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Die kurze Antwort
Pflegegrad 4 steht für die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor Pflegegrad 5: Hilfe ist über den ganzen Tag nötig, häufig auch nachts. Die Pflegekasse überweist dafür 800 Euro Pflegegeld im Monat, wenn Angehörige die Pflege tragen, oder übernimmt bis zu 1.859 Euro im Monat für einen ambulanten Pflegedienst; eine anteilige Mischung aus beidem geht ebenfalls.
Obendrauf kommen unter anderem bis zu 1.685 Euro für die Tages- oder Nachtpflege, ohne dass das Pflegegeld dadurch sinkt, und der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat. Zieht der pflegebedürftige Mensch ins Heim, fließen stattdessen 1.855 Euro im Monat direkt an die Einrichtung; im Bundesschnitt bleiben der Familie dort dennoch 3.364 Euro Eigenanteil (Stand Juli 2026). Alle Beträge gelten 2026 unverändert, die nächste gesetzliche Anpassung ist erst zum 1. Januar 2028 vorgesehen.
Inhalte fachlich geprüft von Susanne, examinierte Altenpflegerin · Herausgegeben von Johnny Mucha · Stand: 10. August 2026. Wer dahintersteht →
Wer diesen Bescheid liest, hat selten einen leichten Weg hinter sich. Meist ging ein niedrigerer Pflegegrad voraus, der Hilfebedarf ist gewachsen, und die nüchterne Frage lautet jetzt: Womit können wir rechnen, und wo müssen wir selbst ran?
Gleich zu Beginn eine Richtigstellung, weil sie im Netz laufend falsch steht: Zum Jahreswechsel 2026 hat der Gesetzgeber die Leistungsbeträge nicht angehoben. Sie gelten unverändert seit Anfang 2025, und die nächste turnusmäßige Anpassung sieht das Gesetz erst zum 1. Januar 2028 vor. Mit diesen Zahlen lässt sich also planen; was die geplante Pflegereform davon berührt, steht am Ende der Seite. Wie viel Geld es gibt, hängt am Grad; wie der Grad festgestellt wird, steht im Ratgeber.
Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 4?
Ob Pflegegeld oder Pflegesachleistung, entscheidet allein, wer die Pflege macht: Übernehmen Angehörige, Nachbarn oder Freunde die Versorgung, fließt das Pflegegeld. Kommt ein ambulanter Dienst, rechnet er seine Einsätze bis zur Obergrenze direkt mit der Kasse ab. Die dritte Spalte der Tabelle beantwortet gleich die Frage, an der Rechnungen scheitern: Was davon schmälert das Pflegegeld, und was kommt wirklich obendrauf?
| Leistung | Betrag | Kürzt das Pflegegeld? |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 800 € im Monat | |
| Pflegesachleistung (Pflegedienst) | bis 1.859 € im Monat | Ja, anteilig in Prozent |
| Tages- oder Nachtpflege | bis 1.685 € im Monat | Nein |
| Entlastungsbetrag (zweckgebunden) | bis 131 € im Monat | Nein |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | bis 3.539 € im Jahr, zusammen | teilweise, halbes Pflegegeld läuft weiter |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 € im Monat | Nein |
| Wohnungsumbau | bis 4.180 € je Maßnahme | Nein |
| Vollstationäre Pflege (Heim) | 1.855 € im Monat ans Heim | ersetzt Pflegegeld und ambulante Töpfe |
Beträge 2026, letzte Anhebung zum 1. Januar 2025. Jedes „bis“ markiert eine Obergrenze; ausgezahlt wird, was tatsächlich in Anspruch genommen und abgerechnet wurde.
Die wichtigste Zeile ist die dritte: Die Tages- oder Nachtpflege hat einen eigenen Topf neben dem Pflegegeld. Eine Familie kann die vollen 800 Euro behalten und den pflegebedürftigen Menschen trotzdem an mehreren Tagen in einer Einrichtung betreuen lassen. Dass sich beides ausschließe, ist einer der teuersten Irrtümer bei Pflegegrad 4.
