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Die kurze Antwort
Ein einheitliches, offizielles Antragsformular als PDF für alle Pflegekassen gibt es nicht. Jede Kasse hat ihr eigenes. Sie kommen auf drei Wegen daran: über die Antragsseite Ihrer Kasse im Netz, per Anruf, oder in einer Geschäftsstelle vor Ort. Die Links zu acht großen Kassen stehen weiter unten.
Zum Start brauchen Sie das Formular aber noch gar nicht. Ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung ist an keine Form gebunden: Ein Anruf oder ein formloser Satz genügt, und das Datum dieses Antrags sichert Ihre Leistungen rückwirkend für den ganzen Monat, auch wenn das Formular erst Wochen später zurückgeht. Die Kasse darf Ihren Antrag nicht deshalb zurückweisen, weil ihr Formular fehlt; sie schickt es Ihnen danach zu. Eine kostenlose Vorlage für den formlosen Antrag, zum Kopieren und Ausfüllen, finden Sie weiter unten auf dieser Seite, dazu jedes Feld des Kassen-Formulars einzeln erklärt.
Inhalte fachlich geprüft von Susanne, examinierte Altenpflegerin · Herausgegeben von Johnny Mucha · Stand: 10. August 2026. Wer dahintersteht →
Wer nach dem Antragsformular sucht, sitzt meist mit einem Zettel vor sich und will es endlich richtig machen. Deshalb steht auf dieser Seite zuerst der direkte Weg zum Formular Ihrer Kasse, danach die Vorlage, die es ganz erspart, und zuletzt, was in dem Blatt eigentlich abgefragt wird. Was vor und nach dem Formular ansteht, finden Sie unter den übrigen Schritten des Verfahrens.
Der direkte Weg zum Formular Ihrer Kasse
Diese acht Kassen führen ihre Antragsseite offen im Netz. Ein Klick, und Sie stehen bei der Kasse selbst, dort liegt immer die aktuelle Fassung.
Antragsseiten von acht großen Kassen
- AOKZum Antrag
- BarmerZum Antrag
- DAK-GesundheitZum Antrag
- hkkZum Antrag
- IKK classicZum Antrag
- KKHZum Antrag
- KnappschaftZum Antrag
- TKZum Antrag
Jeder dieser Links führt auf die Seite der Kasse und damit von hier weg. Wir haben alle acht am 10. August 2026 aufgerufen und geprüft, ob sie erreichbar sind. Die Reihenfolge ist alphabetisch. Bei der AOK landen Sie auf der übergreifenden Einstiegsseite und wählen dort Ihre Landes-AOK. Wir gehören zu keiner Kasse und empfehlen keine.
Ihre Kasse ist nicht dabei?
Es gibt in Deutschland deutlich mehr Pflegekassen als diese acht, und bei allen führt derselbe Weg zum Ziel. Drei Wege, alle gleichwertig:
- Anrufen. Die Nummer steht auf der Versichertenkarte. Sie sagen, dass Sie einen Pflegegrad beantragen möchten, und die Kasse schickt Ihnen ihr aktuelles Formular per Post oder Mail. Das ist der sicherste Weg, weil Sie automatisch die gültige Fassung bekommen. Und der Anruf ist selbst schon der Antrag.
- Auf der Website Ihrer Kasse suchen. Geben Sie in die Suche der Kassen-Seite „Pflegeleistungen beantragen" ein, oder suchen Sie bei Google nach dem Namen Ihrer Kasse zusammen mit diesen drei Wörtern. Die Antragsseite heißt bei fast allen Kassen so oder ähnlich.
- In die Geschäftsstelle gehen. Sie können das Formular auch persönlich abholen oder telefonisch anfordern. Für Menschen ohne Internet oder Drucker ist das der bequeme Weg, gleichwertig zu den anderen.
Privat versichert? Dann läuft der Antrag über Ihr Versicherungsunternehmen, und die Begutachtung übernimmt nicht der Medizinische Dienst, sondern MEDICPROOF. Der formlose Weg ist derselbe.
