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Die kurze Antwort
Ein Pflegegrad hängt nicht an einer Diagnose, sondern an Punkten. Bei der Begutachtung werden 0 bis 100 Punkte vergeben: Pflegegrad 1 ab 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 27, Pflegegrad 3 ab 47,5, Pflegegrad 4 ab 70 und Pflegegrad 5 ab 90 Punkten. Gezählt werden dabei keine Pflegeminuten, sondern wie selbstständig ein Mensch in sechs Lebensbereichen noch ist.
An jedem Grad hängen feste Leistungen. Das Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige beträgt 2026: 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Pflegegrad 1 bekommt kein Pflegegeld, aber andere Leistungen wie den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat. Dazu kommen je nach Grad Pflegesachleistung, Tages- und Nachtpflege sowie Zuschüsse fürs Heim. Angehoben wurden diese Beträge zuletzt Anfang 2025; für 2026 gelten sie unverändert weiter.
Inhalte fachlich geprüft von Susanne, examinierte Altenpflegerin · Herausgegeben von Johnny Mucha · Stand: 10. August 2026. Wer dahintersteht →
Wie diese Punkte entstehen und wie ein Pflegegrad überhaupt zustande kommt, steht Kapitel für Kapitel im Ratgeber.
Ab wie vielen Punkten gibt es welchen Pflegegrad?
Ob jemand einen Pflegegrad bekommt und welchen, hängt nicht von einer Diagnose ab, sondern von Punkten. Bei der Begutachtung vergibt der Gutachter Punkte von 0 bis 100, je weniger ein Mensch im Alltag noch allein schafft, desto höher die Punktzahl und desto höher der Pflegegrad.
| Pflegegrad | Punkte | Was das ungefähr bedeutet |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 | Geringe Einschränkungen der Selbstständigkeit |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 | Erhebliche Einschränkungen |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 | Schwere Einschränkungen |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 | Schwerste Einschränkungen |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 | Schwerste Einschränkungen mit besonderem Versorgungsaufwand |
Wichtig ist nicht das Rechnen, sondern das Prinzip dahinter: Bewertet wird, was Ihr Angehöriger NICHT mehr allein kann, nicht, was an einem guten Tag gerade noch klappt. Niemand erwartet, dass Sie zu Hause selbst Punkte zusammenzählen. Wie diese Punkte zustande kommen und welche sechs Lebensbereiche der Gutachter prüft, erklären wir gleich im nächsten Abschnitt, und ausführlich im Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Diese Punktgrenzen gelten heute. Ein noch nicht beschlossener Gesetzentwurf sieht für 2027 höhere Schwellen bei den Pflegegraden 1 bis 3 vor; ein bereits anerkannter Pflegegrad soll dabei unter Bestandsschutz stehen. Was geplant ist und was noch offen ist, steht unter Pflegereform 2027: höhere Punkte-Schwellen und Bestandsschutz.
Wie kommen die Punkte zustande? Die sechs Module und ihre Gewichtung
Damit die Tabelle nicht in der Luft hängt, hier kurz, wie die Punkte entstehen. Der Gutachter schaut sich sechs Lebensbereiche an, im Amtsdeutsch „Module" genannt. Jeder Bereich zählt unterschiedlich stark, das ist wichtig, weil es zeigt, worauf es im Termin wirklich ankommt:
So stark zählt jeder der sechs Bereiche
- Modul 4 · Selbstversorgung40 %Waschen, Anziehen, Essen, Toilette
- Modul 5 · Krankheit und Therapie20 %Medikamente, Arzttermine, Behandlung
- Modul 2 · Kognition15 %Gedächtnis, Orientierung
- Modul 3 · Verhalten und Psyche15 %Unruhe, Abwehr, Ängste
- Modul 6 · Alltag und Kontakte15 %Tag strukturieren, Kontakte
- Modul 1 · Mobilität10 %Aufstehen, Gehen, Treppen
Gut zu wissen: Aus Modul 2 (Kopf) und Modul 3 (Verhalten) zählt am Ende nur der höhere der beiden Werte in die Gesamtwertung, nicht die Summe. Gerade bei Demenz ist das entscheidend.