Von Pflegegrad 3 auf 4: welche Beträge steigen
Wer Pflegegrad 4 über eine Höherstufung erreicht, bekommt einen Bescheid, der genau die vier Leistungen anhebt, die sich am Pflegeaufwand bemessen:
| Leistung | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 599 € im Monat | 800 € im Monat |
| Pflegesachleistung | bis 1.497 € im Monat | bis 1.859 € im Monat |
| Tages- oder Nachtpflege | bis 1.357 € im Monat | bis 1.685 € im Monat |
| Zuschuss ans Pflegeheim | 1.319 € im Monat | 1.855 € im Monat |
Vier andere Töpfe rühren sich beim Wechsel nicht, weil sie in allen Graden ab 2 gleich hoch sind: der Entlastungsbetrag (131 Euro im Monat), der Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 Euro), die Verbrauchshilfsmittel (42 Euro im Monat) und der Zuschuss für den Wohnungsumbau (4.180 Euro je Maßnahme). Wer diese Grenzen mit Pflegegrad 3 schon ausgereizt hat, gewinnt hier durch die Höherstufung nichts hinzu.
Und noch etwas bleibt gleich, so unerwartet das klingt: der Eigenanteil im Pflegeheim. Warum die Heimrechnung der Familie durch einen höheren Grad weder steigt noch sinkt, steht weiter unten im Heim-Abschnitt.
Auch die Pflicht bleibt dieselbe: Solange Pflegegeld fließt, gehört der halbjährliche Beratungsbesuch dazu. Bei Pflegegrad 4 können Sie die Beratung freiwillig auch jedes Vierteljahr abrufen, also viermal statt zweimal im Jahr. Versäumte Pflichtberatungen können die Kasse zum Kürzen berechtigen, im Wiederholungsfall bis zum Entzug des Pflegegelds.
Ab wann kommt das höhere Geld?
Für die Höherstufung zählt der Tag, an dem Sie sie bei der Pflegekasse beantragen, nicht der Tag des neuen Bescheids. Ein Anruf genügt, und im Regelfall wird ab dem Beginn dieses Antragsmonats gerechnet. Bis die Entscheidung da ist, läuft das bisherige Pflegegeld von Pflegegrad 3 einfach weiter; wird Pflegegrad 4 bewilligt, überweist die Kasse den Unterschiedsbetrag rückwirkend.
Beim allerersten Antrag gilt dasselbe Prinzip: gezahlt ab Antragsmonat, und wer innerhalb eines Monats nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit beantragt, bekommt die Leistungen ab genau diesem Zeitpunkt. Frühere Monate ohne Antrag ersetzt die Kasse dagegen nie. Warten Sie mit dem Anruf deshalb nicht auf vollständige Unterlagen.
Für die Entscheidung hat die Pflegekasse 25 Arbeitstage. Hält sie die Frist nicht ein, muss sie Ihnen 70 Euro für jede angefangene Woche Verspätung zahlen. Es gibt Ausnahmen davon: Verzögert sich die Entscheidung aus Gründen, die die Pflegekasse nicht zu verantworten hat, läuft die Frist so lange nicht weiter. Den ganzen Weg vom Anruf bis zum Bescheid beschreibt der Ratgeber Pflegegrad beantragen. Fällt der Bescheid zu niedrig aus, bleibt ein Monat Zeit für den Widerspruch; hat sich der Zustand seither weiter verschlechtert, ist die nächste Höherstufung der passende Weg.
Pflegedienst dazunehmen: die Kombi-Rechnung
Viele Familien mit Pflegegrad 4 holen sich für einzelne Einsätze einen ambulanten Dienst dazu, etwa für die Morgenpflege, und behalten den Rest als Pflegegeld. Die Kasse nennt das Kombinationsleistung und rechnet dabei nicht in Euro, sondern in Prozent: Der Anteil, den der Dienst vom 1.859-Euro-Höchstbetrag ausschöpft, wird dem Pflegegeld abgezogen. Rechnet der Dienst also ein Viertel des Budgets ab, bleiben drei Viertel des Pflegegelds.
