Pflegeklartext
Wenn Demenz im Spiel ist · Lektion 14 von 15

Welche Fragen stellt der MDK bei Demenz? 17 Beispiele

Worauf der Gutachter bei Demenz achtet, wie die Fragen klingen und was Sie tun, wenn Ihr Angehöriger sich beim Termin zusammenreißt.

Auf dieser Seite
  1. Welche Fragen kommen bei Demenz?
  2. 17 Fragen aus dem Termin
  3. Sind das Fangfragen?
  4. Darf ich als Angehöriger eingreifen?
  5. Warum wirkt er beim Termin fitter?
  6. Den Alltag richtig schildern
  7. Was zählt für den Pflegegrad?
  8. Häufige Fragen

Die kurze Antwort

Bei einer Demenz schaut der Gutachter vor allem auf zwei der sechs Lebensbereiche: auf den Kopf und auf das Verhalten. Beim Kopf geht es um Orientierung, Gedächtnis, Entscheidungen und das Erkennen von Gefahren, beim Verhalten um nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehr von Hilfe und Ähnliches. Eine feste Fragenliste liest er dabei nicht vor. Er stellt einzelne Fragen an Ihren Angehörigen, beobachtet ihn dabei, und fragt vor allem Sie als Angehörige nach dem Alltag, den er selbst nicht sehen kann.

Wichtig zu wissen: Viele Menschen mit Demenz strengen sich vor fremden Personen an und wirken für eine Stunde wacher, als sie es sonst sind. Was der Gutachter in dieser einen Stunde nicht erfährt, kann er auch nicht bewerten. Schildern Sie deshalb ruhig und mit konkreten Beispielen, wie der Alltag wirklich aussieht, und sagen Sie beim Verhalten immer dazu, wie oft jemand deshalb eingreifen muss.

Inhalte fachlich geprüft von Susanne, examinierte Altenpflegerin · Herausgegeben von Johnny Mucha · Stand: 10. August 2026. Wer dahintersteht →

Über Demenz hinaus: die Fragen zu allen sechs Bereichen stehen im Ratgeber.

Der Termin steht noch bevor und Sie wollen vorher sortieren, was bei Ihrem Angehörigen zählt? Unser kostenloser Pflegegrad-Fragebogen führt Sie in etwa 15 Minuten durch die sechs Lebensbereiche, auch durch Gedächtnis, Nacht und Verhalten. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail.

Welche Fragen stellt der Gutachter bei Demenz?

Bei einer Demenz spielen vor allem zwei der sechs Bereiche eine besondere Rolle: die geistigen und kommunikativen Fähigkeiten und das Verhalten samt seelischer Verfassung (im Begutachtungsverfahren die Module 2 und 3). Der Gutachter fragt diese Punkte aber nicht wie in einem Test nacheinander ab. Er verschafft sich im Gespräch, durch Beobachtung und mit gezielten Fragen an Ihren Angehörigen und an Sie ein Bild davon, wie der Alltag wirklich aussieht.

Bei den geistigen Fähigkeiten schaut er zum Beispiel darauf, wie gut sich Ihr Angehöriger zeitlich und örtlich orientiert, ob er vertraute Personen erkennt, sich an kürzlich Geschehenes erinnert, Entscheidungen im Alltag trifft und Gefahren noch richtig einschätzt. Beim Verhalten geht es um Beobachtungen wie nächtliche Unruhe, Ängste, Aggression oder die Abwehr von Hilfe bei der Pflege.

17 Fragen, die im Termin sinngemäß vorkommen

Damit Sie eine Vorstellung bekommen: So oder ähnlich klingen die Fragen. Das ist kein Wortlaut-Katalog, jeder Gutachter formuliert anders, und die Reihenfolge steht nicht fest. Was feststeht, sind die Punkte dahinter, denn sie stehen im Gesetz und in der Begutachtungs-Richtlinie. Über jeder Frage steht deshalb, worauf sie zielt.

Fragen zum Kopf: Orientierung, Gedächtnis, Entscheidungen

Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld

„Wer ist die Dame, die gerade neben Ihnen sitzt?“

Ob vertraute Menschen noch sicher erkannt werden. Der Gutachter fragt das oft beiläufig, während Sie im Raum sind.

Örtliche Orientierung

„Können Sie mir sagen, wo wir hier gerade sind?“

Ob Wohnung, Ort und Umgebung noch zugeordnet werden. Manche antworten mit einer früheren Wohnadresse, das ist eine wichtige Beobachtung.