Die Selbstversorgung hat mit 40 Prozent das größte Gewicht, Waschen, Anziehen, Essen, zur Toilette gehen. Die Mobilität dagegen, also Gehen und Treppensteigen, zählt nur 10 Prozent. Das überrascht viele, ist aber der Grund, warum auch Menschen mit Demenz, die körperlich noch fit sind, einen hohen Pflegegrad bekommen können. Wie Sie diese Bereiche im Termin vollständig und ehrlich schildern, lesen Sie im Ratgeber Die Begutachtung vorbereiten; was bei Demenz besonders zählt, im Ratgeber Pflegegrad bei Demenz. Welche Fragen der Gutachter im Termin konkret stellt, beantwortet der Ratgeber Der MD-Termin: 20 Fragen ehrlich beantwortet.
Zählen Pflegeminuten noch?
Nein. Bis Ende 2016 wurde der Hilfebedarf in Minuten pro Tag gemessen, das war die Logik der alten Pflegestufen. Seit 2017 gilt ein anderer Maßstab: Bewertet wird, wie selbstständig ein Mensch in den sechs Lebensbereichen von oben noch ist, und daraus ergeben sich die Punkte.
Eine Tabelle mit Pflegeminuten oder Zeitaufwand je Pflegegrad gibt es deshalb heute nicht mehr, und sie lässt sich auch nicht aus den Punkten zurückrechnen. Wer im Netz noch eine findet, sieht den Stand vor 2017. Für Sie ändert das die Vorbereitung: Es zählt nicht, wie lange Sie helfen, sondern wobei überall.
Wie viel Geld gibt es bei welchem Pflegegrad?
Das ist die Übersicht, wegen der die meisten hier sind. Sie zeigt die wichtigsten Geldleistungen je Pflegegrad, jeweils pro Monat, sofern nicht anders angegeben. Welche Leistung wann sinnvoll ist und was die Begriffe bedeuten, erklären wir direkt unter der Tabelle.
| Leistung (pro Monat) | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld Pflege durch Angehörige |
– | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistung ambulanter Pflegedienst |
– | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag zweckgebunden, z. B. Betreuung |
131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Tages- und Nachtpflege teilstationär |
– | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
| Vollstationäre Pflege Zuschuss der Pflegekasse |
131 € | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
Alle Beträge: Stand 2026, unverändert seit dem 1. Januar 2025. „–" bedeutet: für diesen Pflegegrad nicht vorgesehen.
Was hinter der Spalte Pflegegrad 3 steckt, steht ausführlich unter den Beträgen bei Pflegegrad 3: was von dem Geld tatsächlich ankommt, was der Sprung von Pflegegrad 2 bringt und was im Heim gilt.
Was hinter der Spalte Pflegegrad 4 steckt, steht ausführlich unter wie viel Geld es bei Pflegegrad 4 gibt: was von dem Geld tatsächlich ankommt, was im Heim anders ist und ab wann die Pflegekasse zahlt.
Lassen sich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?
Eine häufige Frage, weil viele Familien beides brauchen. Die Antwort: Ja. Sie müssen sich nicht zwischen Pflegegeld (Sie pflegen selbst) und Pflegesachleistung (ein ambulanter Dienst kommt) entscheiden. Man kann beides anteilig kombinieren, das nennt sich Kombinationsleistung. Nutzen Sie zum Beispiel die Hälfte des möglichen Pflegedienst-Budgets, bekommen Sie ungefähr die andere Hälfte des Pflegegeldes zusätzlich ausgezahlt.
Das klingt komplizierter, als es im Alltag ist, die Pflegekasse rechnet das für Sie aus. Wichtig ist nur zu wissen, dass es diese Möglichkeit gibt, damit Sie sie ansprechen können. Wie sich die genaue Aufteilung und die laufende Auszahlung im Monat rechnen, steht unter wie viel Geld es bei Pflegegrad 4 gibt. Dieselbe Rechnung für den Grad darunter finden Sie unter den Beträgen bei Pflegegrad 3.
Was die Tabelle nicht sagt: die echten Heimkosten
Hier ist die ehrlichste Stelle dieses Ratgebers, weil sie am meisten Geld betrifft. Der Betrag in der Tabelle bei „vollstationäre Pflege", etwa 1.319 Euro bei Pflegegrad 3, ist nicht, was ein Heimplatz kostet. Es ist nur der Zuschuss, den die Pflegekasse dazugibt. Ein Heimplatz kostet in Deutschland deutlich mehr; die Differenz tragen die Bewohner selbst.