| Abrechnung des Dienstes | Anteil am Höchstbetrag | Pflegegeld danach |
|---|---|---|
| 0 € | 0 Prozent | 800 € |
| 464,75 € | 25 Prozent | 600 € |
| 929,50 € | 50 Prozent | 400 € |
| 1.394,25 € | 75 Prozent | 200 € |
| 1.859 € | 100 Prozent | 0 € |
Drei Dinge sollten Sie dabei wissen. Den Prozentsatz legt niemand vorab fest, er ergibt sich Monat für Monat aus dem, was der Dienst tatsächlich abgerechnet hat. An das einmal gewählte Aufteilungs-Verhältnis bindet die Kasse Sie für sechs Monate, es sei denn, die Pflegesituation ändert sich wesentlich. Und was vom Sachleistungs-Budget ungenutzt bleibt, verfällt ersatzlos; ein Guthaben entsteht daraus nicht.
Zusätzlich lassen sich bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbetrags, bei Pflegegrad 4 also bis zu 743,60 Euro im Monat, ohne eigenen Antrag für landesrechtlich anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden. Dieser umgewandelte Teil zählt allerdings wie abgerufene Sachleistung und mindert das Pflegegeld anteilig. Wie das Zusammenspiel der Töpfe im Detail funktioniert, mit einem naheliegenden Rechenfehler als Beispiel, steht bei den Beträgen für Pflegegrad 3; die Regeln sind in beiden Graden dieselben, nur die Beträge unterscheiden sich.
Wenn die Nächte zählen: Entlastung bei Pflegegrad 4
Pflegegrad 4 heißt in vielen Wohnungen: Der Wecker klingelt auch um drei. Wer so pflegt, braucht weniger einen Ratgeber über Beträge als Wege, selbst durchzuhalten. Vier davon bezahlt die Pflegekasse.
Tags oder nachts in der Einrichtung betreut
Der Topf von bis zu 1.685 Euro im Monat trägt beide Formen: die Tagespflege, bei der der pflegebedürftige Mensch morgens abgeholt und abends zurückgebracht wird, und die seltener angebotene Nachtpflege, bei der die Einrichtung die Nachtstunden übernimmt. Das Pflegegeld bleibt daneben ungekürzt. Nicht enthalten sind Verpflegung und Investitionskosten des Hauses; für diesen privaten Rest darf der Entlastungsbetrag herhalten.
Wenn Sie selbst krank werden oder Urlaub brauchen
Für Vertretung gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro: Verhinderungspflege, wenn jemand anderes zu Hause einspringt, und Kurzzeitpflege, wenn der pflegebedürftige Mensch vorübergehend stationär unterkommt, je Leistung für bis zu acht Wochen im Jahr. Während dieser Zeiten läuft das halbe Pflegegeld weiter. Seit 2026 muss die Verhinderungspflege nicht mehr vorab beantragt werden; es genügt, die Rechnungen hinterher einzureichen, allerdings binnen einer Frist. Geben Sie Belege deshalb zügig an die Kasse und klären Sie dort, bis wann. Für noch offene Verhinderungspflege aus 2025 oder davor gilt als sicherer Endpunkt der 31. Dezember 2026.
Der Entlastungsbetrag und die kleinen Töpfe
Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat ist kein Bargeld, sondern erstattet Rechnungen für vier Zwecke: Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, bestimmte Leistungen ambulanter Dienste (bei Pflegegrad 4 nicht die Körperpflege selbst) und Alltagsangebote mit landesrechtlicher Anerkennung. An dieser Anerkennung scheitert es; die Nachbarin ohne Zulassung kann darüber in den meisten Bundesländern nicht abgerechnet werden. Was in Ihrem Land anerkannt ist, weiß Ihre Pflegekasse. Unverbrauchtes wandert ins nächste Kalenderhalbjahr und verfällt danach. Daneben stehen jedem Grad die Verbrauchshilfsmittel mit bis zu 42 Euro im Monat zu, der Umbauzuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, digitale Pflegeanwendungen mit bis zu 40 Euro im Monat plus 30 Euro Unterstützung sowie die kostenlose Pflegeberatung mit Rechtsanspruch. Alle Grade im Vergleich zeigt die Pflegegrad-Tabelle.
