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Die kurze Antwort
Bei Pflegegrad 3 zahlt die Pflegekasse 599 Euro Pflegegeld im Monat, wenn Sie zu Hause selbst pflegen. Kommt stattdessen ein ambulanter Pflegedienst, sind es bis zu 1.497 Euro im Monat. Beides lässt sich auch anteilig kombinieren. Dazu kommen bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat und weitere Leistungen. Die Beträge gelten 2026 unverändert so wie schon 2025.
Oft übersehen: Die Tages- oder Nachtpflege hat mit bis zu 1.357 Euro im Monat einen eigenen Topf, der das Pflegegeld nicht kürzt. Wer Pflegegeld bezieht, sollte außerdem den halbjährlichen Beratungsbesuch im Kalender haben, sonst droht eine Kürzung. Wie sich die Leistungen kombinieren lassen und was gegenüber Pflegegrad 2 wirklich steigt, steht auf dieser Seite.
Inhalte fachlich geprüft von Susanne, examinierte Altenpflegerin · Herausgegeben von Johnny Mucha · Stand: 10. August 2026. Wer dahintersteht →
Pflegegrad 3 bedeutet schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Viele, die diesen Bescheid in der Hand halten, hatten vorher Pflegegrad 2. Dann stellen sich zwei Fragen auf einmal: Was zahlt die Pflegekasse überhaupt, und was ändert sich gegenüber vorher?
Ein Punkt vorweg, weil er online ständig falsch steht: Zum 1. Januar 2026 wurden die Leistungen nicht erhöht. Die letzte Anhebung gab es Anfang 2025. Wer nach den Beträgen für 2025 sucht und hier landet, sieht deshalb genau dieselben Zahlen. Die nächste turnusmäßige Anpassung ist gesetzlich erst für den 1. Januar 2028 vorgesehen. Auf diese Zahlen können Sie sich vorerst einstellen. Ob die geplante Pflegereform daran etwas ändert, lesen Sie weiter unten. Wie viel Geld es gibt, hängt am Grad; wie der Grad festgestellt wird, steht im Ratgeber.
Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 3?
Die beiden großen Beträge sind 599 Euro Pflegegeld oder bis zu 1.497 Euro Pflegesachleistung im Monat. Welcher der beiden für Sie gilt, hängt allein davon ab, wer pflegt: Pflegegeld bekommen Sie, wenn Angehörige, Nachbarn oder Bekannte die Pflege übernehmen, die Pflegesachleistung ist Geld für einen professionellen ambulanten Pflegedienst. Alles Weitere kommt obendrauf.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Pflegegeld (Pflege durch Angehörige) | 599 € im Monat |
| Pflegesachleistung (ambulanter Pflegedienst) | bis 1.497 € im Monat |
| Kombination aus beidem | anteilig möglich, siehe unten |
| Entlastungsbetrag (zweckgebunden) | bis 131 € im Monat |
| Tages- oder Nachtpflege | bis 1.357 € im Monat |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | bis 3.539 € im Jahr, zusammen |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 € im Monat |
| Zuschuss zur vollstationären Pflege (ans Heim) | 1.319 € im Monat |
| Zuschuss für den Wohnungsumbau | bis 4.180 € je Maßnahme |
Stand 2026, unverändert seit dem 1. Januar 2025. „Bis“ heißt: Das ist die Obergrenze, nicht ein Betrag, der automatisch ausgezahlt wird.
Bekomme ich das alles zusammen oder muss ich mich entscheiden?
Das meiste bekommen Sie zusammen. Entscheiden müssen Sie sich nur an einer einzigen Stelle, nämlich zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung. Und selbst dort ist es kein Entweder-oder, sondern eine Aufteilung.
| Leistung | Zählt sie gegen das Pflegegeld? |
|---|---|
| Pflegesachleistung (Pflegedienst) | Ja. Je mehr der Dienst abrechnet, desto weniger Pflegegeld bleibt. |
| Tages- oder Nachtpflege | Nein. Kommt zusätzlich dazu, das Pflegegeld bleibt in voller Höhe. |
| Entlastungsbetrag | Nein. Kommt zusätzlich, ist aber zweckgebunden. |
| Pflegehilfsmittel, Wohnungsumbau | Nein. Eigene Töpfe, eigene Beträge. |
| Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege | Teilweise. In dieser Zeit läuft das halbe Pflegegeld weiter, je Leistung bis zu acht Wochen im Jahr. |
| Vollstationäre Pflege (Heim) | Statt allem. Mit dem Einzug enden Pflegegeld und die ambulanten Leistungen. |
Besonders die zweite Zeile wird oft übersehen. Was dahintersteckt, steht weiter unten in einem eigenen Abschnitt.
