Pflegeklartext
Wer dahintersteht

Wer hinter Pflegeklartext steht

Ein Herausgeber mit Namen, eine examinierte Altenpflegerin, die jede Aussage gegenliest, und die Quellen zum Selbstnachschlagen.

Kurz gesagt

Pflegeklartext gibt Johnny Mucha heraus, Betriebswirt, kein Pfleger und kein Jurist. Die fachlichen Inhalte prüft Susanne, examinierte Altenpflegerin, gegen § 14 und § 15 SGB XI und gegen die Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes. Unter jedem Ratgeber-Artikel steht, wer ihn geprüft hat und an welchem Tag.

Pflegeklartext ist aus einer ganz normalen Überforderung entstanden.

2024 wurde meine Großmutter pflegebedürftig. Von einem Tag auf den anderen saßen wir als Familie da, mit Formularen, die niemand erklärt, mit Fristen, die plötzlich liefen, und mit lauter Fragen, auf die wir keine Antwort hatten. Was muss eigentlich ausgefüllt werden? Wer entscheidet was? Und vor allem: Wie sagt man im Begutachtungstermin so, dass wirklich ankommt, wie der Alltag aussieht, und nicht nur der gute Moment, in dem der Gutachter zu Besuch ist?

Wir haben uns durch unzählige Seiten gelesen. Es gab viel zu finden: Module, Prozente, Pflegegrade. Was es nicht gab, war jemand, der das alles auf unsere Situation überträgt und uns ruhig durch den Termin begleitet. Genau in dem Moment, in dem man es am dringendsten braucht, steht man am meisten allein da.

Diese Hilflosigkeit war der Anlass. Ich wollte, dass die nächste Familie nicht wieder bei null anfängt, nicht wieder nachts vor demselben Formular sitzt und sich fragt, ob sie gerade etwas Wichtiges übersieht. Daraus ist Pflegeklartext geworden: aus dem Wunsch, anderen genau das an die Hand zu geben, was uns damals gefehlt hat. Damit Sie vorbereitet in den Termin gehen und das Gefühl haben, verstanden worden zu sein.

Wie das aussieht, sehen Sie am schnellsten selbst: Der Fragebogen geht mit Ihnen rund 40 bis 50 Fragen durch, je nachdem, was bei Ihnen zutrifft, und ordnet Ihre Antworten nach denselben sechs Bereichen, nach denen auch der Medizinische Dienst begutachtet. Kostenlos, ohne E-Mail-Adresse.

Hinter dieser Seite steht ein Name: Johnny Mucha.

Johnny Mucha Herausgeber

Verantwortlich für die Auswahl der Themen, die Quellen, die Aktualität und die Verständlichkeit. Kein Pfleger und kein Jurist. Die fachliche Prüfung übernimmt Susanne.

Ich heiße Johnny Mucha und gebe Pflegeklartext heraus. Anonym möchte ich das nicht tun, deshalb steht mein Name hier. Die Familie aus der Geschichte oben ist meine eigene.

Wofür ich einstehe

Von Beruf bin ich Betriebswirt. Was ich kann, ist Kompliziertes verständlich und geordnet machen. Genau das ist meine Rolle hier: Ich verantworte, dass die Informationen auf dieser Seite stimmen, aktuell bleiben, sich auf nachprüfbare Quellen stützen und dass man sie auch ohne Vorwissen versteht. Dafür stehe ich mit meinem Namen gerade. Mein Ziel ist, Pflege so zu erklären, dass niemand mehr allein vor den Formularen sitzt.

Wofür ich nicht einstehe

Ob eine Aussage fachlich richtig ist, beurteile nicht ich. Das prüft Susanne, die Sie gleich hier darunter kennenlernen. So weiß jeder, wer wofür einsteht: sie für die Fachlichkeit, ich für alles andere.

Meinen vollständigen Namen und meine Anschrift finden Sie im Impressum. Wer einen Fehler entdeckt oder eine Frage hat, schreibt mir direkt an kontakt@pflegeklartext.de.

Jede fachliche Aussage liest jemand gegen, der den Pflegealltag aus dem Beruf kennt.

Susanne Examinierte Altenpflegerin

Über zehn Jahre Erfahrung in der stationären Altenpflege, inzwischen in leitender Funktion. Sie liest die Inhalte von Pflegeklartext gegen und prüft, dass sie korrekt und auf dem aktuellen Stand sind.

Ein Vorbereitungs-Paket für die Pflegebegutachtung ist nur so viel wert, wie es fachlich stimmt. Deshalb steht hinter den Inhalten von Pflegeklartext eine Pflegefachkraft und nicht nur ein Redakteur. Susanne arbeitet in der stationären Altenpflege und weiß aus dem Berufsalltag, was an Hilfe nötig ist und im Gespräch trotzdem leicht untergeht.

Woran sie prüft

Susanne misst unsere Aussagen an den gesetzlichen Grundlagen: an den Kriterien der Pflegebedürftigkeit nach § 14 und § 15 SGB XI und an den Begutachtungs-Richtlinien, nach denen der Medizinische Dienst arbeitet. Beide sind frei zugänglich; weiter unten stehen die Adressen. Susannes Qualifikationsnachweis, die Examensurkunde, liegt mir als Herausgeber vor.

Was sie nicht macht und nicht machen kann, ist ein Ergebnis versprechen: Welcher Pflegegrad am Ende festgestellt wird, entscheidet allein Ihre Pflegekasse; der Medizinische Dienst begutachtet und empfiehlt.

