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Die kurze Antwort
Ein Pflegetagebuch führen Sie, indem Sie über ein bis zwei Wochen vor der Begutachtung täglich aufschreiben, wo Ihr Angehöriger im Alltag, und nachts, Hilfe oder Aufsicht braucht. Wichtig ist dabei nicht, wie viele Minuten die Hilfe dauert, sondern wie selbstständig Ihr Angehöriger eine Sache noch bewältigt: ob er sie wirklich allein, sicher und zuverlässig schafft, oder ob jemand dabei sein, erinnern oder eingreifen muss.
Unsere kostenlose Vorlage zum Ausdrucken führt Sie durch genau die Bereiche, auf die es ankommt, mit einem eigenen Nacht-Block auf jeder Tagesseite. Ein Pflegetagebuch ist Ihre private Aufzeichnung; in keinem Gesetz ist es Pflicht. Trotzdem ist es das stärkste Werkzeug, das Sie mit in die Begutachtung nehmen können, weil der Gutachter Ihren Angehörigen nur einmal sieht, tagsüber, für rund 30 bis 60 Minuten. Was nachts und an schlechten Tagen passiert, erfährt er nur, wenn es aufgeschrieben ist.
Inhalte fachlich geprüft von Susanne, examinierte Altenpflegerin · Herausgegeben von Johnny Mucha · Stand: 10. August 2026. Wer dahintersteht →
Das Tagebuch ist ein Baustein; die übrigen Unterlagen und Schritte stehen im Ratgeber.
Die kostenlose Pflegetagebuch-Vorlage (PDF zum Ausdrucken)
Unsere Vorlage ist bewusst für Papier gedacht. Sie liegt am Bett, braucht keinen Login und keinen Akku, und ein handgeschriebenes Blatt wirkt im Termin glaubwürdig. Drucken Sie die Tagesseite einfach so oft aus, wie Sie Tage festhalten möchten (ein bis zwei Wochen sind ideal), und tragen Sie jeden Tag kurz ein, was war.
Pflegetagebuch-Vorlage herunterladen
PDF im Format A4, zum Ausdrucken und Ausfüllen von Hand. Keine Anmeldung, keine E-Mail-Adresse, keine Dateneingabe bei uns.
- Deckblatt, Tagesseite, Wochenübersicht und eine kurze Anleitung zum Nachschlagen.
- Ein eigener Nacht-Block auf jeder Tagesseite, weil die Nacht im Termin am leichtesten untergeht.
- Entlang der sechs amtlichen Bereiche der Begutachtung, nicht nach der alten Minuten-Logik.
Die Vorlage hält den Alltag fest, sie berechnet keinen Pflegegrad und verspricht keinen. Über den Pflegegrad entscheidet allein Ihre Pflegekasse; der Medizinische Dienst begutachtet und empfiehlt.
So ist die Vorlage aufgebaut:
| Teil der Vorlage | Was Sie dort eintragen |
|---|---|
| Deckblatt | Name, Zeitraum („geführt vom … bis …“), wer ausfüllt |
| Kurze Anleitung | die fünf Punkte von unten, zum Nachschlagen |
| Tagesseite | Morgen, Tag, Abend, und ein eigener Nacht-Block unten. Einmal enthalten, beliebig oft ausdrucken |
| Wochenübersicht | „Wie oft kam das diese Woche vor?“ auf einen Blick |
| Hinweis-Seite | „So nehmen Sie es mit in den Termin“ |
Vordruck, Protokoll, Pflegedokumentation: Ist das alles dasselbe?
Fast. Pflegetagebuch, Vordruck, Muster und Pflegeprotokoll meinen im Alltag dieselbe Sache: Ihre private Aufzeichnung darüber, wobei und wie oft Ihr Angehöriger Hilfe braucht. Suchen Sie nach einem dieser Wörter, sind Sie hier richtig.
Eine Bezeichnung fällt aus der Reihe: Die Pflegedokumentation ist etwas anderes. So heißt die berufliche Dokumentation, die ein ambulanter Pflegedienst oder ein Heim führen muss. Sie liegt bei der Pflegekraft, nicht bei Ihnen, und folgt eigenen Vorgaben. Für die Begutachtung ist der Unterschied wichtig: Die Dokumentation des Dienstes zieht der Gutachter ohnehin als Bericht heran. Ihr Tagebuch ist das Einzige, was zeigt, was zwischen den Einsätzen und nachts passiert. Beides gehört nebeneinander, es ersetzt sich nicht.