Was von diesen 599 Euro tatsächlich bei Ihnen ankommt
Vom Pflegegeld kommen die vollen 599 Euro an. Es wird monatlich auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen, und es ist frei verwendbar. Sie müssen der Pflegekasse nicht nachweisen, wofür Sie es ausgegeben haben, es gibt keine Belegpflicht und keine Zweckbindung. Dass viele Familien das Geld ganz oder teilweise an die Person weitergeben, die tatsächlich pflegt, ist üblich und erlaubt. Für die pflegebedürftige Person ist das Pflegegeld kein zu versteuerndes Einkommen. Wie weitergegebenes Pflegegeld bei der Pflegeperson steuerlich zählt, hängt vom Einzelfall ab. Das klären Finanzamt oder eine Steuerberatung.
Anders ist es bei der Pflegesachleistung. Diese bis zu 1.497 Euro sehen Sie nie auf Ihrem Konto, der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
Ab wann fließt das Geld?
Maßgeblich ist der Antrag, nicht der Bescheid. Besteht die Pflegebedürftigkeit schon länger als einen Monat, zahlt die Pflegekasse rückwirkend ab dem Beginn des Antragsmonats. Ein Antrag am 28. eines Monats sichert also diesen ganzen Monat. Wer den Antrag innerhalb eines Monats stellt, nachdem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist, bekommt die Leistungen sogar ab genau diesem Zeitpunkt. Die Wartezeit bis zum Bescheid geht nicht verloren, das Geld wird nachgezahlt.
Weiter zurück reicht die Zahlung nicht: Wer erst spät beantragt, bekommt die Monate davor nicht ersetzt, auch wenn jemand „eigentlich schon lange“ pflegebedürftig war. Deshalb ist der Anruf bei der Pflegekasse die erste Handlung, die Geld bewegt, noch vor allen Unterlagen und vor dem Begutachtungstermin.
Das gilt auch für eine Höherstufung. Wer den Antrag auf Pflegegrad 3 stellt, während Pflegegrad 2 läuft, bekommt die höheren Beträge im Fall der Bewilligung nach demselben Muster, also im Regelfall ab dem Beginn des Antragsmonats. Bis der neue Bescheid da ist, läuft das bisherige Pflegegeld unverändert weiter. Wird Pflegegrad 3 bewilligt, zahlt die Pflegekasse die Differenz rückwirkend nach.
Damit das Pflegegeld weiterläuft
Wenn Ihr Angehöriger ins Krankenhaus muss
Das Pflegegeld läuft in den ersten acht Wochen einer vollstationären Behandlung im Krankenhaus oder in der Reha weiter. Das ist seit dem 1. Januar 2026 so, vorher waren es vier Wochen. Sie finden im Netz noch viele Ratgeber, die von vier Wochen sprechen. Nach der Entlassung wird das Pflegegeld automatisch wieder aufgenommen, ein prüfender Blick auf den Kontoauszug im Folgemonat schadet trotzdem nicht.
Der Pflichttermin, den Sie nicht verpassen sollten
Wenn Sie Pflegegeld beziehen, müssen Sie regelmäßig einen Beratungsbesuch zu Hause vereinbaren. Seit Anfang 2026 ist das für alle Pflegegrade von 2 bis 5 einheitlich halbjährlich Pflicht.
Wird die Pflichtberatung versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall ganz entziehen. Das ist der stillste Weg, bei Pflegegrad 3 Geld zu verlieren, und er ist vollständig vermeidbar. Zwei Termine im Jahr gehören in den Kalender, so wie der Zahnarzt.
Wie Sie als pflegende Person selbst abgesichert sind
Wer zu Hause pflegt, ist dabei automatisch gesetzlich unfallversichert. Zusätzlich zahlt die Pflegekasse Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dafür müssen drei Dinge zusammenkommen: Ihr Angehöriger hat mindestens Pflegegrad 2, Sie pflegen mindestens zehn Stunden in der Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, und Sie arbeiten nebenher höchstens 30 Stunden in der Woche.
Der Unfallschutz hängt nicht an dieser 30-Stunden-Grenze. Er gilt auch dann, wenn Sie in Vollzeit berufstätig sind. Nur die Renten- und Arbeitslosenbeiträge sind an die Bedingungen oben geknüpft.