Damit dieser Eigenanteil mit den Jahren nicht ins Unermessliche steigt, gibt es einen Zuschlag, der mit der Wohndauer wächst. Je länger jemand im Heim lebt, desto mehr übernimmt die Pflegekasse von diesem pflegebedingten Eigenanteil:
| Wie lange im Heim | Zuschlag der Pflegekasse |
|---|---|
| im 1. Jahr | 15 % des pflegebedingten Eigenanteils |
| ab dem 13. Monat | 30 % |
| ab dem 25. Monat | 50 % |
| ab dem 37. Monat | 75 % |
Dieser Zuschlag bezieht sich nur auf den pflegebedingten Teil des Eigenanteils, nicht auf Unterkunft, Verpflegung und die sogenannten Investitionskosten, die zusätzlich anfallen. Reichen Einkommen und Vermögen für den Heimplatz nicht aus, kann das Sozialamt über die „Hilfe zur Pflege" einspringen. Das ist ein eigenes, größeres Thema, für die rechtliche und finanzielle Bewertung Ihres Falls ist die kostenlose Pflegeberatung der richtige erste Ansprechpartner.
Welche Leistungen sind für alle Pflegegrade gleich?
Nicht alles ist nach Pflegegrad gestaffelt. Einige wichtige Leistungen gibt es als festen Betrag, unabhängig davon, ob jemand Pflegegrad 2 oder 5 hat. Diese werden oft übersehen, dabei entlasten gerade sie den Alltag spürbar.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, 42 € im Monat (alle Grade). Für Dinge, die regelmäßig gebraucht und „verbraucht" werden: Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und Ähnliches. Wird über die Pflegekasse oder einen Anbieter abgerechnet.
- Zuschuss für den Umbau der Wohnung, bis zu 4.180 € je Maßnahme (alle Grade). Für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen": Treppenlift, bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Türverbreiterung. Leben mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt, kann der Zuschuss höher ausfallen, bis zu 16.720 €.
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, zusammen bis zu 3.539 € im Jahr (ab Pflegegrad 2). Das ist Geld dafür, dass jemand einspringt, wenn die Hauptpflegeperson krank ist, Urlaub braucht oder die pflegebedürftige Person vorübergehend in einer Einrichtung untergebracht wird. Seit Mitte 2025 sind beide Leistungen zu einem gemeinsamen Topf zusammengefasst, das macht die Sache deutlich einfacher als früher.
Neu seit Mitte 2025: ein Topf für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Bis Mitte 2025 waren Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zwei getrennte Töpfe mit eigenen Beträgen und komplizierten Übertragungsregeln. Seit dem 1. Juli 2025 gilt ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro für beide zusammen, flexibel einsetzbar, je Leistung für bis zu acht Wochen im Jahr. Auch die frühere Wartezeit (man musste erst sechs Monate gepflegt haben) ist weggefallen. Wenn Sie also irgendwo noch die alten Einzelbeträge lesen: Die sind überholt.
Seit wann gelten diese Beträge?
Ein Punkt vorweg, weil er online ständig falsch steht: Zum 1. Januar 2026 wurden die Pflege-Leistungen nicht erhöht. Die letzte Anhebung gab es Anfang 2025. Die hier genannten Beträge gelten also für 2026 genauso wie schon 2025, wer irgendwo von einer „Erhöhung 2026" liest, sitzt einem verbreiteten Irrtum auf.
| Zeitraum | Was gilt |
|---|---|
| bis 31. Dezember 2024 | Überholt. Ältere, niedrigere Beträge. So sehen Tabellen mit der Jahreszahl 2019, 2021, 2023 oder 2024 aus. |
| seit 1. Januar 2025 | Gültig. Die letzte Anhebung, rund 4,5 Prozent. Das sind die Beträge in der Tabelle oben. |
| 2026 | Unverändert. Keine Erhöhung, es gelten weiter die Beträge von 2025. |
| 1. Januar 2028 | Im Gesetz vorgesehen. Die Beträge steigen dann um den aufgelaufenen Anstieg der Kerninflationsrate. Wie hoch der ausfällt, steht heute noch nicht fest. |
Für Sie heißt das ganz praktisch: Eine Pflegegeld-Tabelle mit der Jahreszahl 2025 stimmt heute noch, eine mit einer älteren Jahreszahl nicht mehr. Und eine Seite, die eine „Erhöhung 2026" verspricht, hat schlicht nicht nachgesehen.