Gibt es das Pflegetagebuch auch von der Pflegekasse?
Manche Pflegekassen und Sozialverbände stellen eigene Vordrucke bereit, oft als PDF auf ihrer Website. Wenn Sie danach suchen und einen finden: Nehmen Sie ihn ruhig, wenn er zu Ihnen passt.
Zwei Dinge sind dabei wichtiger als die Herkunft des Blattes:
- Es gibt kein amtliches Pflichtformular. Ein Pflegetagebuch ist Ihre private Aufzeichnung. Sie können jede Vorlage nutzen, ein Schulheft oder eine Datei am Rechner. Niemand darf Ihnen ein bestimmtes Formular vorschreiben.
- Prüfen Sie, wonach der Vordruck fragt. Ältere Vorlagen, auch von großen Anbietern, lassen Sie noch Minuten zählen. Das war die Logik vor 2017 und hilft heute nicht mehr weiter. Worauf es stattdessen ankommt, steht gleich im nächsten Abschnitt.
Wollen Sie das Tagebuch lieber am Rechner führen, geht auch das. Eine Tabelle in einem beliebigen Programm mit den Spalten „wann“, „was war“ und „wie viel Hilfe“ tut dasselbe wie unsere Tagesseite. Zum Termin bringen Sie sie dann ausgedruckt mit.
Warum viele Vorlagen noch nach der alten Logik fragen
Es gibt zwei sehr verschiedene Arten von Pflegetagebüchern, und sie zu verwechseln kostet die meiste Mühe. Vorlagen, die noch im Umlauf sind, folgen teils der einen, teils der anderen.
| Alt (bis 2016, Pflegestufen) | Neu (seit 2017, Pflegegrade) | |
|---|---|---|
| Was gezählt wurde | Minuten der Pflege (Waschen X Min., Anziehen Y Min.) | Selbstständigkeit: Macht die Person es allein, mit Hilfe oder gar nicht? |
| Die Leitfrage | „Wie viele Minuten Hilfe pro Tag?“ | „Wie selbstständig bewältigt die Person ihren Alltag?“ |
| Status | abgeschafft | gültig |
Das klingt nach einer Kleinigkeit, ändert aber alles daran, was Sie aufschreiben sollten. Ein Beispiel:
Ihre Mutter könnte sich körperlich waschen. Von allein tut sie es aber nicht. Erst nach mehrfachem Erinnern, und dann muss jemand dabeibleiben. In der alten Minuten-Logik war das schwer zu fassen („sie kann es ja“). In der heutigen Logik ist es klarer Hilfebedarf: Ohne Erinnern und Aufsicht passiert es nicht zuverlässig.
Beispiel für eine Situation, die die alten Vorlagen übersehenWorauf es heute ankommt, ist also: Wie viel Hilfe oder Aufsicht war nötig, und wie oft? Die Minuten dürfen Sie ruhig grob dazuschreiben („ca. 20 Minuten“), aber nur als Zusatz, damit der Gutachter den Aufwand spürt. Die Punkte macht das nicht mehr aus. Wie aus diesen Punkten am Ende ein Grad wird, steht in der Pflegegrad Punkte-Tabelle.
Was gehört ins Pflegetagebuch? Die drei Angaben pro Eintrag
Damit ein Eintrag im Termin zählt, braucht er nicht viel. Nur die richtigen drei Dinge. Notieren Sie zu jeder Situation:
-
1
Das Wichtigste
Wie viel Hilfe oder Aufsicht war nötig?
Nur erinnert · angeleitet und beaufsichtigt · teilweise übernommen · ganz übernommen · nur beaufsichtigt (zur Sicherheit). Genau diese Abstufung ist es, die die Begutachtung bewertet.
-
2
Was war?
Die Situation in einem Satz, in Ihren Worten. Ein konkretes Beispiel schlägt jedes Adjektiv: „Herd war noch an“ sagt mehr als „sie ist vergesslich“.
-
3
Wie oft, wie lange?
Bei wiederkehrenden Dingen, besonders bei Verhalten und Medikamenten: „heute 2ד, „fast täglich“. Die Dauer nur grob, ein „ca.“ genügt immer.