Wie hoch die Rentenbeiträge ausfallen, hängt vom Einzelfall ab, deshalb nennen wir keine Zahl. Für Sie sind sie kostenlos. Die praktische Hürde liegt woanders: Die Pflegekasse zahlt die Rentenbeiträge nicht von allein. Sie schickt einen Fragebogen, und der wandert in vielen Haushalten unausgefüllt in einen Stapel. Wer ihn zurückschickt, sichert sich Rentenpunkte für eine Arbeit, die er ohnehin leistet.
Berufstätige Angehörige können außerdem bei einer akuten Pflegesituation bis zu zehn Arbeitstage im Jahr der Arbeit fernbleiben und dafür Pflegeunterstützungsgeld beantragen, einen einkommensabhängigen Lohnersatz.
Pflegegeld oder Pflegedienst: wie sich beides bei Pflegegrad 3 rechnet
Sie können beides zusammen nutzen, das heißt Kombinationsleistung. Bei Pflegegrad 3 liegt das nahe, weil die Familie den Alltag trägt und der Dienst einzelne Handgriffe übernimmt, etwa das Duschen am Morgen. Wichtig ist, wie die Pflegekasse dabei rechnet, denn die naheliegende Rechnung ist falsch.
Ein naheliegender Irrtum: „Der Dienst hat 700 Euro von 1.497 Euro verbraucht, also bekomme ich den Rest als Pflegegeld.“ So funktioniert es nicht. Gerechnet wird in Prozent, nicht in Euro. Das Pflegegeld wird um genau den Prozentsatz gekürzt, zu dem der Sachleistungs-Höchstbetrag ausgeschöpft wurde.
| Der Pflegedienst rechnet im Monat ab | das sind vom 1.497-Euro-Budget | Pflegegeld, das bleibt |
|---|---|---|
| 0 € | 0 Prozent | 599 € |
| 374,25 € | 25 Prozent | 449,25 € |
| 748,50 € | 50 Prozent | 299,50 € |
| 1.122,75 € | 75 Prozent | 149,75 € |
| 1.497 € | 100 Prozent | 0 € |
Die krummen Beträge links zeigen, dass hier wirklich gerechnet wird. Entscheidend ist die mittlere Spalte: Maßgeblich ist der Anteil am Höchstbetrag von 1.497 Euro, nicht der Euro-Betrag auf der Rechnung. Diesen Anteil ermittelt die Pflegekasse jeden Monat neu, nach dem, was der Dienst tatsächlich abgerechnet hat. Sie wählen den Prozentsatz also nicht aus, er ergibt sich aus der Pflege, die Sie in Anspruch nehmen. Ausrechnen müssen Sie nichts, aber das Prinzip zu kennen hilft, wenn Sie eine Abrechnung lesen.
Zwei Punkte sorgen im Alltag häufig für Ärger. Erstens: An das Aufteilungs-Verhältnis sind Sie sechs Monate gebunden. Ändert sich die Pflegesituation wesentlich, geht eine Anpassung auch früher. Zweitens: Nicht abgerufene Sachleistung ist kein Guthaben. „Bis zu 1.497 Euro“ ist eine Obergrenze, nichts davon wird angespart oder später ausgezahlt.
Eine weitere Möglichkeit kennen viele gar nicht: Bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbetrags, bei Pflegegrad 3 also bis zu 598,80 Euro im Monat, dürfen Sie in Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln, wenn diese nach dem Recht Ihres Bundeslandes anerkannt sind. Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht nötig. Die 598,80 Euro und das Pflegegeld von 599 Euro sind fast gleich hoch. Das ist Zufall, ein Zusammenhang besteht nicht. Achtung: Dieser umgewandelte Teil zählt wie verbrauchte Sachleistung, das Pflegegeld sinkt also anteilig mit.
Tagespflege bei Pflegegrad 3: bis zu 1.357 Euro, die das Pflegegeld nicht kürzen
Für die Tages- oder Nachtpflege zahlt die Pflegekasse bis zu 1.357 Euro im Monat, und dieser Topf wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet. Eine Familie mit Pflegegrad 3 kann also die vollen 599 Euro Pflegegeld behalten und trotzdem eine Tagespflege nutzen. Viele glauben, das eine schließe das andere aus. Das stimmt nicht.
In der Tagespflege wird der pflegebedürftige Mensch morgens abgeholt, verbringt den Tag in einer Einrichtung und kommt abends zurück. Für pflegende Angehörige, die berufstätig sind oder tagsüber selbst zur Ruhe kommen müssen, ist das der Unterschied zwischen tragbar und nicht tragbar.