Was bekommt man bei Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 ist ein Sonderfall, der viele verunsichert. Es stimmt: Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung. Trotzdem ist er kein „Nullbescheid", im Gegenteil. Mit Pflegegrad 1 haben Sie sozusagen einen Fuß in der Tür des Pflegesystems und können einige Leistungen nutzen:
- den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat,
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 Euro im Monat),
- den Zuschuss für den Wohnungsumbau (bis 4.180 Euro je Maßnahme),
- einen Zuschuss von 131 Euro im Monat, falls eine vollstationäre Versorgung nötig wird,
- die kostenlose Pflegeberatung und kostenlose Pflegekurse für Angehörige.
Was es bei Pflegegrad 1 nicht gibt: Pflegegeld, Pflegesachleistung sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, diese beginnen erst ab Pflegegrad 2. Trotzdem lohnt der frühe Antrag fast immer: Eine spätere Höherstufung läuft leichter, wenn der Fall schon bekannt ist, und das Datum Ihres Antrags zählt rückwirkend. Mehr dazu im Antrags-Ratgeber.
Welcher Pflegegrad ist bei Ihnen realistisch?
Die Tabelle zeigt, was ein Grad bringt. Unser kostenloser Fragebogen zeigt, wo Ihr Angehöriger ungefähr steht: Er führt Sie in einfacher Sprache durch die sechs Lebensbereiche und macht sichtbar, worauf es in Ihrem Fall ankommt, besonders bei den „unsichtbaren" Themen wie Gedächtnis, Nacht und Verhalten.
- Rund 40 bis 50 Fragen, etwa 15 Minuten, je nachdem was auf Sie zutrifft.
- Am Ende ein Korridor, keine Wunschzahl, und die Punkte, die in Ihrem Fall in den Termin gehören.
- Dieselben sechs Bereiche, nach denen der Medizinische Dienst begutachtet (§ 15 SGB XI). Unter jeder Frage steht, warum sie gestellt wird.
So klingen die Fragen: „Findet sich die Person örtlich zurecht, drinnen und draußen?“
Kostenlosen Pflegegrad-Fragebogen startenFragebogen und Einordnung: kostenlos, ohne Anmeldung, ohne E-Mail. Die vollständige Terminmappe kostet einmalig 39 Euro. Der Fragebogen ersetzt keine Begutachtung; den Pflegegrad stellt allein Ihre Pflegekasse fest.
Der Termin steht schon fest?
Dann nimmt Ihnen unser Angebot „Auf die Begutachtung vorbereiten“ das Sortieren ab: Ihre persönliche Auswertung, Übungsfragen für das Gespräch und die Terminmappe zum Ausdrucken. Einmalig 39 Euro, kein Abo.
Häufige Fragen
Wie viele Punkte braucht man für welchen Pflegegrad?
Bei der Begutachtung werden 0 bis 100 Punkte vergeben. Pflegegrad 1 ab 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 27, Pflegegrad 3 ab 47,5, Pflegegrad 4 ab 70 und Pflegegrad 5 ab 90 Punkten. Je weniger jemand im Alltag allein schafft, desto höher die Punktzahl.
Wie viel Geld gibt es bei welchem Pflegegrad 2026?
Das Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige beträgt 2026: 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Pflegegrad 1 bekommt kein Pflegegeld, aber andere Leistungen wie den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat. Daneben gibt es je nach Grad Pflegesachleistung, Tages- und Nachtpflege und Zuschüsse fürs Heim.
Wurden die Pflege-Leistungen 2026 erhöht?
Nein. Zum 1. Januar 2026 wurden die Beträge nicht erhöht. Die letzte Anhebung gab es Anfang 2025. Die für 2026 gültigen Beträge entsprechen also denen von 2025. Angaben über eine „Erhöhung 2026" sind ein verbreiteter Irrtum.
Was bekommt man bei Pflegegrad 1?
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung, aber: den Entlastungsbetrag (131 Euro im Monat), Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 Euro im Monat), den Zuschuss für den Wohnungsumbau (bis 4.180 Euro je Maßnahme), einen Zuschuss von 131 Euro im Monat für die vollstationäre Pflege sowie kostenlose Pflegeberatung und Pflegekurse.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?
Pflegegeld bekommen Sie, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder Bekannte erfolgt, es wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Pflegesachleistung ist Geld für einen professionellen ambulanten Pflegedienst und wird mit dem Dienst abgerechnet. Beides lässt sich als sogenannte Kombinationsleistung auch anteilig zusammen nutzen.
Wie viel zahlt die Pflegekasse fürs Pflegeheim?