Mehr braucht ein Eintrag nicht. Lieber zwei Wochen kurze Stichworte als zwei perfekt ausformulierte Tage. Und wenn Ihnen abends nur ein Stichwort einfällt, ist das schon genug für den Tag.
Die zwölf Einträge, ohne die das Bild lückenhaft bleibt
Die Begutachtung schaut sich sechs Lebensbereiche an (die „Module“). Sie müssen sich diese Module nicht merken. Aber wenn Ihr Tagebuch die folgenden zwölf Punkte abdeckt, ist jeder wichtige Bereich belegt. Auch die Dinge, die im Termin am leichtesten untergehen, sind dann dabei:
| # | Diesen Eintrag machen | Warum er wichtig ist |
|---|---|---|
| 1 | Die Nacht: ruhig? aufgestanden? Hilfe nötig? | im Tag-Termin völlig unsichtbar |
| 2 | Körperpflege: selbst, erinnert oder übernommen? | der gewichtigste Bereich der Begutachtung |
| 3 | An- und Auskleiden: allein oder mit Hilfe? | zählt zur Selbstversorgung |
| 4 | Essen: von allein genug, oder erinnern und anreichen? | zählt zur Selbstversorgung |
| 5 | Trinken: trinkt von allein genug? | wird oft übersehen (Austrocknungs-Gefahr) |
| 6 | Toilette und Vorlagen: Begleitung oder Hilfe nötig? | zählt zur Selbstversorgung |
| 7 | Medikamente: selbst zuverlässig, oder stellen und überwachen? | „jeden Tag“ summiert sich |
| 8 | Behandlung zu Hause (Insulin, Blutzucker, Verband) | starker, oft unterschätzter Punkt |
| 9 | Bewegung in der Wohnung und Aufstehen: allein oder mit Stützen? | Modul Mobilität |
| 10 | Sturz oder Beinahe-Sturz, falls passiert | belegt, dass Aufsicht nötig ist |
| 11 | Gefahr nicht erkannt (Herd, Glätte, Fremde an der Tür) | Brücke zum Aufsichtsbedarf |
| 12 | Tages-Notiz: konnte der Tag allein und sicher gestaltet werden? | eine Zeile genügt |
Dazu kommt ein dreizehnter Eintrag, freiwillig, aber wertvoll: Was ging heute gut oder allein? Das klingt zunächst widersprüchlich. Für die Glaubwürdigkeit ist es trotzdem wichtig. Ein Tagebuch, das nur Probleme auflistet, wirkt weniger echt als eines, das ehrlich auch die guten Momente zeigt.
Die Nacht: der wichtigste Eintrag
Wenn Sie sich aus diesem ganzen Artikel eine Sache merken, dann diese: Schreiben Sie die Nächte auf.
Die Begutachtung findet tagsüber statt. Alles, was nachts passiert, ist für den Gutachter ein blinder Fleck, solange Sie es nicht sichtbar machen. Und gerade bei Demenz oder Unruhe ist die Nacht oft das Anstrengendste am ganzen Tag:
- nachts aufgestanden, umhergelaufen, wollte „nach Hause“ (obwohl zu Hause),
- mehrfach wach, jemand musste aufstehen und beruhigen,
- Toilette in der Nacht, mit Hilfe.
Selbst ein „ruhig durchgeschlafen“ ist eine gute, ehrliche Angabe. Tragen Sie es genauso ein. Deshalb hat unsere Vorlage auf jeder Tagesseite einen eigenen Nacht-Block ganz unten. Welche Fragen der Gutachter bei Demenz zur Nacht stellt, steht unter welche Fragen der MDK bei Demenz stellt.
So führen Sie das Tagebuch richtig, in fünf Punkten
Die fünf Punkte beim Führen
- Kurz reichtStichworte genügen, kein Aufsatz. Tragen Sie ein, sobald etwas passiert, oder abends in fünf Minuten.Jeden Tag
- Drei Dinge pro EintragWann (grobe Tageszeit reicht), was war, und wie viel Hilfe nötig war. Auf diese drei Dinge schaut die Begutachtung.Bei jedem Eintrag
- Die Nächte unbedingt mitschreibenSie sind für den Gutachter sonst völlig unsichtbar, weil der Termin tagsüber stattfindet.Jeden Morgen
- Ehrlich, auch die guten TageEin realistisches Bild über zwei Wochen ist glaubwürdiger und stärker als nur die schlimmsten Momente. Übertreiben schadet.Durchgehend
- „Könnte, tut es aber nicht von allein“ ist echter HilfebedarfBitte als solchen festhalten, nicht als „geht ja noch“ abtun.Durchgehend
Zum Ausdrucken und Abhaken. Die Kästchen sind für den Stift gedacht, nicht zum Anklicken: Wir speichern nichts von dem, was Sie hier eintragen.