Zeitliche Orientierung

„Welcher Wochentag ist heute, und welche Jahreszeit haben wir?“

Ob Tag, Monat und Jahreszeit noch stimmen. Das Datum aufs Genaue kennt kaum jemand, es geht um die grobe Einordnung.

Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen

„Was hat es denn heute Morgen zum Frühstück gegeben?“

Ob kurz zurückliegende Ereignisse noch abrufbar sind. Hier kommen Angehörige oft ins Spiel, weil nur sie die richtige Antwort kennen.

Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen

„Wie machen Sie sich denn morgens einen Kaffee?“

Ob eine Handlung mit mehreren Schritten noch in der richtigen Reihenfolge gelingt, vom Wasser bis zum fertigen Getränk.

Treffen von Entscheidungen im Alltag

„Wer sucht die Kleidung für den Tag aus?“

Ob alltägliche Entscheidungen noch selbst getroffen werden oder ob jemand sie abnimmt.

Erkennen von Risiken und Gefahren

„Ist es schon einmal vorgekommen, dass der Herd angeblieben ist?“

Ob Gefahren im Haushalt noch erkannt werden. Diese Frage geht meist an Sie als Angehörige, nicht an den Betroffenen.

Fragen zum Verhalten und zur seelischen Verfassung

Bei diesen Punkten zählt nicht nur, ob etwas vorkommt, sondern wie oft jemand deshalb eingreifen muss: beruhigen, dabeibleiben, zurückbegleiten. Sagen Sie beides immer dazu.

Schildern Sie beide Bereiche vollständig. Am Ende zählt zwar nur der höhere der beiden Werte, aber welcher das ist, steht erst nach der Begutachtung fest.

Nächtliche Unruhe

„Wie sind die Nächte? Steht Ihre Mutter nachts auf?“

Hier zählt das nächtliche Umherirren und die Unruhe, die beruhigt oder zurück ins Bett begleitet werden muss, und wie oft das nötig ist. Andere nächtliche Hilfen zählen ebenfalls, nur an anderer Stelle: Aufstehen, Orientierung und der Weg zur Toilette gehören in den Bereich Ruhen und Schlafen. Erzählen Sie deshalb beides. Der Termin ist tagsüber, der Gutachter kann es nur erfahren, wenn Sie es sagen.

Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen

„Lässt sie sich beim Waschen helfen, oder wehrt sie sich?“

Ob Hilfe bei Pflege, Anziehen, Essen oder Medikamenten abgewehrt wird, und wie häufig. Wichtig für die Abgrenzung: Wer eine Maßnahme bewusst und aus freiem Willen ablehnt, fällt nicht darunter. Gemeint ist die Abwehr, die aus der Erkrankung kommt.

Ängste

„Gibt es Situationen, in denen sie ängstlich wird und sich nicht selbst beruhigen kann?“

Gemeint sind ausgeprägte, wiederkehrende Ängste, die als bedrohlich erlebt werden und aus denen Ihr Angehöriger allein nicht herausfindet. Sagen Sie dazu, wie oft das vorkommt und was Sie dann tun.

Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage

„Kommt sie von allein noch in Gang, oder muss man sie zu allem bewegen?“

Ob Interesse, Antrieb und Stimmung so weit fehlen, dass ohne Anstoß von außen nichts mehr passiert. Auch hier zählt, wie oft.

Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten

„Läuft sie viel umher oder ist sie unruhig, ohne ein Ziel zu haben?“

Ob es Bewegungsmuster gibt, die begleitet oder beaufsichtigt werden müssen.

Wahnvorstellungen

„Kommt es vor, dass sie Dinge sieht oder erzählt, die so nicht stimmen?“

Ob es Verkennungen gibt, etwa dass Bestohlensein vermutet oder eine verstorbene Person erwartet wird.

Fragen, die an Sie als Angehörige gehen

Der Tagesablauf: die Befragung nach der Begutachtungs-Richtlinie

„Schildern Sie mir doch einmal einen ganz normalen Tag.“

Der Gutachter sucht das Gesamtbild. Hier gehört alles hinein, was er in seiner Stunde nicht sieht: die Nacht, die schlechten Tage, das ständige Erinnern.

Häufigkeit: der Maßstab in Modul 3 und Modul 5

„Wie oft kommt das vor? Jeden Tag, jede Woche?“

Beim Verhalten wird die Häufigkeit bewertet. „Kommt vor“ und „fast jede Nacht“ sind zwei sehr verschiedene Angaben.

