Pflegeklartext
Kapitel 4 · Der Bescheid und danach · Lektion 11 von 15

Höherstufung des Pflegegrads: wann sie sich lohnt

Der Pflegegrad passt nicht mehr zum Alltag, oder der Bescheid fiel niedriger aus als erwartet. Dann steht wieder eine Begutachtung an, und diesmal gehen Sie vorbereitet hinein.

Auf dieser Seite
  1. Was bedeutet eine Höherstufung?
  2. Wann kann sie sich lohnen?
  3. Wie läuft die neue Begutachtung ab?
  4. Was die Reform 2027 daran ändern soll
  5. Wie bereite ich die Höherstufung vor?
  6. Häufige Fragen zur Höherstufung

Die kurze Antwort

Wenn ein Mensch dauerhaft deutlich mehr Hilfe braucht als bisher, können Angehörige bei der Pflegekasse eine Höherstufung des Pflegegrads beantragen. Ein Anruf genügt, ein bestimmtes Formular brauchen Sie dafür nicht. Danach folgt eine neue Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, für die dieselbe Vorbereitung gilt wie beim ersten Mal. Die höheren Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung (§ 33 Absatz 1 SGB XI), entscheiden muss die Kasse innerhalb von 25 Arbeitstagen (§ 18c SGB XI).

Am meisten hilft, vorher festzuhalten, was sich seit dem letzten Bescheid verändert hat: neue Stürze, mehr Hilfe beim Waschen, zunehmende Vergesslichkeit, nächtliche Unruhe. Ein Antrag auf Höherstufung stellt den bestehenden Pflegegrad nicht automatisch infrage; niedriger ausfallen kann er nur, wenn sich die Selbstständigkeit tatsächlich und dauerhaft gebessert hat, etwa nach einer erfolgreichen Reha. Lehnt die Pflegekasse die Höherstufung ab, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Inhalte fachlich geprüft von Susanne, examinierte Altenpflegerin mit über zehn Jahren Erfahrung in der Altenpflege · Herausgegeben von Johnny Mucha · Stand: 10. August 2026. Wer dahintersteht →

Wie der Termin selbst abläuft und wie eine Begutachtung abläuft, steht in den anderen Kapiteln.

Was bedeutet eine Höherstufung?

Eine Höherstufung heißt: Ihr Angehöriger hat bereits einen Pflegegrad, aber der Hilfebedarf ist seither gestiegen. Sie beantragen dann bei der Pflegekasse, dass ein höherer Pflegegrad festgestellt wird. Gebräuchlich sind dafür auch die Wörter Höherstufungsantrag und Verschlimmerungsantrag; gemeint ist dasselbe. Wie beim ersten Mal zählt dabei, wie selbstständig Ihr Angehöriger seinen Alltag noch bewältigt und wo er auf Hilfe angewiesen ist (§§ 14, 15 SGB XI). Was ein höherer Grad konkret an Geld und Leistungen bringt, sehen Sie in der Pflegegrade-Tabelle 2026 mit allen Punktgrenzen.

Wann kann sich eine Höherstufung lohnen?

Sinnvoll ist der Antrag vor allem dann, wenn sich der Zustand spürbar und dauerhaft verschlechtert hat, nicht nur an einem schlechten Tag. Typische Anlässe sind zum Beispiel neue Stürze, mehr Hilfe beim Waschen und Anziehen, zunehmende Vergesslichkeit oder nächtliche Unruhe.

Wie läuft die neue Begutachtung ab?

Der Ablauf ist derselbe wie bei der ersten Begutachtung: Eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei privat Versicherten: MEDICPROOF) kommt in der Regel nach Hause und schaut, wie selbstständig der Alltag noch gelingt und wo Hilfe nötig ist. Es zählen dieselben sechs Bereiche wie bisher, am stärksten die Selbstversorgung mit 40 Prozent. Ihr eigener Antrag ist dabei nicht der einzige Anlass für einen neuen Termin: wie oft der Pflegegrad überprüft wird, steht in einem eigenen Ratgeber.

Was die Reform 2027 daran ändern soll

Für 2027 liegt ein Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz vor (vom 05.06.2026, noch nicht beschlossen). Für einen bestehenden Pflegegrad ist die Nachricht gut: Er soll weder wegen höherer Punkte-Schwellen noch wegen der geänderten Bewertungstabelle sinken, und dieser Schutz soll auch dann greifen, wenn später eine neue Begutachtung stattfindet.