Wann anfangen? Idealerweise ein bis zwei Wochen vor dem Termin, am besten gleich ab dem Tag, an dem Sie den Pflegegrad beantragen. Ist der Termin früher, helfen auch wenige Tage schon.
So sieht ein ausgefüllter Tag aus
Damit Sie sehen, wie ein Tag in der Vorlage aussieht, hier ein Beispiel. Es zeigt einen eher schweren Tag. In der leeren Vorlage sind das alles Freifelder.
| Wann | Was war | Wie viel Hilfe | Wie oft |
|---|---|---|---|
| morgens | an Körperpflege erinnert, hätte es allein nicht gemacht | angeleitet und dabeigeblieben, ca. 20 Min. | täglich |
| morgens | Tabletten gestellt und Einnahme überwacht | gestellt und kontrolliert | jeden Tag |
| mittags | trank von allein fast nichts, Glas vom Morgen stand voll | erinnert, Glas hingestellt | mehrmals |
| tagsüber | Herd war noch an, beim Reinkommen abgestellt | Gefahr abgewendet, Aufsicht nötig | 2× diese Woche |
| nachts | 2× aufgestanden, im Flur umhergelaufen | zurück ins Bett begleitet und beruhigt, ca. 25 Min. | fast jede Nacht |
Sie sehen: keine Dramatik, keine Fachwörter, nur der echte Alltag, ruhig notiert. Genau das überzeugt im Termin.
Die häufigsten Fehler beim Pflegetagebuch
- Minuten statt Selbstständigkeit festhalten. Der Klassiker aus den alten Vorlagen. Wichtig ist, wie viel Hilfe nötig war, nicht die Stoppuhr.
- Nur die schlimmen Tage aufschreiben. Wirkt weniger glaubwürdig. Gute Tage gehören dazu.
- Die Nacht vergessen. Der größte blinde Fleck.
- Es zu früh weglegen. Das Tagebuch hilft nicht nur im Termin. Es ist auch die stärkste Begründung, wenn Sie später Widerspruch gegen den Pflegegrad einlegen.
- „Könnte ja“ als „braucht keine Hilfe“ werten. Wenn es ohne Erinnern oder Aufsicht nicht zuverlässig klappt, ist es Hilfebedarf.
- Zu spät anfangen. Ein einziger Tag am Vorabend reicht nicht. Erst ein bis zwei Wochen zeigen das echte Muster.
- Übertreiben. Schadet mehr, als es hilft. Ehrlich schlägt dramatisch.
Wie Sie das Aufgeschriebene im Termin einbringen, steht unter Pflegebegutachtung vorbereiten.
Welche Bereiche zählen bei Ihrem Angehörigen besonders?
Die Vorlage ist für jeden gleich. Unser kostenloser Fragebogen zeigt, welche der sechs Lebensbereiche in Ihrem Fall die wichtigen sind, damit Sie beim Führen des Tagebuchs wissen, wo Sie genauer hinschauen sollten.
- Rund 40 bis 50 Fragen, etwa 15 Minuten, je nachdem was auf Sie zutrifft.
- Am Ende ein Korridor, keine Wunschzahl, und die Punkte, die in Ihrem Fall in den Termin gehören.
- Dieselben sechs Bereiche, nach denen der Medizinische Dienst begutachtet (§ 15 SGB XI). Unter jeder Frage steht, warum sie gestellt wird.
So klingen die Fragen: „Findet sich die Person örtlich zurecht, drinnen und draußen?“
Kostenlosen Pflegegrad-Fragebogen startenFragebogen und Einordnung: kostenlos, ohne Anmeldung, ohne E-Mail. Die vollständige Terminmappe kostet einmalig 39 Euro. Der Fragebogen ersetzt keine Begutachtung; den Pflegegrad stellt allein Ihre Pflegekasse fest.