Sicherstellung der häuslichen Pflege (§ 18b Abs. 1 SGB XI)

„Was passiert, wenn Sie einen Tag nicht da sind?“

Ob die Versorgung ohne Sie noch trägt. Nach § 18b Absatz 1 SGB XI muss der Gutachter das ausdrücklich beurteilen, wenn Pflegegeld beantragt ist.

Dauer: mindestens sechs Monate (§ 14 Abs. 1 SGB XI)

„Seit wann ist das so, und hat es sich zuletzt verändert?“

Ob der Zustand stabil ist oder sich verschlechtert. Wichtig auch für eine spätere Höherstufung.

Sind das Fangfragen?

Nein. Das Wort hört man oft, aber es trifft die Sache nicht. Der Gutachter will niemanden hereinlegen. Er arbeitet ein Raster ab, das im Gesetz steht, und muss zu jedem Punkt eine Einschätzung abgeben. Manche dieser Fragen wirken wie ein Test, weil sie es der Form nach auch sind: Wer nach dem Wochentag fragt, prüft die zeitliche Orientierung.

Der wichtigste Punkt daran: Eine falsche Antwort ist kein Nachteil. Sie ist genau die Beobachtung, die der Gutachter braucht. Wenn Ihre Mutter auf die Frage nach ihrem Wohnort die Adresse von vor dreißig Jahren nennt, ist das kein peinlicher Moment, sondern eine wichtige Information.

Umgekehrt gilt: Antworten vorher einzuüben, hilft nicht. Das gilt in beide Richtungen. Ein Bild, das besser aussieht als der Alltag, führt zu einer Einschätzung, die nicht zum echten Hilfebedarf passt. Ein Bild, das schlechter gemacht wird, als es ist, hält keiner Nachfrage stand: Der Gutachter prüft, ob seine Einschätzungen über alle Bereiche hinweg zusammenpassen. Beides schadet Ihrem Angehörigen. Das wahre, vollständige Bild ist stark genug.

Darf ich eingreifen, wenn mein Angehöriger falsch antwortet?

Ja, und es ist ausdrücklich vorgesehen. Nach der Begutachtungs-Richtlinie soll die Pflegeperson beim Termin dabei sein, und Ihr Angehöriger hat das Recht, sich dabei von Ihnen als Beistand begleiten zu lassen. Mit seinem Einverständnis sollen auch Sie als pflegende Person befragt werden. Ihre Beobachtungen sind Teil der Grundlage, nicht eine Störung.

Drei Dinge machen es leichter:

  • Nicht ins Wort fallen, sondern ergänzen. Lassen Sie Ihren Angehörigen erst antworten und sagen Sie danach ruhig, wie es im Alltag aussieht. „Heute klappt das gut, meistens ist es leider anders, zum Beispiel …"
  • Bei einer gestellten Aufgabe nicht einspringen. Wenn der Gutachter bittet, etwas zu zeigen, und Sie wissen, dass es nicht gelingt: Lassen Sie den Versuch trotzdem zu. Er muss sehen, wo es hakt.
  • Wertschätzend bleiben. Es geht nicht darum, jemanden bloßzustellen, sondern darum, dass der wirkliche Hilfebedarf sichtbar wird. Stimmen Sie sich, wenn es geht, vorher mit Ihrem Angehörigen ab.

Wenn das Gespräch vor Ihrem Angehörigen schwierig wird, können Sie den Gutachter auch bitten, einzelne Punkte kurz unter vier Augen zu besprechen.

Warum wirkt mein Angehöriger beim Termin oft fitter?

Das ist häufig, gerade bei Demenz. Vor fremden Menschen strengen sich viele an und wirken für eine Stunde wacher und selbstständiger, als sie es im Alltag sind. Der Gutachter sieht aber nur diesen einen kurzen Moment. Was er nicht erfährt, kann er nicht bewerten.

Wie schildere ich den Alltag bei Demenz richtig?

Sprechen Sie es offen an, wenn gerade ein besonders guter Moment ist und der Alltag sonst anders aussieht. Nennen Sie konkrete Beispiele aus den letzten Tagen: was vergessen wurde, was nachts passiert, wo Hilfe nötig war. Als Angehöriger dürfen und sollen Sie ergänzen, was der Betroffene selbst nicht erzählt oder beschönigt. Sprechen Sie solche Beobachtungen möglichst wertschätzend an und stimmen Sie sich, wenn es geht, vorher mit Ihrem Angehörigen ab. Es geht nicht darum, jemanden bloßzustellen, sondern darum, dass der wirkliche Hilfebedarf sichtbar wird.