Etwas anderes gilt für die Höherstufung selbst: Wer ab 2027 einen Antrag auf einen höheren Pflegegrad stellt, würde nach dem Entwurf nach den neuen Regeln begutachtet. Für Anträge, die noch bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden, soll dagegen das heutige Recht gelten (§ 142b Absatz 1 SGB XI in der Entwurfsfassung). Der bestehende Grad bleibt in beiden Fällen geschützt, der Weg nach oben würde ab 2027 aber schwerer. Ob eine Höherstufung sinnvoll ist, hängt allein davon ab, ob der Hilfebedarf tatsächlich gestiegen ist. Was der Entwurf im Einzelnen vorsieht, steht im Ratgeber Pflegereform 2027.

Wie bereite ich die Höherstufung vor?

Am wichtigsten ist, festzuhalten, was sich seit dem letzten Bescheid verändert hat. Ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen zeigt den heutigen Aufwand am deutlichsten. Sammeln Sie außerdem neue Arztbriefe, Krankenhaus- oder Reha-Berichte und eine aktuelle Medikamentenliste. Und schildern Sie den Alltag beim Termin so, wie er wirklich ist, nicht so, wie er an einem guten Tag gerade noch gelingt.

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Reicht es für einen höheren Grad?

Wenn Sie vor dem Antrag für sich sortieren wollen, welche Punkte in Ihrem Fall besonders wichtig sind, hilft unser kostenloser Fragebogen. Er führt Sie in einfacher Sprache durch die sechs Lebensbereiche und macht sichtbar, was sich seit dem letzten Bescheid verändert hat, besonders bei den „unsichtbaren“ Themen wie Gedächtnis, Nacht und Verhalten.

  • Rund 40 bis 50 Fragen, etwa 15 Minuten, je nachdem was auf Sie zutrifft.
  • Am Ende ein Korridor, keine Wunschzahl, und die Punkte, die in Ihrem Fall in den Termin gehören.
  • Dieselben sechs Bereiche, nach denen der Medizinische Dienst begutachtet (§ 15 SGB XI). Unter jeder Frage steht, warum sie gestellt wird.

So klingen die Fragen: „Findet sich die Person örtlich zurecht, drinnen und draußen?“

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Häufige Fragen zur Höherstufung

Wie beantrage ich eine Höherstufung?

Sie stellen den Antrag bei der Pflegekasse Ihres Angehörigen, telefonisch, schriftlich oder online. Ein Anruf oder ein kurzer Satz wie „Ich beantrage eine Höherstufung des Pflegegrads“ genügt in der Regel, um das Verfahren in Gang zu setzen. Ein bestimmtes Formular brauchen Sie dafür nicht. Meist schickt Ihnen die Kasse danach noch ein Formular. Was darin steht und was gilt, wenn es nicht ankommt, lesen Sie unter Pflegegrad-Antrag: Formular und PDF Ihrer Kasse.

Wie lange dauert eine Höherstufung?

Nach dem Antrag gilt dieselbe gesetzliche Entscheidungsfrist wie bei der Erstbegutachtung: Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 18c SGB XI).

Ab wann gibt es das höhere Pflegegeld?

Wird die Höherstufung anerkannt, gibt es die höheren Leistungen rückwirkend ab dem Monat, in dem Sie den Höherstufungsantrag gestellt haben, auch wenn der Bescheid erst später kommt (§ 33 Absatz 1 SGB XI).

Kann der Pflegegrad bei einer neuen Begutachtung auch gesenkt werden?

Eine neue Begutachtung bewertet immer den heutigen Zustand. Theoretisch kann ein Pflegegrad dabei auch niedriger ausfallen, aber nur dann, wenn sich die Selbstständigkeit tatsächlich und dauerhaft gebessert hat, zum Beispiel nach einer erfolgreichen Reha. Ein einzelner guter Tag senkt den Grad nicht, und ein Antrag auf Höherstufung stellt den bestehenden Pflegegrad nicht automatisch infrage. Ein unbefristet zuerkannter Pflegegrad wird in der Regel nicht ohne konkreten Anlass neu überprüft. Auch die für 2027 geplante Reform soll daran nichts ändern: Nach dem Entwurf soll ein anerkannter Grad weder wegen der höheren Punkte-Schwellen noch wegen der geänderten Bewertungstabelle sinken, und dieser Schutz soll auch bei einer späteren neuen Begutachtung greifen. Mehr dazu unter Pflegereform 2027 und der Bestandsschutz für bestehende Pflegegrade.