Ihre eigene Absicherung, gerade bei reduzierter Arbeitszeit
Bei Pflegegrad 4 ist das besonders oft ein Thema, weil viele Angehörige hier ihre Arbeitszeit reduzieren. Wer mindestens zehn Wochenstunden an mindestens zwei Tagen pflegt und höchstens 30 Stunden erwerbstätig ist, für den führt die Pflegekasse Renten- und Arbeitslosenbeiträge ab, kostenlos, aber nicht automatisch: Der Fragebogen der Kasse muss ausgefüllt zurück, sonst verschenken Sie Rentenpunkte für Arbeit, die Sie ohnehin leisten. Gesetzlich unfallversichert sind Sie beim Pflegen unabhängig davon, selbst in Vollzeit. In einer akut zugespitzten Lage dürfen Berufstätige zudem bis zu zehn Arbeitstage im Jahr fernbleiben und dafür Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz beantragen.
Reicht das Geld bei Pflegegrad 4?
Die ehrliche Rechnung hat zwei Seiten: Trägt die Familie die Versorgung im Wesentlichen selbst, kommen viele Haushalte mit den Leistungen zurecht. Soll bezahlte Hilfe den Tag und womöglich die Nacht abdecken, klafft praktisch immer eine Lücke, die die Pflegeversicherung nicht schließt.
Pflegegrad 4 bedeutet schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Das heißt in der Praxis: Hilfe beim Waschen, beim Anziehen, beim Essen, beim Toilettengang, oft mehrmals nachts, an sieben Tagen in der Woche. Die 1.859 Euro Pflegesachleistung sind viel Geld, aber sie sind nicht dafür gedacht, eine Versorgung rund um die Uhr zu bezahlen, und sie tun es auch nicht.
Eine seriöse Zahl für diese Lücke zu Hause gibt es nicht, dafür streuen die Stundensätze der Dienste zwischen Regionen und Anbietern zu stark; jeder genannte Durchschnitt würde Genauigkeit nur vortäuschen. Belastbar beziffern lässt sich allein der Heimplatz, und diese Zahl steht im nächsten Abschnitt.
Wo die eigenen Mittel und die Hilfe aus der Familie nicht mehr genügen, existiert mit der „Hilfe zur Pflege“ des Sozialamts ein gesetzliches Netz. Ob und wie diese Wege in Ihrem Fall greifen, rechnet die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI durch, auf die Sie einen Rechtsanspruch haben; sie ist unabhängig und darf den Einzelfall bewerten, was uns nicht zusteht und was wir deshalb auch nicht versuchen.
Zu Hause oder Heim: was bei Pflegegrad 4 finanziell anders ist
Bei Pflegegrad 4 steht diese Frage in vielen Familien zum ersten Mal ernsthaft im Raum. Mit einem Heimeinzug ändern sich nicht nur die Beträge, sondern die ganze Logik.
Die 1.855 Euro gehen nicht an Sie. Der Betrag für die vollstationäre Pflege fließt direkt an die Einrichtung und senkt dort den pflegebedingten Anteil auf der Heimrechnung. Er ist nicht der Preis eines Heimplatzes, sondern der Zuschuss der Pflegekasse dazu.
Was der Heimplatz die Familie wirklich kostet: im Schnitt 3.364 Euro im Monat. So hoch ist laut dem Verband der Ersatzkassen (vdek) der bundesweite Durchschnitt dessen, was Bewohner im ersten Jahr aus eigener Tasche zahlen (Stand Juli 2026). Je nach Bundesland liegt der Wert zwischen rund 2.891 Euro in Sachsen-Anhalt und 3.761 Euro in Bremen, je nach Einrichtung auch darüber oder darunter. Enthalten sind der Eigenanteil für die Pflege samt Ausbildungsumlage, Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten.
Bitte nicht doppelt rechnen. Die 1.855 Euro der Pflegekasse und der Zuschlag des ersten Jahres sind in diesen 3.364 Euro schon abgezogen. Die Zahl ist das, was nach der Pflegekasse übrig bleibt, nicht der Gesamtpreis des Platzes. Wer 3.364 minus 1.855 rechnet, kommt auf einen viel zu niedrigen Wert und plant falsch.