Die kostenlose Vorlage, und was ein persönliches Pflegetagebuch zusätzlich abnimmt
Die Vorlage oben ist bewusst vollständig nutzbar. Sie deckt alle sechs Lebensbereiche ab, sie ist aktuell, und viele Familien kommen damit gut durch die Vorbereitung. Eine Eigenschaft liegt aber in der Natur einer Blanko-Vorlage: Sie ist für jeden gleich. Alle Zeilen stehen auf jeder Seite, egal ob es bei Ihrem Angehörigen um Demenz, um einen Schlaganfall oder vor allem um die tägliche Medikamenten-Versorgung geht. Welche Bereiche in Ihrem Fall die wichtigen sind, müssen Sie selbst herausfinden.
Hier setzt unser Angebot „Auf die Begutachtung vorbereiten“ an. Es enthält neben einer ausführlichen Vorbereitung für den ganzen Termin ein Pflegetagebuch, das auf Ihren Fall zugeschnitten ist. Der Unterschied liegt nicht in der Menge der Seiten, sondern darin, dass die richtigen Seiten vorne stehen.
| Das leistet die kostenlose Vorlage | Das nimmt Ihnen unser Angebot zusätzlich ab |
|---|---|
| Blanko-Seiten für alle Bereiche, für jeden gleich | Ein Tagebuch, das nur die Bereiche vordruckt, auf die es bei Ihrem Angehörigen ankommt, nach einem ausführlichen Fragebogen zu genau seiner Situation |
| Sie entscheiden selbst, welche Punkte wichtig sind | Die für Ihren Fall leicht zu übersehenden Bereiche sind markiert (zum Beispiel die Nacht, das Trinken, die Gefahren-Blindheit) |
| Ein allgemeines Beispiel, wie ein Eintrag aussieht | Passende Beispiel-Einträge zu den Themen Ihres Angehörigen, als Muster zum Überschreiben, nicht als fertige Angaben |
| Nur das Tagebuch | Das Tagebuch als Teil einer kompletten Vorbereitung: dazu eine Übersicht der sechs Module für Ihren Fall, die wahrscheinlichen Fragen des Gutachters mit Formulierungs-Hilfen, eine Unterlagen-Liste und ein Wegweiser, welche Leistungen nach dem Bescheid zustehen |
Wichtig, damit es ehrlich bleibt: Auch das persönliche Tagebuch aus dem Paket füllen Sie aus. Es ist nicht vorab „ausgefüllt“, denn die echten Tage und Nächte kann nur schreiben, wer dabei ist. Vorbereitet ist die Struktur: die richtigen Zeilen an der richtigen Stelle, die Markierung der wunden Punkte, die passenden Muster.
Sie wollen den ganzen Termin vorbereiten?
Unser Angebot „Auf die Begutachtung vorbereiten“ enthält ein auf Ihren Fall zugeschnittenes Pflegetagebuch, Ihre persönliche Auswertung, Übungsfragen für das Gespräch und die Terminmappe zum Ausdrucken. Einmalig 39 Euro, kein Abo.
Häufige Fragen
Wie führt man ein Pflegetagebuch?
Sie schreiben über ein bis zwei Wochen täglich kurz auf, wo Ihr Angehöriger im Alltag und nachts Hilfe oder Aufsicht braucht. Zu jedem Eintrag notieren Sie: was war, wie viel Hilfe nötig war und wie oft. Stichworte genügen. Lieber kurz und regelmäßig als lang und selten.
Wo bekomme ich ein Pflegetagebuch?
Unsere Vorlage können Sie hier direkt als PDF herunterladen und ausdrucken, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Daneben stellen manche Pflegekassen und Sozialverbände eigene Vordrucke bereit. Ein amtliches Pflichtformular gibt es nicht: Sie dürfen auch ein Schulheft oder eine Tabelle am Rechner nutzen. Wichtig ist nur, wonach das Blatt fragt, denn ältere Vordrucke lassen Sie noch Minuten zählen.
Was muss ins Pflegetagebuch?
Die wichtigsten zwölf Bereiche sind: die Nacht, Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen, Trinken, Toilette, Medikamente, ärztliche Behandlungen zu Hause, Bewegung und Aufstehen, Stürze, nicht erkannte Gefahren und eine kurze Tages-Notiz. Wichtig ist überall: nicht die Minuten, sondern wie viel Hilfe nötig war.
Wie lange sollte man ein Pflegetagebuch vor der Begutachtung führen?