Sie brauchen zum Start gar kein Formular
Das ist der Punkt, an dem Familien Zeit verlieren: Sie warten auf Papier. Das müssen Sie nicht. Ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung ist an keine Form gebunden. Ein Anruf genügt, ein Satz genügt, und ab diesem Tag läuft Ihr Antrag.
Sie müssen den Antrag auch nicht zwingend bei Ihrer Pflegekasse selbst stellen. Jede Gemeinde und jeder andere Sozialleistungsträger nimmt ihn entgegen und leitet ihn weiter, und Ihr Antragsdatum bleibt dabei erhalten (§ 16 SGB I). Ebenso können Sie den Antrag gegenüber der Pflegeberatung stellen (§ 7a SGB XI).
Wichtig ist nur das eine: Das Datum Ihres Antrags zählt. Wird der Pflegegrad später bewilligt, zahlt die Kasse rückwirkend ab dem Monat, in dem Sie angerufen oder geschrieben haben, nicht erst ab dem Tag, an dem Ihr Formular ankommt. Wer Anfang des Monats anruft und das Formular drei Wochen später zurückschickt, verliert dadurch nichts. Wie der Antrag von Anfang an abläuft, steht unter den Schritten vor dem Formular.
Wenn es eilt, etwa weil Ihr Angehöriger im Krankenhaus liegt und bald nach Hause oder ins Heim soll: Warten Sie erst recht nicht auf Papier. Ein Anruf sichert das Datum sofort, und in solchen Fällen gelten ohnehin kürzere Fristen für die Begutachtung.
Kostenlose Vorlage: formloser Antrag zum Kopieren
Diese Vorlage stammt von uns, nicht von einer Kasse. Sie ist ein allgemeines Muster, das Sie mit Ihren Angaben ausfüllen. Kopieren, eintragen, unterschreiben, abschicken. Wir speichern nichts davon.
[Vorname Nachname] [Straße Nr.] [PLZ Ort] An [Name der Pflegekasse] [Anschrift der Pflegekasse] [Ort, Datum] Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung und die Feststellung eines Pflegegrades. Versicherte Person: [Vorname Nachname] Geburtsdatum: [TT.MM.JJJJ] Versichertennummer: [Nummer von der Versichertenkarte] Bitte senden Sie mir die Antragsunterlagen zu. Für Rückfragen erreichen Sie mich unter [Telefon / E-Mail]. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Vorname Nachname]
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, sollte eine Vollmacht beifügen oder die versicherte Person selbst unterschreiben lassen. Bei individuellen Fragen hilft die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die Ihnen Ihre Pflegekasse stellt.
Was steht im Formular? Feld für Feld
Das Formular ist überschaubarer, als viele befürchten. Es fragt keine Krankengeschichte ab und keine Minuten. Sechs Blöcke kommen bei fast allen Kassen vor. Hier steht, was jeder bedeutet und was Sie eintragen.
Angaben zur pflegebedürftigen Person
Name, Anschrift, Geburtsdatum. Gemeint ist immer die Person, die Pflege braucht, nicht die Person, die den Antrag ausfüllt. Wenn Sie den Antrag für Ihre Mutter stellen, steht hier Ihre Mutter.
Versichertennummer
Die Nummer steht auf der Versichertenkarte, meist unter dem Namen. Sie beginnt bei den meisten Kassen mit einem Buchstaben. Wenn Sie die Karte nicht finden: Die Kasse ordnet den Antrag auch über Name und Geburtsdatum zu, ein fehlendes Feld hält nichts auf.
Die gewünschte Leistung
Das ist die einzige Stelle, an der wirklich eine Entscheidung ansteht, und zwar zwischen drei Möglichkeiten. Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person überwiesen, wenn Angehörige oder Bekannte zu Hause pflegen. Pflegesachleistung heißt, dass ein ambulanter Pflegedienst kommt und direkt mit der Kasse abrechnet. Die Kombinationsleistung mischt beides anteilig.