Ein höherer Pflegegrad ändert an dieser Summe nichts. Das überrascht fast jeden: Der Eigenanteil ist in derselben Einrichtung für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch. Das gilt in beide Richtungen. Wer von Pflegegrad 3 auf 4 hochgestuft wird, zahlt im Heim nicht mehr, die Pflegekasse übernimmt den höheren Anteil. Die Rechnung der Familie sinkt dadurch aber auch nicht. Ein höherer Pflegegrad wirkt sich auf das Geld zu Hause aus, nicht auf die Heimrechnung. Was zwei Heime unterschiedlich teuer macht, sind Unterkunft, Verpflegung und die sogenannten Investitionskosten.
Der Eigenanteil sinkt mit der Wohndauer. Auf den pflegebedingten Eigenanteil zahlt die Pflegekasse einen Zuschlag, der mit den Jahren wächst:
| Wie lange im Heim | Zuschlag der Pflegekasse |
|---|---|
| im 1. Jahr | 15 % des pflegebedingten Eigenanteils |
| ab dem 13. Monat | 30 % |
| ab dem 25. Monat | 50 % |
| ab dem 37. Monat | 75 % |
Der Zuschlag greift nur auf den Pflege-Anteil dieser Summe. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben voll privat, egal wie lange jemand im Heim lebt.
Was mit dem Einzug endet. Pflegegeld und ambulante Leistungen laufen mit der vollstationären Aufnahme aus. Auch der Entlastungsbetrag ist eine Leistung für die häusliche Pflege; im Heim gibt es stattdessen zusätzliche Betreuungsangebote, die die Einrichtung organisiert und die nicht an Sie ausgezahlt werden. Wie im Umzugsmonat anteilig gerechnet wird, klärt Ihre Pflegekasse.
Wer vorher Pflegegrad 3 hatte und beide Seiten nebeneinander sehen möchte, findet sie unter den Beträgen bei Pflegegrad 3.
Wer bekommt Pflegegrad 4?
Die Schwelle liegt bei 70 bis unter 90 von 100 Punkten in der Begutachtung. Gezählt wird dabei nicht die Diagnose, sondern die verbliebene Selbstständigkeit im Alltag, erhoben vom Gutachter des Medizinischen Dienstes in sechs Lebensbereichen; die Selbstversorgung wiegt davon mit 40 Prozent am schwersten.
Pflegegrad 4 ist deutlich seltener als die Grade 2 und 3: Rund 0,7 Millionen Menschen in Deutschland tragen ihn, das sind 11,8 Prozent aller Pflegebedürftigen (Pflegestatistik des Statistischen Bundesamts, Stand Dezember 2023). Wo die Punktgrenzen aller fünf Grade verlaufen, zeigt die Übersicht aller Pflegegrade.
Reform 2027: betrifft sie Pflegegrad 4?
Nach dem Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (Stand Juni 2026, nicht beschlossen) sollen die Punkte-Schwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 steigen. Die Schwelle zu Pflegegrad 4 bleibt nach dem Entwurf bei 70 Punkten. Das heißt aber nicht, dass Pflegegrad 4 unberührt bliebe: Der Entwurf ändert zusätzlich die Bewertungstabelle, nach der die Punkte in der Begutachtung vergeben werden, besonders im Bereich Selbstversorgung. Dieselbe Pflegesituation kann danach weniger Punkte ergeben als heute. Für bereits anerkannte Pflegegrade ist ein Bestandsschutz vorgesehen. Beschlossen ist nichts davon, das Kabinett hat sich bis Anfang August 2026 nicht damit befasst; das Bundesgesundheitsministerium führt das Verfahren weiterhin als laufend. Den Stand des Verfahrens und alle geplanten Punkte sammelt die Seite Pflegereform 2027.
Wenn eine Begutachtung ansteht
Ob Höherstufung auf Pflegegrad 4 oder erster Antrag: Über die Beträge entscheidet der Begutachtungstermin, und der lässt sich vorbereiten. Eine Zusage ist keine Vorbereitung der Welt; den Pflegegrad stellt allein Ihre Pflegekasse nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst fest.