Die Pflegekasse zahlt 2026 einen Zuschuss zur vollstationären Pflege: 805 Euro bei Pflegegrad 2, 1.319 Euro bei Pflegegrad 3, 1.855 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.096 Euro bei Pflegegrad 5. Wichtig: Das ist nicht der Heimpreis, sondern nur der Zuschuss. Den Rest (Eigenanteil plus Unterkunft und Verpflegung) zahlt der Bewohner selbst, mit der Wohndauer übernimmt die Kasse einen wachsenden Anteil des pflegebedingten Eigenanteils.
Wie viel Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es 2026?
Seit Mitte 2025 gibt es für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro (ab Pflegegrad 2), flexibel auf beide Leistungen verteilbar, je Leistung für bis zu acht Wochen im Jahr. Die früher getrennten Einzelbeträge sind überholt.
Gibt es einen Pflegegrad 6?
Nein. Es gibt fünf Pflegegrade, von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5, und Pflegegrad 5 ist der höchste. Einen Pflegegrad 6 gibt es nicht. Vor 2017 gab es statt der fünf Pflegegrade drei Pflegestufen, auch dort war die Zahl 6 nicht vorgesehen.
Heißt es Pflegestufe oder Pflegegrad?
Pflegegrad. Die drei Pflegestufen wurden Anfang 2017 durch die fünf Pflegegrade ersetzt. Wer heute noch von einer „Pflegestufe" spricht, meint fast immer einen Pflegegrad, das alte Wort hält sich hartnäckig. Wer damals eine Pflegestufe hatte, wurde in einen Pflegegrad überführt und musste dafür keinen neuen Antrag stellen.
So arbeiten wir
Pflegeklartext wird herausgegeben von Johnny Mucha. Er ist Betriebswirt, weder Pfleger noch Anwalt. Seine Aufgabe ist eine andere: Er verantwortet, dass jede Information auf dieser Seite aktuell ist, aus nachprüfbaren Quellen stammt und ohne Vorwissen verständlich bleibt.
Alle fachlichen Inhalte prüft Susanne, examinierte Altenpflegerin. Sie steht weiter mitten im Beruf und tritt hier deshalb bewusst nur mit Vornamen auf. Ihr Qualifikationsnachweis liegt dem Herausgeber vor.
Wir sind keine Behörde, keine Pflegekasse und kein Medizinischer Dienst. Wir geben keine Rechts- oder Pflegeberatung und stellen keinen Pflegegrad fest. Wer mehr über uns, unsere Quellen und unseren Prüfprozess wissen möchte, findet das auf unserer Herausgeber-Seite: Über uns.
Quellen und Rechtsstand
Die Beträge in diesem Ratgeber beruhen auf den offiziellen Leistungsübersichten der Pflegeversicherung (SGB XI) für das Jahr 2026 und auf den Informationen folgender Stellen:
- §§ 14 und 15 SGB XI: die sechs Bereiche der Begutachtung, ihre Gewichtung und die Punktgrenzen der fünf Pflegegrade
- §§ 36, 37, 41, 43 und 45b SGB XI: Pflegesachleistung, Pflegegeld, Tages- und Nachtpflege, Zuschuss zur vollstationären Pflege, Entlastungsbetrag
- § 40 SGB XI: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- § 43c SGB XI: Leistungszuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil im Heim, gestaffelt nach Wohndauer
- Bundesministerium für Gesundheit: Übersicht Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026
- GKV-Spitzenverband: leistungsrechtliche Vorschriften des SGB XI
- Medizinischer Dienst (MD) Bund: Begutachtung und Modul-Systematik
- Verbraucherzentrale: Leistungen der Pflegeversicherung
Inhalte fachlich geprüft von Susanne, examinierte Altenpflegerin mit über zehn Jahren Erfahrung in der Altenpflege · Herausgegeben von Johnny Mucha · Stand: 10. August 2026. Wer dahintersteht →
Wichtiger Hinweis: Dieser Ratgeber erklärt die Leistungen der Pflegeversicherung allgemein und verständlich. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung im Einzelfall und ersetzt nicht die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die Sie bei Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt erhalten. Welche Leistungen Ihrem Angehörigen konkret zustehen und in welcher Höhe, hängt vom Einzelfall ab und entscheidet Ihre Pflegekasse. Die genannten Beträge geben den Stand 2026 wieder; maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen. Stand dieser Seite: 10. August 2026. Fristangaben ohne Gewähr.