Der Betrag für die Tages- und Nachtpflege ist bei Pflegegrad 3 höher als das Pflegegeld selbst. Das überrascht viele, die davon ausgehen, dass das Pflegegeld der große Topf ist.
Was der Betrag nicht abdeckt. Die bis zu 1.357 Euro decken den pflegebedingten Anteil. Fahrtkosten, Verpflegung und die sogenannten Investitionskosten der Einrichtung sind je nach Anbieter ganz oder teilweise privat zu zahlen. Für diesen privaten Rest dürfen Sie den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat einsetzen. Was eine bestimmte Einrichtung im Einzelnen berechnet, steht in ihrem Preisblatt. Danach können Sie vor der Anmeldung fragen.
Wenn Sie Pflegegeld und Pflegedienst bereits kombinieren, gilt der Zusatz-Anspruch trotzdem: Die Tagespflege läuft neben der Kombinationsleistung her und verändert deren Prozentrechnung nicht.
Diese Leistungen gibt es bei jedem Pflegegrad dazu
Einige Leistungen hängen nicht am Pflegegrad, sondern sind für alle Grade gleich hoch. Sie werden oft übersehen, dabei entlasten gerade sie den Alltag spürbar.
- Entlastungsbetrag, bis 131 Euro im Monat. Das ist kein Bargeld, sondern eine Erstattung gegen Rechnung, und nur für vier Zwecke: Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Leistungen ambulanter Dienste (bei Pflegegrad 3 nicht für Waschen, Anziehen und Ähnliches) und Alltagsangebote, die nach dem Recht Ihres Bundeslandes anerkannt sind. Genau daran scheitert es: Die hilfsbereite Nachbarin von nebenan hat diese Anerkennung in aller Regel nicht. Ihre Hilfe lässt sich deshalb in den meisten Bundesländern nicht über den Entlastungsbetrag abrechnen. Welche Angebote bei Ihnen anerkannt sind, sagt Ihre Pflegekasse. Nicht Verbrauchtes können Sie ins folgende Kalenderhalbjahr mitnehmen, danach verfällt es.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, bis 42 Euro im Monat. Für Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel. Technische Hilfsmittel und ein Hausnotruf werden separat übernommen oder leihweise gestellt.
- Zuschuss für den Wohnungsumbau, bis 4.180 Euro je Maßnahme. Für Treppenlift, bodengleiche Dusche, Haltegriffe. Leben mehrere Anspruchsberechtigte im selben Haushalt, kann der Zuschuss höher ausfallen.
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, zusammen bis 3.539 Euro im Jahr, je Leistung bis zu acht Wochen. Für den Fall, dass die Hauptpflegeperson krank ist oder Urlaub braucht. Bei der Kurzzeitpflege zahlt dieser Topf nur den Pflegeanteil; Unterkunft und Verpflegung sind privat, dürfen aber aus dem Entlastungsbetrag erstattet werden. Neu seit 2026: Die Verhinderungspflege muss nicht mehr vorher beantragt werden, die Erstattung im Nachhinein genügt. Dafür gilt jetzt eine Frist für die Abrechnung. Reichen Sie Rechnungen deshalb möglichst bald bei der Pflegekasse ein und fragen Sie dort im Zweifel nach, bis wann. Haben Sie Verhinderungspflege aus 2025 oder früher noch nicht abgerechnet, tun Sie das am besten bis zum 31. Dezember 2026.
- Digitale Pflegeanwendungen, bis 40 Euro im Monat, dazu bis 30 Euro für die Unterstützung bei ihrer Nutzung. Seit 2026 neu geregelt.
- Pflegeberatung und Pflegekurse, kostenlos. Auf die Beratung haben Sie einen Rechtsanspruch.
Wenn Sie alle Beträge nebeneinander sehen möchten: In unserer Pflegegrad-Tabelle stehen alle Pflegegrade im Vergleich.