Zwei Dinge nehmen hier den Druck raus. Die Wahl gilt nicht für immer: Zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung können Sie später wechseln. Nur wenn Sie beides mischen, also die Kombinationsleistung wählen, bindet Sie das gewählte Verhältnis für sechs Monate (§ 38 SGB XI). Und bei Pflegegrad 1 gibt es ohnehin kein Pflegegeld, dort ist die Frage gegenstandslos. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie das Feld offen und klären es mit der Kasse; die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist dafür kostenlos.
Wer pflegt
Hier tragen Sie ein, ob Angehörige pflegen, ein Pflegedienst kommt, oder beides. Das ist mehr als eine Statistikfrage: Wer zu Hause pflegt, kann dadurch Rentenpunkte sammeln. Die Pflegekasse zahlt die Beiträge in die Rentenversicherung, wenn ab Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden pro Woche gepflegt wird, verteilt auf mindestens zwei Tage, und die pflegende Person daneben nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeitet (§ 44 SGB XI). Ob diese Stunden zusammenkommen, stellt der Gutachter beim Termin fest, nicht das Formular. Tragen Sie sich deshalb hier ein, auch wenn Sie unsicher sind. Gesetzlich unfallversichert sind Sie beim Pflegen ohne eigenen Beitrag, und zwar unter denselben Voraussetzungen: ab Pflegegrad 2, mindestens zehn Stunden in der Woche an mindestens zwei Tagen. Auf die 30-Stunden-Grenze Ihrer eigenen Arbeit kommt es dabei nicht an, Sie sind auch in Vollzeit geschützt (§ 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII).
Behandelnde Ärzte und Schweigepflichtentbindung
Manche Formulare fragen nach den behandelnden Ärztinnen und Ärzten und legen eine Schweigepflichtentbindung bei. Damit darf der Gutachter Befunde einsehen, statt allein nach dem Termin zu urteilen. Das Ausfüllen ist freiwillig. Wer unsicher ist, kann es offen lassen und im Termin darüber sprechen.
Unterschrift und Vollmacht
Unterschreiben soll die versicherte Person selbst. Geht das nicht, unterschreiben Sie mit einer Vollmacht und legen eine Kopie bei; dasselbe gilt für eine gesetzliche Betreuung. Fehlt beides, ist das kein Hindernis für den Antragsstart. Oft genügt es, wenn die versicherte Person allein das Formular unterschreibt.
Unsicher beim Ausfüllen? Das müssen Sie nicht allein lösen. Sobald Ihr Antrag läuft, hilft die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Daneben beraten Sie ein Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe oder eine Verbraucherzentrale, ebenfalls kostenlos und neutral. Nach dem Antrag kommt der Termin mit dem Medizinischen Dienst. Wie Sie die Wochen bis zum Termin nutzen, steht in einem eigenen Kapitel.
Warum es hier keine Formulare zum Herunterladen gibt
Sie werden bei uns bewusst kein Kassen-Formular als Download finden, und das hat einen guten Grund. Die Antragsformulare gehören den Kassen, und sie ändern sich immer wieder. Ein fremdes, womöglich veraltetes PDF auf unserer Seite könnte Ihnen schaden: falsche Felder, alte Fassung, unnötiger Ärger. Die einzige immer aktuelle Quelle ist Ihre Kasse selbst. Deshalb führen wir Sie dorthin, statt eine eigene Kopie vorzuhalten, die morgen schon veraltet sein kann.
Wir sind unabhängig, gehören zu keiner Kasse und zu keiner Behörde. Was von uns kommt, ist die Erklärung und die kostenlose Vorlage für den formlosen Antrag. Das offizielle Formular kommt immer von Ihrer Kasse. So bleibt für Sie jederzeit klar, wer was bereitstellt.