Was Sie davon sehen

Am Fuß jedes Ratgeber-Artikels steht eine Zeile mit Namen und Datum. Sie ist keine Absichtserklärung, sondern etwas, das Sie in einem Klick nachsehen können:

„Inhalte fachlich geprüft von Susanne, examinierte Altenpflegerin mit über zehn Jahren Erfahrung in der Altenpflege · Herausgegeben von Johnny Mucha · Stand: 10. August 2026.“ So steht es am Fuß unserer Checkliste zur Begutachtung.

Warum sie im Hintergrund arbeitet

Susanne steht weiter mitten im Beruf, Tag für Tag bei den Menschen, um die es hier geht. Gerade diese Nähe macht ihren Blick so wertvoll, und deshalb tritt sie für Pflegeklartext bewusst nur mit Vornamen auf. Der Nachweis liegt beim Herausgeber, nicht auf der Seite.

So entsteht, was Sie hier lesen.

Woher unser Wissen stammt

Wir schreiben nichts aus dem Bauch heraus. Grundlage sind die amtlichen Quellen. Die beiden, auf denen alles Weitere aufbaut, können Sie selbst aufschlagen:

Zum Selbstnachschlagen

Wir nennen diese Quellen nicht nur, wir rechnen an ihnen nach. Die Prozentwerte, mit denen das Gesetz die sechs Bereiche gewichtet, haben wir am 2. August 2026 Zeile für Zeile gegen den Volltext von § 15 SGB XI und Anlage 2 geprüft, in der damals geltenden Fassung.

Wo es nötig ist, gehen wir an die Primärquelle statt an eine Zusammenfassung. Für unsere Seite zur geplanten Pflegereform haben wir den 210 Seiten starken Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums selbst gelesen. Deshalb steht bei uns in einem Punkt etwas anderes als anderswo, nachzulesen unter Pflegereform 2027.

Wie wir aktuell bleiben

Die Pflegeversicherung ändert sich, mal in kleinen Schritten, mal mit einer größeren Reform. Ändert sich eine Regel, ziehen wir die betroffenen Seiten nach. Einen festen Rhythmus versprechen wir dafür nicht, denn ein Versprechen ist noch kein Beleg. Belegt ist etwas anderes: Unter jedem Ratgeber-Artikel steht das Datum seiner letzten Prüfung. Wie frisch eine Seite ist, müssen Sie uns nicht glauben, Sie sehen es dort.

Wenn wir uns irren

Auch bei aller Sorgfalt kann ein Fehler passieren. Wenn Ihnen einer auffällt, schreiben Sie uns bitte: kontakt@pflegeklartext.de. Wir schauen ihn uns an und bessern nach, wenn er berechtigt ist.

Wovon wir unabhängig sind, und was wir bewusst nicht tun.

Wir gehören zu niemandem

Pflegeklartext ist ein privates Angebot und steht in keiner Verbindung zu einer Behörde, einer Pflegekasse oder dem Medizinischen Dienst. Uns bezahlt niemand dafür, einen bestimmten Weg zu empfehlen. Sie sollen sich darauf verlassen können, dass wir in Ihrem Interesse schreiben und in keinem anderen.

Wir empfehlen keinen Anbieter

Wo es mehrere Wege gibt oder mehrere Stellen helfen können, etwa die Pflegeberatung nach § 7a, ein Sozialverband oder eine Anwältin, nennen wir sie sachlich nebeneinander. Wir sagen Ihnen, worin sie sich unterscheiden. Welcher Weg für Sie der richtige ist, entscheiden Sie selbst.

Was wir nicht leisten

Wir informieren, bereiten vor und helfen beim Ordnen. Wir geben keine Rechtsberatung im Einzelfall und keine individuelle Pflegeberatung, und wir stellen keinen Pflegegrad fest. Das darf und kann nur, wer dafür zuständig ist: Den Pflegegrad stellt allein Ihre Pflegekasse fest, auf Grundlage der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Bei privat Versicherten übernimmt das die private Pflegeversicherung auf Grundlage der Begutachtung durch MEDICPROOF.

Ihre Angaben bleiben bei Ihnen

Wenn Sie unseren Fragebogen ausfüllen, werden Ihre Antworten vollständig in Ihrem Browser verarbeitet und nicht an uns übertragen. Wir sammeln keine Gesundheitsdaten auf einem Server. Für die Reichweitenmessung nutzen wir ein Verfahren ohne Cookies und ohne persönliche Profile. Ihr Ergebnis gehört Ihnen, und wir handeln mit nichts, was Sie uns anvertrauen. Wie das technisch abgesichert ist, steht in unserer Datenschutzerklärung.

Kostenlos · ohne E-Mail

Der Fragebogen

Rund 40 bis 50 Fragen in etwa 15 Minuten, je nachdem, was auf Sie zutrifft. Sie sehen, in welche Richtung ein möglicher Pflegegrad geht und welche Bereiche dafür zählen.

Fragebogen starten
14,95 € einmalig · kein Abo

Auf die Begutachtung vorbereiten

Wenn Sie danach gründlicher vorbereiten möchten: Aus Ihren Antworten wird ein vollständiges Bedarfs-Profil mit druckfertigen Unterlagen für den Termin.

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Keine Zusage: Über den Pflegegrad entscheidet allein Ihre Pflegekasse auf Grundlage der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Diese Seite ist Teil unseres Pflege-Ratgebers, in dem alle Themen von der Antragstellung bis zum Widerspruch nebeneinanderstehen. Die vollständigen Anbieter-Angaben nach § 5 DDG, mit Name und Anschrift des Verantwortlichen, finden Sie im Impressum.