Von Pflegegrad 2 auf Pflegegrad 3: was steigt und was gleich bleibt
Viele kommen von Pflegegrad 2 hierher. Wer wissen will, was der neue Bescheid im Monat wirklich bedeutet, findet die Antwort nur, wenn beide Spalten nebeneinander stehen. Und die ehrliche Antwort hat zwei Hälften.
| Leistung | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 347 € im Monat | 599 € im Monat |
| Pflegesachleistung | bis 796 € im Monat | bis 1.497 € im Monat |
| Tages- oder Nachtpflege | bis 721 € im Monat | bis 1.357 € im Monat |
| Zuschuss fürs Pflegeheim | 805 € im Monat | 1.319 € im Monat |
| Entlastungsbetrag | bis 131 € im Monat | bis 131 € im Monat |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | bis 3.539 € im Jahr | bis 3.539 € im Jahr |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 € im Monat | bis 42 € im Monat |
| Wohnungsumbau | bis 4.180 € je Maßnahme | bis 4.180 € je Maßnahme |
| Eigenanteil im Pflegeheim | gleich hoch | gleich hoch |
Was steigt, steht in der oberen Hälfte. Das sind die Leistungen, die sich am Pflegeaufwand bemessen: Pflegegeld, Sachleistung, Tages- und Nachtpflege und der Zuschuss ans Heim.
Was gleich bleibt, steht darunter, und das überrascht die meisten. Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Verbrauchshilfsmittel und der Zuschuss für den Wohnungsumbau sind in allen Pflegegraden ab Grad 2 gleich hoch. Wer bei diesen vier Töpfen bereits an die Grenze stieß, stößt mit Pflegegrad 3 an dieselbe Grenze.
Und die Heimrechnung ändert sich nicht. Der Eigenanteil an den Pflegekosten ist in derselben Einrichtung für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch. Die Pflegekasse überweist dorthin zwar mehr, nämlich 1.319 statt 805 Euro, aber die Rechnung der Familie sinkt dadurch nicht. Ein höherer Pflegegrad wirkt sich auf das Geld zu Hause aus, nicht auf die Heimrechnung. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Auch die Pflichten bleiben gleich: Der Beratungsbesuch zu Hause ist bei Pflegegrad 2 und 3 gleichermaßen halbjährlich Pflicht, solange Pflegegeld fließt.
Wenn der Hilfebedarf weiter steigt, stehen bei Pflegegrad 4 wieder andere Zahlen. Sie finden sie unter den Beträgen bei Pflegegrad 4.
Reicht das Geld bei Pflegegrad 3?
Ehrliche Antwort: Solange die Familie den größten Teil der Pflege selbst trägt, reicht es oft. Sobald professionelle Hilfe den Alltag trägt, reicht es in aller Regel nicht.
Pflegegrad 3 bedeutet schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Das heißt in der Praxis: Hilfe beim Waschen, beim Anziehen, beim Zubereiten der Mahlzeiten, oft mehrmals am Tag, an sieben Tagen in der Woche. Die Pflegesachleistung von bis zu 1.497 Euro ist viel Geld, aber sie reicht nicht für eine Versorgung, die den ganzen Tag trägt.
Das Budget ist dabei oft größer, als viele denken, weil zwei Töpfe nebeneinander laufen. Wer Pflegegeld bezieht und zusätzlich Tagespflege nutzt, schöpft zwei Leistungen aus, die sich gegenseitig nicht kürzen. Ob das im Einzelfall trägt, hängt an der Pflegesituation und an den Preisen vor Ort, und das kann Ihnen nur jemand sagen, der beides kennt.
Wie groß eine Lücke zu Hause ist, lässt sich nicht seriös in eine Zahl fassen. Die Preise der Pflegedienste schwanken zwischen Anbietern und Regionen so stark, dass ein Durchschnitt Ihnen nur ein falsches Gefühl von Genauigkeit gäbe. Fürs Heim gibt es dagegen eine belastbare Zahl, und sie steht im nächsten Abschnitt: 3.364 Euro im Monat trägt eine Familie im ersten Jahr im Bundesschnitt selbst (Stand Juli 2026), und zwar nach allem, was die Pflegekasse dazugibt.
Bleibt eine Lücke, gibt es dafür Wege, die wir nur benennen, ohne Ihnen einen davon zu empfehlen: eigenes Einkommen und Vermögen, Unterstützung aus der Familie, und wenn beides nicht reicht, die „Hilfe zur Pflege“ beim Sozialamt. Dabei hilft die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, auf die Sie einen Rechtsanspruch haben. Sie ist unabhängig, sie kostet nichts, und sie darf Ihren konkreten Fall durchrechnen. Wir dürfen das nicht, und wir tun deshalb auch nicht so, als könnten wir es.