Die Wochen bis zum Termin nutzen
Über den Pflegegrad entscheidet nicht das Formular, sondern der Besuch des Gutachters ein paar Wochen später. Unser kostenloser Fragebogen geht die sechs Lebensbereiche der Begutachtung mit Ihnen durch, in normalem Deutsch, und zeigt Ihnen, welche Punkte bei Ihnen zählen und was im Termin zur Sprache gehört.
- Rund 40 bis 50 Fragen, etwa 15 Minuten, je nachdem was auf Sie zutrifft.
- Am Ende ein Korridor, keine Wunschzahl, und die Punkte, die in Ihrem Fall in den Termin gehören.
- Dieselben sechs Bereiche, nach denen der Medizinische Dienst begutachtet (§ 15 SGB XI). Unter jeder Frage steht, warum sie gestellt wird.
So klingen die Fragen: „Findet sich die Person örtlich zurecht, drinnen und draußen?“
Kostenlosen Pflegegrad-Fragebogen startenFragebogen und Einordnung: kostenlos, ohne Anmeldung, ohne E-Mail. Die vollständige Terminmappe kostet einmalig 39 Euro. Der Fragebogen ersetzt keine Begutachtung; den Pflegegrad stellt allein Ihre Pflegekasse fest.
Häufige Fragen zum Antragsformular
Gibt es ein einheitliches Antragsformular als PDF für alle Kassen?
Nein. Jede Pflegekasse hat ihr eigenes Formular, ein bundesweit einheitliches PDF gibt es nicht. Einheitlich ist nur der Weg dahinter: Antrag, Begutachtung, Bescheid sind überall gleich geregelt. Ein formloser Antrag ist bei jeder Kasse gültig.
Ist ein Vordruck dasselbe wie ein Formular?
Ja, Vordruck, Formular und Antragsbogen meinen bei den Kassen dasselbe Papier. Verwechseln Sie es nicht mit dem Pflegetagebuch, das ist eine ganz andere Sache: eine freiwillige Aufzeichnung Ihres Alltags, die Sie zum Begutachtungstermin mitbringen.
Passiert erst etwas, wenn das Formular zurück ist?
Nein. Es zählt das Datum Ihres Antrags, also schon der Anruf oder der formlose Satz. Die Leistungen gelten rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung, auch wenn das Formular erst Wochen später bei der Kasse eingeht.
Das Formular ist nicht angekommen oder verloren gegangen, was tun?
Rufen Sie kurz bei der Kasse an und bitten Sie um erneute Zusendung. Ihr Antragsdatum vom ersten Anruf bleibt bestehen. Falls Sie damals Datum, Uhrzeit und den Namen notiert haben, nennen Sie diese einfach.
Welche Leistung soll ich im Formular ankreuzen?
Das entscheiden Sie, und Sie legen sich damit nicht dauerhaft fest. Pflegegeld gibt es, wenn Angehörige zu Hause pflegen; die Pflegesachleistung, wenn ein Pflegedienst kommt; die Kombinationsleistung mischt beides. Ein späterer Wechsel ist möglich. An ein einmal gewähltes Mischungsverhältnis der Kombinationsleistung sind Sie allerdings sechs Monate gebunden (§ 38 SGB XI). Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie das Feld offen und klären es mit der Kasse oder kostenlos in der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
Kann ich das Formular für meine Mutter ausfüllen?
Ja. Legen Sie eine Vollmacht bei oder lassen Sie Ihre Mutter selbst unterschreiben. Ohne Vollmacht ist der Antragsstart trotzdem möglich; die Unterschrift der versicherten Person auf dem Formular genügt oft.
Kann ich das Formular online ausfüllen?
Bei vielen Kassen ja, über deren Website oder den Mitgliederbereich. Genauso gültig bleibt der Weg per Post oder Telefon. Suchen Sie sich den Weg aus, der Ihnen leichter fällt; für Ihren Pflegegrad macht er keinen Unterschied.