Wird eine Höherstufung ab 2027 schwerer?

Nach dem Entwurf ja. Wer ab 2027 einen Antrag auf einen höheren Pflegegrad stellt, würde nach den neuen Regeln begutachtet. Für Anträge, die noch bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden, soll dagegen das heutige Recht gelten (§ 142b Absatz 1 SGB XI in der Entwurfsfassung). Der bestehende Pflegegrad ist in beiden Fällen geschützt, der Weg nach oben würde ab 2027 aber schwerer. Ob eine Höherstufung sinnvoll ist, hängt allein davon ab, ob der Hilfebedarf tatsächlich gestiegen ist. Beschlossen ist der Entwurf nicht.

Was, wenn die Höherstufung abgelehnt wird?

Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Pflegekasse (§ 84 SGG). Prüfen Sie das Gutachten vorher genau auf Stellen, die nicht zum heutigen Alltag passen.

So arbeiten wir

Pflegeklartext wird herausgegeben von Johnny Mucha. Er ist Betriebswirt, weder Pfleger noch Anwalt. Seine Aufgabe ist eine andere: Er verantwortet, dass jede Information auf dieser Seite aktuell ist, aus nachprüfbaren Quellen stammt und ohne Vorwissen verständlich bleibt.

Alle fachlichen Inhalte prüft Susanne, examinierte Altenpflegerin. Sie steht weiter mitten im Beruf und tritt hier deshalb bewusst nur mit Vornamen auf. Ihr Qualifikationsnachweis liegt dem Herausgeber vor.

Wir sind keine Behörde, keine Pflegekasse und kein Medizinischer Dienst. Wir geben keine Rechts- oder Pflegeberatung und stellen keinen Pflegegrad fest. Wer mehr über uns, unsere Quellen und unseren Prüfprozess wissen möchte, findet das auf unserer Herausgeber-Seite: Über uns.

Quellen und Rechtsstand

  • §§ 14, 15 SGB XI: Begriff der Pflegebedürftigkeit, die sechs Module und die Punkte-Schwellen der Pflegegrade
  • § 18c SGB XI: Entscheidungsfrist der Pflegekasse (25 Arbeitstage), auch beim Höherstufungsantrag
  • § 33 SGB XI: höhere Leistungen rückwirkend ab dem Monat der Höherstufungs-Antragstellung
  • § 84 SGG: Widerspruch gegen den Bescheid (Frist ein Monat)
  • Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), veröffentlichte Fassung vom 05.06.2026, noch nicht beschlossen: Bestandsschutz für bereits anerkannte Pflegegrade und Bemessung nach dem zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Recht (Artikel 1 Nummer 85, § 142b SGB XI in der Entwurfsfassung). Das Kabinett hat sich bis Anfang August 2026 nicht damit befasst; das Bundesgesundheitsministerium führt das Verfahren weiterhin als laufend. Stand dieser Angaben: 10. August 2026.

Inhalte fachlich geprüft von Susanne, examinierte Altenpflegerin mit über zehn Jahren Erfahrung in der Altenpflege · Herausgegeben von Johnny Mucha · Stand: 10. August 2026. Wer dahintersteht →

Wichtiger Hinweis: Dieser Text informiert allgemein und verständlich über die Höherstufung des Pflegegrads. Er ist keine Rechts- oder Pflegeberatung im Einzelfall und ersetzt nicht die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die Sie bei Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt erhalten. Den Pflegegrad stellt allein Ihre Pflegekasse fest, auf Grundlage der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (bei privat Versicherten MEDICPROOF). Einen bestimmten Pflegegrad können und wollen wir Ihnen nicht versprechen. Gesetze, Fristen und Beträge können sich ändern; maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzestext. Stand dieser Seite: 10. August 2026. Fristangaben ohne Gewähr.