pflegekasse fest, auf Grundlage der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (bei privat Versicherten MEDICPROOF). Einen bestimmten Pflegegrad können und wollen wir Ihnen nicht versprechen. Gesetze, Fristen und Beträge können sich ändern; maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzestext. Für die rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls, etwa bei einem Widerspruch, wenden Sie sich an einen Sozialverband (zum Beispiel VdK, SoVD) oder an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht. Fristangaben ohne Gewähr.