Der Antrag ist raus?
Dann nimmt Ihnen unser Angebot „Auf die Begutachtung vorbereiten“ das Sortieren für den Termin ab: Ihre persönliche Auswertung, Übungsfragen für das Gespräch und die Terminmappe zum Ausdrucken. Einmalig 39 Euro, kein Abo.
Die Vorlage, die Links und die Erklärungen auf dieser Seite sind kostenlos, ohne Anmeldung und ohne E-Mail. Wenn Sie danach mehr möchten, gibt es unser Angebot „Auf die Begutachtung vorbereiten“ für einmalig 14,95 Euro, kein Abo. Nur wenn Sie es wollen.
So arbeiten wir
Pflegeklartext wird herausgegeben von Johnny Mucha. Er ist Betriebswirt, weder Pfleger noch Anwalt. Seine Aufgabe ist eine andere: Er verantwortet, dass jede Information auf dieser Seite aktuell ist, aus nachprüfbaren Quellen stammt und ohne Vorwissen verständlich bleibt.
Alle fachlichen Inhalte prüft Susanne, examinierte Altenpflegerin. Sie steht weiter mitten im Beruf und tritt hier deshalb bewusst nur mit Vornamen auf. Ihr Qualifikationsnachweis liegt dem Herausgeber vor.
Die acht Antragsseiten oben rufen wir selbst auf, bevor wir sie hier stehen lassen, und schreiben das Datum dieser Prüfung dazu. Wir sind keine Behörde, keine Pflegekasse und kein Medizinischer Dienst und geben keine Rechts- oder Pflegeberatung. Mehr über uns und unseren Prüfprozess: Über uns.
Quellen und Rechtsstand
Dieser Ratgeber beruht auf den offiziellen Regelungen der Pflegeversicherung (SGB XI) und auf den Informationen folgender Stellen:
- § 33 SGB XI: Antragserfordernis und Leistungsbeginn ab dem Monat der Antragstellung
- § 36 bis § 38 SGB XI: Pflegesachleistung, Pflegegeld und Kombinationsleistung
- § 7a SGB XI: Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung, auch für Antragsteller
- § 44 SGB XI: Renten- und Unfallversicherung der Pflegeperson
- § 18 und § 18a SGB XI: wer die Begutachtung beauftragt und wie sie abläuft
- § 23 Abs. 6 SGB XI: für privat Versicherte gelten dieselben Maßstäbe; die Begutachtung übernimmt dort MEDICPROOF im Auftrag der privaten Pflege-Pflichtversicherung
- § 9 SGB X: das Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden
- § 16 SGB I: wo ein Antrag gestellt werden kann, dass das Antragsdatum dabei erhalten bleibt, und die Pflicht der Kasse, auf klare und vollständige Anträge hinzuwirken
- § 13 SGB X: eine Vollmacht ist auf Verlangen nachzuweisen, sie ist keine Voraussetzung dafür, dass der Antrag wirksam ist
- Bundesministerium für Gesundheit: Online-Ratgeber Pflege
- Verbraucherzentrale: Pflegegrad beantragen und formloser Antrag
- Die offiziellen Antragsseiten der oben genannten Pflegekassen, zuletzt aufgerufen am 10. August 2026
Inhalte fachlich geprüft von Susanne, examinierte Altenpflegerin mit über zehn Jahren Erfahrung in der Altenpflege · Herausgegeben von Johnny Mucha · Stand: 10. August 2026. Wer dahintersteht →
Wichtiger Hinweis: Dieser Ratgeber erklärt das Verfahren allgemein und verständlich. Er ist keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall und ersetzt nicht die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die Sie bei Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt erhalten. Den Pflegegrad stellt allein Ihre Pflegekasse fest, auf Grundlage der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (bei privat Versicherten MEDICPROOF). Gesetze, Fristen und Beträge können sich ändern; maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzestext. Stand dieser Seite: 10. August 2026. Fristangaben ohne Gewähr.