Höherstufung

Höherstufung des Pflegegrads: wann sie sich lohnt und wie die neue Begutachtung abläuft

Wenn der Hilfebedarf steigt, können Angehörige einen höheren Pflegegrad beantragen. Was dabei zählt und wie die neue Begutachtung durch den Medizinischen Dienst abläuft.

Wenn ein Mensch dauerhaft deutlich mehr Hilfe braucht als bisher, können Angehörige bei der Pflegekasse eine Höherstufung des Pflegegrads beantragen. Danach folgt eine neue Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, für die dieselbe Vorbereitung gilt wie beim ersten Mal. Hilfreich ist, vorher festzuhalten, was sich seit dem letzten Bescheid verändert hat.

Fachlich geprüft von Susanne, examinierte Altenpflegerin · Herausgegeben von Johnny Mucha · Stand: 11. Juli 2026. Wer dahintersteht →

Was bedeutet eine Höherstufung?

Eine Höherstufung heißt: Ihr Angehöriger hat bereits einen Pflegegrad, aber der Hilfebedarf ist seither gestiegen. Sie beantragen dann bei der Pflegekasse, dass ein höherer Pflegegrad festgestellt wird. Wie beim ersten Mal zählt dabei, wie selbstständig Ihr Angehöriger seinen Alltag noch bewältigt und wo er auf Hilfe angewiesen ist (§§ 14, 15 SGB XI).

Wann kann sich eine Höherstufung lohnen?

Sinnvoll ist der Antrag vor allem dann, wenn sich der Zustand spürbar und dauerhaft verschlechtert hat, nicht nur an einem schlechten Tag. Typische Anlässe sind zum Beispiel neue Stürze, mehr Hilfe beim Waschen und Anziehen, zunehmende Vergesslichkeit oder nächtliche Unruhe.

Wie läuft die neue Begutachtung ab?

Der Ablauf ist derselbe wie bei der ersten Begutachtung: Eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei privat Versicherten: MEDICPROOF) kommt in der Regel nach Hause und schaut, wie selbstständig der Alltag noch gelingt und wo Hilfe nötig ist. Es zählen dieselben sechs Bereiche wie bisher, am stärksten die Selbstversorgung mit 40 Prozent.

Wie bereite ich die Höherstufung vor?

Am wichtigsten ist, festzuhalten, was sich seit dem letzten Bescheid verändert hat. Ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen zeigt den heutigen Aufwand am deutlichsten. Sammeln Sie außerdem neue Arztbriefe, Krankenhaus- oder Reha-Berichte und eine aktuelle Medikamentenliste. Und schildern Sie den Alltag beim Termin so, wie er wirklich ist, nicht so, wie er an einem guten Tag gerade noch gelingt.


Häufige Fragen zur Höherstufung

Wie beantrage ich eine Höherstufung?

Sie stellen den Antrag bei der Pflegekasse Ihres Angehörigen, telefonisch, schriftlich oder online. Ein Anruf oder ein kurzer Satz wie „Ich beantrage eine Höherstufung des Pflegegrads“ genügt in der Regel, um das Verfahren in Gang zu setzen. Ein bestimmtes Formular brauchen Sie dafür nicht. Die Pflegekasse schickt Ihnen anschließend meist ein eigenes Formular zu.

Wie lange dauert eine Höherstufung?

Nach dem Antrag gilt dieselbe gesetzliche Entscheidungsfrist wie bei der Erstbegutachtung: Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 18c SGB XI).

Ab wann gibt es das höhere Pflegegeld?

Wird die Höherstufung anerkannt, gibt es die höheren Leistungen rückwirkend ab dem Monat, in dem Sie den Höherstufungsantrag gestellt haben, auch wenn der Bescheid erst später kommt (§ 33 Absatz 1 SGB XI).

Kann der Pflegegrad bei einer neuen Begutachtung auch gesenkt werden?

Eine neue Begutachtung bewertet immer den heutigen Zustand. Theoretisch kann ein Pflegegrad dabei auch niedriger ausfallen, aber nur dann, wenn sich die Selbstständigkeit tatsächlich und dauerhaft gebessert hat, zum Beispiel nach einer erfolgreichen Reha. Ein einzelner guter Tag senkt den Grad nicht, und ein Antrag auf Höherstufung stellt den bestehenden Pflegegrad nicht automatisch infrage. Ein unbefristet zuerkannter Pflegegrad wird in der Regel nicht ohne konkreten Anlass neu überprüft.

Was, wenn die Höherstufung abgelehnt wird?

Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Pflegekasse (§ 84 SGG). Prüfen Sie das Gutachten vorher genau auf Stellen, die nicht zum heutigen Alltag passen.

Unsicher, worauf es bei Ihnen ankommt?

Wenn Sie vor einem Antrag für sich sortieren wollen, welche Punkte in Ihrem Fall besonders wichtig sind, hilft unser kostenloser Pflegegrad-Fragebogen. Er führt Sie in etwa 15 Minuten durch die sechs Lebensbereiche der Begutachtung. Kein Verkauf, keine E-Mail-Pflicht, Ihre Antworten bleiben auf Ihrem Gerät.

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So arbeiten wir

Pflegeklartext wird herausgegeben von Johnny Mucha. Er ist Betriebswirt, weder Pfleger noch Anwalt. Seine Aufgabe ist eine andere: Er verantwortet, dass jede Information auf dieser Seite aktuell ist, aus nachprüfbaren Quellen stammt und ohne Vorwissen verständlich bleibt.

Alle fachlichen Inhalte prüft Susanne, examinierte Altenpflegerin. Sie steht weiter mitten im Beruf und tritt hier deshalb bewusst nur mit Vornamen auf. Ihr Qualifikationsnachweis liegt dem Herausgeber vor.

Wir sind keine Behörde, keine Pflegekasse und kein Medizinischer Dienst. Wir geben keine Rechts- oder Pflegeberatung und stellen keinen Pflegegrad fest. Wer mehr über uns, unsere Quellen und unseren Prüfprozess wissen möchte, findet das auf unserer Herausgeber-Seite: Über uns.

Quellen und Rechtsstand

  • §§ 14, 15 SGB XI: Begriff der Pflegebedürftigkeit, die sechs Module und die Punkte-Schwellen der Pflegegrade
  • § 18c SGB XI: Entscheidungsfrist der Pflegekasse (25 Arbeitstage), auch beim Höherstufungsantrag
  • § 33 SGB XI: höhere Leistungen rückwirkend ab dem Monat der Höherstufungs-Antragstellung
  • § 84 SGG: Widerspruch gegen den Bescheid (Frist ein Monat)
Fachlich geprüft von Susanne, examinierte Altenpflegerin · Herausgegeben von Johnny Mucha · Stand: 11. Juli 2026. Wer dahintersteht →

Stand: 11. Juli 2026. Gesetze, Fristen und Beträge können sich ändern. Maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzestext. Dieser Text informiert und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung.

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