Kurz: was im Pflegeheim gilt
Mit dem Einzug ins Pflegeheim wechselt die ganze Rechnung. Der Zuschuss von 1.319 Euro im Monat geht direkt an die Einrichtung, nicht an Sie, und Pflegegeld wie ambulante Leistungen enden mit der Aufnahme. Auf der Rechnung der Familie bleibt trotzdem ein Eigenanteil: im Bundesschnitt 3.364 Euro im Monat im ersten Jahr (vdek, Stand Juli 2026), der Zuschuss ist darin bereits abgezogen.
Zwei Dinge daran überraschen fast jeden. Erstens ist dieser Eigenanteil in derselben Einrichtung für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch, ein anderer Grad macht das Heim also weder teurer noch günstiger. Zweitens sinkt der Pflege-Anteil der Rechnung mit der Wohndauer, weil die Pflegekasse einen wachsenden Zuschlag übernimmt. Wie sich der Eigenanteil zusammensetzt, wie der Zuschlag Jahr für Jahr steigt und was im Umzugsmonat gilt, haben wir bei den Beträgen für Pflegegrad 4 ausführlich aufgeschrieben, weil dort die Heim-Frage im Raum steht. Die Zahlen dort gelten für den Eigenanteil genauso bei Pflegegrad 3.
Wer bekommt Pflegegrad 3?
Pflegegrad 3 bekommt, wer bei der Begutachtung 47,5 bis unter 70 von 100 Punkten erreicht. Die Punkte hängen nicht an einer Diagnose, sondern daran, wie viel eine Person im Alltag noch allein schafft. Der Gutachter des Medizinischen Dienstes sieht sich dafür sechs Lebensbereiche an, das größte Gewicht hat mit 40 Prozent die Selbstversorgung.
Rund 1,7 Millionen Menschen in Deutschland haben Pflegegrad 3, fast jeder dritte Pflegebedürftige (Pflegestatistik des Statistischen Bundesamts, Stand Dezember 2023). Häufiger ist nur Pflegegrad 2.
Welche Punktzahl zu welchem Grad gehört, sehen Sie bei alle Pflegegrade im Vergleich.
So beantragen Sie Pflegegrad 3
Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt. Das Datum dieses Anrufs zählt, und weil rückwirkend ab dem Antragsmonat gezahlt wird, warten Sie damit nicht, bis alle Unterlagen beisammen sind. Dasselbe gilt, wenn Pflegegrad 2 bereits läuft und Sie eine Höherstufung beantragen möchten.
Die Pflegekasse hat danach 25 Arbeitstage Zeit, über den Antrag zu entscheiden. Hält sie die Frist nicht ein, muss sie Ihnen 70 Euro für jede angefangene Woche Verspätung zahlen. Es gibt Ausnahmen davon: Verzögert sich die Entscheidung aus Gründen, die die Pflegekasse nicht zu verantworten hat, läuft die Frist so lange nicht weiter. Wie der Weg bis zum Bescheid abläuft, steht im Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Wenn der Bescheid nicht passt
Steht im Bescheid ein niedrigerer Grad als erwartet, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Pflegegrad einlegen. Das ist ein normaler Vorgang und kostet nichts.
Hat sich der Zustand seit der letzten Begutachtung verschlechtert, ist nicht der Widerspruch der Weg, sondern die Höherstufung. Dabei wird neu begutachtet, und zwar auf Basis dessen, was heute nötig ist.
Was sich 2027 ändern soll
Das Bundesgesundheitsministerium hat im Juni 2026 einen Entwurf für eine Pflegereform vorgelegt. Beschlossen ist er nicht, das Kabinett hat sich bis Anfang August 2026 nicht damit befasst; das Bundesgesundheitsministerium führt das Verfahren weiterhin als laufend.
Für Pflegegrad 3 steht in diesem Entwurf eine Zahl, die ihn direkt betrifft: Die Punkte-Schwelle soll von heute 47,5 auf 50 Punkte steigen. Die höheren Schwellen beträfen die Pflegegrade 1 bis 3. Der Entwurf ändert daneben die Bewertungstabelle innerhalb der Module, was sich auf alle Pflegegrade auswirken kann. Ein bereits anerkannter Pflegegrad soll dabei unter Bestandsschutz stehen, also erhalten bleiben. Was genau im Entwurf steht, was daran noch offen ist und was für Anträge aus dem Jahr 2026 gelten soll, lesen Sie unter Pflegereform 2027: höhere Schwellen und Bestandsschutz.