Was dabei am meisten hilft, ist etwas Schriftliches. Wer ein bis zwei Wochen lang kurz notiert, was war und wie viel Hilfe nötig war, muss sich im Termin nichts merken und vergisst unter Anspannung nichts. Wie das geht, steht im Pflegetagebuch mit kostenloser Vorlage; wie der Termin insgesamt abläuft, in Pflegebegutachtung vorbereiten.

Was zählt bei Demenz für den Pflegegrad?

Kurz gesagt: Bei Demenz wiegen die geistigen und seelischen Einschränkungen oft schwerer als die körperlichen. Warum das so ist und wie sich das auf den Pflegegrad auswirkt, steht ausführlich auf unserer Seite Pflegegrad bei Demenz und Alzheimer. Wurde der Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig angesetzt, weil genau diese Punkte im Termin untergingen, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen.

Der nächste Schritt Kostenlos · ohne Anmeldung

Welche dieser Punkte treffen bei Ihnen zu?

Die Fragen oben zeigen, worauf der Gutachter schaut. Unser kostenloser Fragebogen geht dieselben sechs Lebensbereiche mit Ihnen durch, in Alltagssprache, und macht sichtbar, welche Punkte bei Ihrem Angehörigen im Termin auf keinen Fall untergehen sollten.

  • Rund 40 bis 50 Fragen, etwa 15 Minuten, je nachdem was auf Sie zutrifft.
  • Am Ende ein Korridor, keine Wunschzahl, und die Punkte, die in Ihrem Fall in den Termin gehören.
  • Dieselben sechs Bereiche, nach denen der Medizinische Dienst begutachtet (§ 15 SGB XI). Unter jeder Frage steht, warum sie gestellt wird.

So klingen die Fragen: „Findet sich die Person örtlich zurecht, drinnen und draußen?“

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Fragebogen und Einordnung: kostenlos, ohne Anmeldung, ohne E-Mail. Die vollständige Terminmappe kostet einmalig 39 Euro. Der Fragebogen ersetzt keine Begutachtung; den Pflegegrad stellt allein Ihre Pflegekasse fest.

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Dann nimmt Ihnen unser Angebot „Auf die Begutachtung vorbereiten“ das Sortieren ab: Ihre persönliche Auswertung, Übungsfragen für das Gespräch und die Terminmappe zum Ausdrucken. Einmalig 39 Euro, kein Abo.

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Häufige Fragen

Welche Fragen stellt der MDK bei Demenz?

Vor allem geht es um Orientierung, Gedächtnis, Verhalten und das Zurechtkommen im Alltag. Der Gutachter fragt das nicht als starre Liste ab, sondern schätzt es im Gespräch und durch Beobachtung ein. Typisch sind Fragen nach dem Wochentag, nach dem Frühstück am Morgen, danach, wer die Kleidung aussucht, und Fragen an Sie als Angehörige nach den Nächten und nach der Häufigkeit.

Stellt der Medizinische Dienst Fangfragen?

Nein. Der Gutachter arbeitet ein Raster ab, das im Gesetz steht, und muss zu jedem Punkt eine Einschätzung abgeben. Manche Fragen wirken wie ein Test, weil sie zum Beispiel die zeitliche Orientierung prüfen. Eine falsche Antwort ist dabei kein Nachteil, sondern genau die Beobachtung, um die es geht. Antworten vorher einzuüben, hilft nicht und schadet eher, in beide Richtungen.

Darf ich als Angehöriger eingreifen und korrigieren?

Ja. Die Angaben der Menschen, die täglich helfen, gehören ausdrücklich zur Grundlage der Begutachtung. Fallen Sie Ihrem Angehörigen aber nicht ins Wort: Lassen Sie ihn erst antworten und ergänzen Sie danach ruhig, wie es im Alltag aussieht. Wenn der Gutachter um eine Aufgabe bittet, springen Sie nicht ein, er muss sehen, wo es hakt.

Was, wenn sich mein Angehöriger beim Termin zusammenreißt?

Sprechen Sie es ruhig an und nennen Sie konkrete Beispiele aus den letzten Tagen, wie der Alltag sonst aussieht. Ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen macht das sichtbar, was der Gutachter in seiner einen Stunde nicht sehen kann.