Ein bis zwei Wochen, idealerweise ab dem Tag der Antragstellung. Sieben zusammenhängende Tage sind das Minimum, vierzehn sind besser, weil sie gute und schwere Tage zeigen. Ist der Termin früher, helfen auch wenige Tage.
Zählt beim Pflegetagebuch die Zeit in Minuten?
Nein. Seit 2017 zählt nicht mehr, wie viele Minuten die Hilfe dauert, sondern wie selbstständig Ihr Angehöriger eine Sache noch bewältigt. Die Minuten dürfen Sie grob dazuschreiben, als Zusatz, damit der Gutachter den Aufwand einordnen kann.
Ist ein Pflegetagebuch dasselbe wie eine Pflegedokumentation?
Nein. Das Pflegetagebuch ist Ihre private Aufzeichnung als Angehöriger. Die Pflegedokumentation ist die berufliche Dokumentation eines ambulanten Dienstes oder Heims und liegt bei der Pflegekraft. Der Gutachter zieht die Dokumentation des Dienstes ohnehin heran; Ihr Tagebuch ergänzt sie um das, was zwischen den Einsätzen und nachts passiert. Genau das ist für die Begutachtung wichtig.
Muss ich das Pflegetagebuch beim Medizinischen Dienst abgeben?
Sie müssen nicht, aber es hilft. Legen Sie das ausgefüllte Tagebuch beim Termin bereit und geben Sie es dem Gutachter oder schildern Sie daraus. Es belegt den echten Alltag, gerade das, was an einem einzelnen, guten Tag im Termin nicht sichtbar wird.
Bekomme ich mit einem Pflegetagebuch sicher einen höheren Pflegegrad?
Nein, und das verspricht Ihnen seriös auch niemand. Über den Pflegegrad entscheidet allein Ihre Pflegekasse; der Medizinische Dienst begutachtet und empfiehlt. Das Tagebuch sorgt dafür, dass Ihr echter Alltag vollständig und nachvollziehbar auf dem Tisch liegt. Mehr, aber auch nicht weniger.
So arbeiten wir
Pflegeklartext wird herausgegeben von Johnny Mucha. Er ist Betriebswirt, weder Pfleger noch Anwalt. Seine Aufgabe ist eine andere: Er verantwortet, dass jede Information auf dieser Seite aktuell ist, aus nachprüfbaren Quellen stammt und ohne Vorwissen verständlich bleibt.
Alle fachlichen Inhalte prüft Susanne, examinierte Altenpflegerin. Sie steht weiter mitten im Beruf und tritt hier deshalb bewusst nur mit Vornamen auf. Ihr Qualifikationsnachweis liegt dem Herausgeber vor.
Wir sind keine Behörde, keine Pflegekasse und kein Medizinischer Dienst. Wir geben keine Rechts- oder Pflegeberatung und stellen keinen Pflegegrad fest. Wer mehr über uns, unsere Quellen und unseren Prüfprozess wissen möchte, findet das auf unserer Herausgeber-Seite: Über uns.
Quellen und Rechtsstand
Was in ein Pflegetagebuch gehört, ergibt sich aus den Bereichen, die die Begutachtung bewertet. Dieser Ratgeber beruht auf:
- § 14 Absatz 2 SGB XI: die sechs Bereiche der Begutachtung und ihre Kriterien
- § 15 SGB XI: die Gewichtung der sechs Module und die Punktgrenzen der Pflegegrade
- Medizinischer Dienst (MD) Bund: Begutachtung nach dem Neuen Begutachtungsassessment
- Verbraucherzentrale: Vorbereitung auf die Begutachtung und Pflegetagebuch
Inhalte fachlich geprüft von Susanne, examinierte Altenpflegerin mit über zehn Jahren Erfahrung in der Altenpflege · Herausgegeben von Johnny Mucha · Stand: 10. August 2026. Wer dahintersteht →
Wichtiger Hinweis: Dieser Ratgeber erklärt das Verfahren allgemein und verständlich. Er ist keine Rechts- und keine Pflegeberatung im Einzelfall und ersetzt nicht die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die Sie bei Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt erhalten. Ein Pflegetagebuch ist Ihre private Aufzeichnung und keine Voraussetzung für einen Pflegegrad. Den Pflegegrad stellt allein Ihre Pflegekasse fest; Grundlage ist die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (bei privat Versicherten MEDICPROOF). Stand dieser Seite: 10. August 2026. Fristangaben ohne Gewähr.