Wenn die Begutachtung noch bevorsteht
Ob erster Antrag oder Höherstufung von Pflegegrad 2: Welche Beträge Ihrem Angehörigen zustehen, entscheidet sich im Begutachtungstermin. Beides ist eine Vorbereitung und keine Zusage. Den Pflegegrad stellt allein Ihre Pflegekasse fest, auf Grundlage der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
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- Dieselben sechs Bereiche, nach denen der Medizinische Dienst begutachtet (§ 15 SGB XI). Unter jeder Frage steht, warum sie gestellt wird.
So klingen die Fragen: „Findet sich die Person örtlich zurecht, drinnen und draußen?“
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Häufige Fragen zu Pflegegrad 3
Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 3?
Bei Pflegegrad 3 gibt es 599 Euro Pflegegeld im Monat, wenn Angehörige zu Hause pflegen, oder bis zu 1.497 Euro Pflegesachleistung für einen ambulanten Pflegedienst. Beides lässt sich anteilig kombinieren. Dazu kommen unter anderem bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat, bis 1.357 Euro für die Tages- oder Nachtpflege und bis 3.539 Euro im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Haben sich die Beträge bei Pflegegrad 3 im Jahr 2026 geändert?
Nein. Zum 1. Januar 2026 wurden die Leistungsbeträge nicht erhöht. Die letzte Anhebung gab es Anfang 2025, seitdem gelten dieselben Zahlen. Wer nach den Beträgen für 2025 sucht, findet also dieselben 599 Euro Pflegegeld. Die nächste turnusmäßige Anpassung ist gesetzlich für den 1. Januar 2028 vorgesehen.
Bekommt man bei Pflegegrad 3 Pflegegeld und Pflegesachleistung zusammen?
Ja, anteilig. Das nennt sich Kombinationsleistung. Gerechnet wird dabei in Prozent: Das Pflegegeld wird um den Prozentsatz gekürzt, zu dem der Sachleistungsbetrag ausgeschöpft wurde. Schöpft der Pflegedienst die Hälfte aus, also 748,50 Euro von 1.497 Euro, bleiben 50 Prozent von 599 Euro, also 299,50 Euro. An die Aufteilung ist man sechs Monate gebunden.
Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn mein Angehöriger in die Tagespflege geht?
Nein. Die Tages- und Nachtpflege wird bei Pflegegrad 3 mit bis zu 1.357 Euro im Monat bezuschusst und nicht auf das Pflegegeld angerechnet. Eine Familie kann also die vollen 599 Euro Pflegegeld behalten und trotzdem eine Tagespflege nutzen. Verpflegung und Investitionskosten der Einrichtung sind nicht abgedeckt, Fahrtkosten je nach Anbieter ganz oder teilweise; dafür lässt sich der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat einsetzen.
Was ändert sich beim Geld, wenn man von Pflegegrad 2 auf Pflegegrad 3 hochgestuft wird?
Vier Beträge steigen: das Pflegegeld von 347 auf 599 Euro im Monat, die Pflegesachleistung von bis 796 auf bis 1.497 Euro, die Tages- und Nachtpflege von bis 721 auf bis 1.357 Euro und der Zuschuss zur vollstationären Pflege von 805 auf 1.319 Euro. Gleich bleiben der Entlastungsbetrag mit bis zu 131 Euro im Monat, der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege mit bis zu 3.539 Euro, die Verbrauchshilfsmittel mit bis zu 42 Euro im Monat und der Zuschuss für den Wohnungsumbau mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Auch der Eigenanteil im Pflegeheim bleibt gleich hoch.
Wie viel zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 3 fürs Pflegeheim?
Die Pflegekasse zahlt bei Pflegegrad 3 einen Zuschuss von 1.319 Euro im Monat direkt an die Einrichtung. Das ist nicht der Preis des Heimplatzes, sondern nur der Zuschuss. Was für die Familie übrig bleibt, sind im Bundesdurchschnitt 3.364 Euro im Monat im ersten Jahr (Stand Juli 2026), je nach Bundesland zwischen rund 2.891 und 3.761 Euro. Die 1.319 Euro sind darin bereits abgezogen. Mit der Wohndauer sinkt der Eigenanteil, weil die Pflegekasse einen wachsenden Zuschlag auf den Pflege-Anteil übernimmt, von 15 Prozent im ersten Jahr bis 75 Prozent ab dem 37. Monat.
Ab wann wird das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 gezahlt?
Im Regelfall ab dem Beginn des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. Wird der Antrag innerhalb eines Monats nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit gestellt, zahlt die Pflegekasse sogar rückwirkend ab dem Eintritt. Die Wartezeit bis zum Bescheid geht nicht verloren, das Geld wird nachgezahlt. Weiter zurück reicht die Zahlung nicht: Monate, die länger vor dem Antrag liegen, werden nicht erstattet.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 3 und Pflegegrad 4 beim Geld?