Soll ich vor meinem Angehörigen offen über die Probleme sprechen?

Ja, das ist wichtig, damit der echte Bedarf sichtbar wird, am besten vorher mit dem Betroffenen abgestimmt und in ruhigem, wertschätzendem Ton. Wird es schwierig, können Sie den Gutachter bitten, einzelne Punkte kurz unter vier Augen zu besprechen.

Warum fragt der Gutachter so viel nach der Nacht?

Weil nächtliche Unruhe ein eigener Punkt in der Bewertung ist und weil der Termin tagsüber stattfindet. Was nachts passiert, kann der Gutachter nur erfahren, wenn Sie es ihm sagen. Nennen Sie deshalb, wie oft es vorkommt und ob jemand aufstehen muss: „zwei- bis dreimal pro Nacht, ich muss jedes Mal aufstehen und zurückbegleiten".

Zählt eine Demenz automatisch als hoher Pflegegrad?

Nein, einen Automatismus gibt es nicht. Eine Demenz wirkt sich vor allem auf die geistigen Fähigkeiten und das Verhalten aus, also auf zwei der sechs Bereiche. Und diese beiden zählen nicht doppelt: Von „Kognition“ und „Verhalten und Psyche“ fließt am Ende nur der höhere der beiden Werte in die Gesamtwertung ein, nicht die Summe. Der Pflegegrad ergibt sich aus der gewichteten Gesamtbewertung und dem tatsächlichen Hilfebedarf im Alltag. Eine leichte Demenz mit noch erhaltener Selbstständigkeit führt eher zu einem niedrigeren Grad, eine fortgeschrittene Demenz mit hohem Hilfebedarf zu einem höheren. Ausführlich steht das auf unserer Seite Pflegegrad bei Demenz und Alzheimer.

So arbeiten wir

Pflegeklartext wird herausgegeben von Johnny Mucha. Er ist Betriebswirt, weder Pfleger noch Anwalt. Seine Aufgabe ist eine andere: Er verantwortet, dass jede Information auf dieser Seite aktuell ist, aus nachprüfbaren Quellen stammt und ohne Vorwissen verständlich bleibt.

Alle fachlichen Inhalte prüft Susanne, examinierte Altenpflegerin. Sie steht weiter mitten im Beruf und tritt hier deshalb bewusst nur mit Vornamen auf. Ihr Qualifikationsnachweis liegt dem Herausgeber vor.

Wir sind keine Behörde, keine Pflegekasse und kein Medizinischer Dienst. Wir geben keine Rechts- oder Pflegeberatung und stellen keinen Pflegegrad fest. Wer mehr über uns, unsere Quellen und unseren Prüfprozess wissen möchte, findet das auf unserer Herausgeber-Seite: Über uns.

Quellen und Rechtsstand

Die Punkte, auf die der Gutachter bei einer Demenz schaut, sind im Sozialgesetzbuch XI festgelegt. Dieser Ratgeber beruht auf:

  • § 14 Absatz 2 SGB XI: die Kriterien von Modul 2 (kognitive und kommunikative Fähigkeiten) und Modul 3 (Verhaltensweisen und psychische Problemlagen)
  • § 15 SGB XI: die Gewichtung der sechs Module und die Punktgrenzen der Pflegegrade, darunter die Regel, dass aus Modul 2 und Modul 3 nur der höhere Wert zählt
  • § 18b SGB XI: Inhalt des Gutachtens, darunter die Feststellung, ob die häusliche Pflege sichergestellt ist
  • Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund: Einschätzung der Kriterien durch Beobachtung und Gespräch, Einbeziehung der Pflegepersonen

Inhalte fachlich geprüft von Susanne, examinierte Altenpflegerin mit über zehn Jahren Erfahrung in der Altenpflege · Herausgegeben von Johnny Mucha · Stand: 10. August 2026. Wer dahintersteht →

Wichtiger Hinweis: Dieser Ratgeber erklärt das Verfahren allgemein und verständlich. Er ist keine Rechts- und keine medizinische Beratung im Einzelfall und ersetzt nicht die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die Sie bei Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt erhalten. Den Pflegegrad stellt allein Ihre Pflegekasse fest; Grundlage ist die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (bei privat Versicherten MEDICPROOF). Die genannten Fragen sind Beispiele zur Vorbereitung, kein Wortlaut. Stand dieser Seite: 10. August 2026. Fristangaben ohne Gewähr.