Spiegelt der Pflegegrad den tatsächlichen Aufwand?
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Häufige Fragen zu Pflegegrad 4
Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 4?
Als Pflegegeld zahlt die Kasse 800 Euro monatlich, sofern Angehörige die Pflege zu Hause übernehmen; für einen ambulanten Dienst stehen stattdessen bis zu 1.859 Euro bereit, eine anteilige Mischung ist möglich. Hinzu kommen weitere Töpfe, etwa bis zu 1.685 Euro für Tages- oder Nachtpflege und der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat.
Sind die Beträge bei Pflegegrad 4 im Jahr 2026 gestiegen?
Nein, zum Jahreswechsel gab es keine Erhöhung. Der Stand von Anfang 2025 gilt weiter, auch für Suchen nach den Vorjahres-Beträgen. Erst zum 1. Januar 2028 sieht das Gesetz die nächste turnusmäßige Anpassung vor.
Kann man bei Pflegegrad 4 Pflegegeld und Pflegedienst mischen?
Ja, über die Kombinationsleistung. Die Kasse ermittelt monatlich, welchen Prozentsatz des 1.859-Euro-Budgets der Dienst abgerechnet hat, und kürzt das Pflegegeld um genau diesen Anteil; bei hälftiger Ausschöpfung bleiben also 400 Euro Pflegegeld. An die gewählte Aufteilung sind Sie sechs Monate gebunden.
Kommt die Tages- oder Nachtpflege zum Pflegegeld dazu?
Ja. Der Topf von bis zu 1.685 Euro im Monat für die Betreuung in einer Tages- oder Nachtpflege-Einrichtung wird nicht mit dem Pflegegeld verrechnet; beide Leistungen fließen nebeneinander in voller Höhe. Privat bleiben Verpflegung und Investitionskosten der Einrichtung, wofür sich der Entlastungsbetrag einsetzen lässt.
Wie viel zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 fürs Pflegeheim?
Die Pflegekasse zahlt bei Pflegegrad 4 einen Zuschuss von 1.855 Euro im Monat direkt an die Einrichtung. Das ist nicht der Preis des Heimplatzes, sondern nur der Zuschuss. Was für die Familie übrig bleibt, sind im Bundesdurchschnitt 3.364 Euro im Monat im ersten Jahr (Stand Juli 2026), je nach Bundesland zwischen rund 2.891 und 3.761 Euro. Die 1.855 Euro sind darin bereits abgezogen. Mit der Wohndauer sinkt der Eigenanteil, weil die Pflegekasse einen wachsenden Zuschlag auf den Pflege-Anteil übernimmt, von 15 Prozent im ersten Jahr bis 75 Prozent ab dem 37. Monat.
Wird das Pflegeheim mit Pflegegrad 4 teurer als mit Pflegegrad 3?
Nein. Der Eigenanteil an den Pflegekosten ist in derselben Einrichtung für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch. Eine Höherstufung macht das Heim für die Familie also nicht teurer, senkt die Heimrechnung aber auch nicht. Die Pflegekasse übernimmt bei einem höheren Grad einen größeren Anteil, für den Bewohner ändert sich nichts.
Ab wann gibt es nach der Höherstufung das höhere Pflegegeld?
Gerechnet wird im Regelfall ab dem Monat, in dem der Höherstufungsantrag gestellt wurde. Bis zum neuen Bescheid fließt das bisherige Pflegegeld weiter; nach der Bewilligung überweist die Kasse die Differenz für die Wartezeit rückwirkend. Zeiten vor dem Antragsmonat gleicht sie nicht aus.
Ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 4 steuerpflichtig?
Für den pflegebedürftigen Menschen selbst nicht; das Pflegegeld zählt bei ihm nicht als zu versteuerndes Einkommen, und einen Verwendungsnachweis verlangt niemand. Ob weitergereichtes Pflegegeld bei der Pflegeperson steuerlich relevant wird, ist eine Einzelfallfrage für Finanzamt oder Steuerberatung.