Beim Pflegegeld sind es 599 Euro im Monat bei Pflegegrad 3 und 800 Euro bei Pflegegrad 4. Bei der Pflegesachleistung sind es bis zu 1.497 Euro bei Pflegegrad 3 und bis zu 1.859 Euro bei Pflegegrad 4. Auch der Heim-Zuschuss steigt, von 1.319 auf 1.855 Euro im Monat, und die Tages- oder Nachtpflege von bis 1.357 auf bis 1.685 Euro. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro ist in beiden Graden gleich.
Muss man das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 versteuern?
Für die pflegebedürftige Person ist das Pflegegeld kein zu versteuerndes Einkommen. Es wird auch nicht darauf geprüft, wofür es ausgegeben wurde, es gibt keine Belegpflicht. Wie weitergegebenes Pflegegeld bei der Pflegeperson steuerlich zählt, hängt vom Einzelfall ab. Das klären Finanzamt oder eine Steuerberatung.
Läuft das Pflegegeld weiter, wenn mein Angehöriger ins Krankenhaus kommt?
Ja, in den ersten acht Wochen einer vollstationären Behandlung im Krankenhaus oder in der Reha. Diese Regel gilt seit dem 1. Januar 2026, vorher waren es vier Wochen. Ältere Ratgeber im Netz nennen deshalb häufig noch vier Wochen.
So arbeiten wir
Pflegeklartext wird herausgegeben von Johnny Mucha. Er ist Betriebswirt, weder Pfleger noch Anwalt. Seine Aufgabe ist eine andere: Er verantwortet, dass jede Information auf dieser Seite aktuell ist, aus nachprüfbaren Quellen stammt und ohne Vorwissen verständlich bleibt.
Alle fachlichen Inhalte prüft Susanne, examinierte Altenpflegerin. Sie steht weiter mitten im Beruf und tritt hier deshalb bewusst nur mit Vornamen auf. Ihr Qualifikationsnachweis liegt dem Herausgeber vor.
Wir sind keine Behörde, keine Pflegekasse und kein Medizinischer Dienst. Wir geben keine Rechts- oder Pflegeberatung und stellen keinen Pflegegrad fest. Wer mehr über uns, unsere Quellen und unseren Prüfprozess wissen möchte, findet das auf unserer Herausgeber-Seite: Über uns.
Quellen und Stand
Die Beträge auf dieser Seite beruhen auf dem geltenden Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) im Wortlaut vom 30. Juli 2026 und auf den Übersichten folgender Stellen:
- Sozialgesetzbuch XI in der geltenden Fassung, insbesondere §§ 18c, 33, 34, 36 bis 45b
- Bundesministerium für Gesundheit, Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick
- Bundesministerium für Gesundheit, Mitteilung zur Zusammenführung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zum 1. Juli 2025
- Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, in Kraft seit dem 1. Januar 2026
- Verband der Ersatzkassen (vdek), halbjährliche Auswertung der Eigenanteile in der stationären Pflege, Stichtag 1. Juli 2026 (Quelle der 3.364 Euro und der Länderwerte)
- Statistisches Bundesamt (Destatis), Pflegestatistik, Stichtag 31. Dezember 2023 (Quelle der 1,7 Millionen Menschen mit Pflegegrad 3)
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Nächste Prüfung dieser Seite: November 2026, außerdem sofort, sobald das Kabinett die geplante Pflegereform beschließt. Der Heim-Eigenanteil wird zusätzlich zweimal im Jahr geprüft, jeweils wenn der vdek im Januar und im Juli neue Werte veröffentlicht. Die Verbreitungszahl wird geprüft, sobald das Statistische Bundesamt die nächste Pflegestatistik veröffentlicht, erwartet gegen Ende 2026.
Wichtiger Hinweis: Dieser Ratgeber erklärt die Leistungen der Pflegeversicherung allgemein und verständlich. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung im Einzelfall und ersetzt nicht die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die Sie bei Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt erhalten. Welche Leistungen Ihrem Angehörigen konkret zustehen und in welcher Höhe, entscheidet Ihre Pflegekasse nach der Begutachtung. Die genannten Beträge sind gesetzliche Pauschal- und Höchstbeträge und geben den Stand 2026 wieder; maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen. Fristangaben ohne Gewähr.