Was passiert mit dem Pflegegeld bei einem Krankenhausaufenthalt?
Es wird für die ersten acht Wochen einer vollstationären Behandlung, auch in der Reha, weitergezahlt; danach ruht es bis zur Entlassung und läuft dann automatisch wieder an. Die Acht-Wochen-Regel gilt seit dem 1. Januar 2026, ältere Texte im Netz nennen noch die früheren vier Wochen.
Was ändert sich beim Geld von Pflegegrad 3 auf Pflegegrad 4?
Es steigen die vier aufwandsabhängigen Leistungen: Pflegegeld von 599 auf 800 Euro, Pflegesachleistung von bis 1.497 auf bis 1.859 Euro, Tages- oder Nachtpflege von bis 1.357 auf bis 1.685 Euro und der Heim-Zuschuss von 1.319 auf 1.855 Euro im Monat. Unverändert bleiben Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Verbrauchshilfsmittel, Umbauzuschuss und der Eigenanteil im Pflegeheim.
So arbeiten wir
Pflegeklartext wird herausgegeben von Johnny Mucha. Er ist Betriebswirt, weder Pfleger noch Anwalt. Seine Aufgabe ist eine andere: Er verantwortet, dass jede Information auf dieser Seite aktuell ist, aus nachprüfbaren Quellen stammt und ohne Vorwissen verständlich bleibt.
Alle fachlichen Inhalte prüft Susanne, examinierte Altenpflegerin. Sie steht weiter mitten im Beruf und tritt hier deshalb bewusst nur mit Vornamen auf. Ihr Qualifikationsnachweis liegt dem Herausgeber vor.
Wir sind keine Behörde, keine Pflegekasse und kein Medizinischer Dienst. Wir geben keine Rechts- oder Pflegeberatung und stellen keinen Pflegegrad fest. Wer mehr über uns, unsere Quellen und unseren Prüfprozess wissen möchte, findet das auf unserer Herausgeber-Seite: Über uns.
Quellen und Stand
Die Beträge auf dieser Seite beruhen auf dem geltenden Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) im Wortlaut vom 30. Juli 2026 und auf den Übersichten folgender Stellen:
- Sozialgesetzbuch XI in der geltenden Fassung, insbesondere §§ 18c, 33, 34, 36 bis 45b
- Bundesministerium für Gesundheit, Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick
- Bundesministerium für Gesundheit, Mitteilung zur Zusammenführung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zum 1. Juli 2025
- Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, in Kraft seit dem 1. Januar 2026
- Verband der Ersatzkassen (vdek), halbjährliche Auswertung der Eigenanteile in der stationären Pflege, Stichtag 1. Juli 2026 (Quelle der 3.364 Euro und der Länderwerte)
- Statistisches Bundesamt (Destatis), Pflegestatistik, Stichtag 31. Dezember 2023 (Quelle der 0,7 Millionen Menschen mit Pflegegrad 4)
Inhalte fachlich geprüft von Susanne, examinierte Altenpflegerin · Herausgegeben von Johnny Mucha · Stand: 10. August 2026. Wer dahintersteht →
Nächste Prüfung dieser Seite: November 2026, außerdem sofort, sobald das Kabinett die geplante Pflegereform beschließt. Der Heim-Eigenanteil wird zusätzlich zweimal im Jahr geprüft, jeweils wenn der vdek im Januar und im Juli neue Werte veröffentlicht. Die Verbreitungszahl prüfen wir mit der nächsten Pflegestatistik des Statistischen Bundesamts, erwartet gegen Ende 2026.
Wichtiger Hinweis: Dieser Ratgeber erklärt die Leistungen der Pflegeversicherung allgemein und verständlich. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung im Einzelfall und ersetzt nicht die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die Sie bei Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt erhalten. Welche Leistungen Ihrem Angehörigen konkret zustehen und in welcher Höhe, entscheidet Ihre Pflegekasse nach der Begutachtung. Die genannten Beträge sind gesetzliche Pauschal- und Höchstbeträge und geben den Stand 2026 wieder; maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen. Fristangaben ohne Gewähr.